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Auto ummelden - notwendig?

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Praepman
Beigetreten: 03.11.2006
Oldschool Grinder

Moinsen,

folgendes:

Ich habe mich Anfang des Monats umgemeldet und meinen Erstwohnsitz in Tübingen. Der Wohnort meiner Eltern ist aber noch als Zweitwohnsitz eingetragen.

Nun frage ich mich ob ich mein Auto, das bisher noch bei meinen Eltern, aber auf meinen Namen, gemeldet ist, auch ummelden muss?

Es sind unterschiedliche Bundesländer, wenn das eine ROlle spielen osllte.


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Zitat
8 Antworten
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Ins richtige Forum verschoben.


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Zitat
Flowbo
Beigetreten: 17.08.2006
PokerStrategist

Das Auto ist da anzumelden wo das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat.
Paragraf 23 StVZO "Zuteilung der amtlichen Kennzeichen" gibt dir weitere Auskunft


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Zitat
PrinzDepunkt
Beigetreten: 10.07.2010
Poker Player

eigentlich interessierts keinen


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Zitat
ProJoe
Beigetreten: 02.09.2007
PokerStrategist

KFZ-Steuer ist Landessache und bei Steuern verstehen die keinen Spaß.

Außerdem kann ein anderer Ort versicherungstechnisch ein anderes Risiko bedeuten.
Im günstigsten Fall verlangt die Versicherung irgendwann ne Nachzahlung.
Schlimmstenfalls bekommst Du Probleme, wenn der Schadensfall eintritt.

Ich würds ummelden und gut ist.
Warum Probleme provozieren?


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Zitat
kingduff
Beigetreten: 10.10.2006
Oldschool Grinder

Evtl. wird die Versicherung dadurch sogar billiger, je nach Regionalklasse.


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Zitat
annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Ich hatte mal einen Kollegen, der ist umgezogne und hatte nach über 5 Jahren immern noch das Kennzeichen aus seinem alten Kaff. Als ich ihn darauf ansprach und meinte er müsse das aber mal ummelden (war auch anderes Bundesland) meinte er:" hmm kann sein, aber bist jetzt hat niemand was gesagt, außerdem ist die KFZ-Versicherung wesentlich günstiger".


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Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Spätestens wenn Du das erste mal geblitzt worden bist bekommst Du Post, dass Du dein Auto ummelden sollst.

Wobei, lt. Flobos post:
"Das Auto ist da anzumelden wo das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat.
Paragraf 23 StVZO "Zuteilung der amtlichen Kennzeichen" gibt dir weitere Auskunft "

Vielleicht kann man auch irgendwie Begründen, dass man das Auto überwiegend dort nutzt und stehen hat, wo es angemeldet ist und nicht dort, wo man selbstseinen ersten Wohnsitz hat? Ist aber bestimmt nicht so einfach.


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Zitat
flow1987
Beigetreten: 25.02.2008
Legacy Member

Original von annobln
Ich hatte mal einen Kollegen, der ist umgezogne und hatte nach über 5 Jahren immern noch das Kennzeichen aus seinem alten Kaff. Als ich ihn darauf ansprach und meinte er müsse das aber mal ummelden (war auch anderes Bundesland) meinte er:" hmm kann sein, aber bist jetzt hat niemand was gesagt, außerdem ist die KFZ-Versicherung wesentlich günstiger".

War früher noch möglich, geht heute nicht mehr, da die Regionalklasse über die Adresse des Fahrzeughalters bestimmt wird.


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