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Beifahrer betrunken (Rechtsfrage)

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eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Original von Kaos

Original von ribbar
Welches LG soll diese Ansicht vertreten haben?
Tatsubjekt bei den ganzen Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten ist immer der Fahrzeugführer.
Selbst der Fahrlehrer oder Halter gilt nicht als Fahrzeugführer, wenn er keine wichtige Funktion übernimmt.
Wie soll man dann erst einen beliebigen Beifahrer belangen?
Das einzige, was möglich ist, wäre § 315b - dann kommt der Eingriff praktisch von außen, d.h. er greift ins Lenkrad usw - hat aber dann mit Trunkenheit nix mehr zu tun.

Das stimmt so pauschal nicht Stichwort Beteiligung..

Ohne Tatsubjekt aber auch keine Tat, an der man sich beteiligen könnte. Ist der Fahrer nüchtern, kommt also auch keine Strafbarkeit iVm. §§ 26, 27 in Betracht. Im Übrigen ist Beteiligung Täterschaft -und- Teilnahme (§ 28 II).

Für den Fall, dass der Fahrer (auch) betrunken ist:
Oben wurde gesagt, dass ein Kumpel, der den Schlüssel hergibt, eine Strafbarkeit wegen Unterlassens zu befürchten hätte. Auch das stimmt nicht. Zunächst wird ihm in aller Regel gerade keine Garantenstellung zukommen. Weiterhin wäre bloß an eine Strafbarkeit wegen Beihilfe oder Anstiftung zu denken. Lezteres scheitert idR. daran, dass der Täter bereits zur Fahrt entschlossen ist. Ersteres kann schon mal vorkommen, wenn der Fahrer psychisch unterstützt wird.


Antwort
Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006
Elite Grinder

Kommt drauf an, ob er vorne oder hinten sitzt. Deshalb sitze ich im Bus immer in der letzten Reihe!


Antwort
Zitat
lui69
Beigetreten: 27.01.2007
Oldschool Grinder

Original von Esel1987

Original von tobbeyy
War schon mehrere Male raketenvoll als Beifahrer in ner Kontrolle.

und sowas als Mod :facepalm:

Ja und das als Papst ! Wie kannst du es wagen, betrunkener Beifahrer zu sein ...

nimm mal deine Position als Vorbild wahr ,) und schäm dich ..

Nächstes mal gibste 60 € fürs Taxi aus oder fährst gefälligst selber !! FFFS !! ^^

EDIT: um BTT zu sein, man kann ihm dort sogar noch verantwortungsvolles Verhalten unterstellen , indem er so handelt .-.


Antwort
Zitat
MATU
Beigetreten: 10.03.2005
PokerStrategist

Ist doch völlig klar:

Betrunkener Fahrer -> Betrunkener Beifahrer = beide lappen weg
Betrunkener Fahrer -> Nüchterner Beifahrer = beide lappen weg
Nüchterner Fahrer -> Betrunkener Beifahrer = nix


Antwort
Zitat
HonkeyCJ
Beigetreten: 02.10.2010
Poker Player

Was hier für Schwachsinn verzapft wird. Fahrer nüchtern + Beifahrer voll wie 1000 Russen = Keine Strafe, und dabei bleibts auch (und warum hat das was mit der Sitzposition zu tun wtf?). Außer der Beifahrer hat Drogen konsumiert, dann wird im Allgemeinen der Führerschein entzogen hat aber an sich nichts mit der Sache zu tun. Aber das wurde ja schon richtig erklärt.


Antwort
Zitat
Clamaran81
Beigetreten: 22.03.2010
PokerStrategist

Original von HonkeyCJ
Was hier für Schwachsinn verzapft wird. Fahrer nüchtern + Beifahrer voll wie 1000 Russen = Keine Strafe, und dabei bleibts auch (und warum hat das was mit der Sitzposition zu tun wtf?). Außer der Beifahrer hat Drogen konsumiert, dann wird im Allgemeinen der Führerschein entzogen hat aber an sich nichts mit der Sache zu tun. Aber das wurde ja schon richtig erklärt.

Ich würde es nicht unterschreiben. Wie gesagt kann dich die Polizei darauf hinweisen, dass der Beifahrer, der nicht mehr zurechnungsfähig ist, nach hinten gesetzt werden soll.
Kommt eben dann drauf an was passiert (Beifahrer verweigert es etc.)
Ist ca. so zu sehen wie der betrunkene Fußgänger der seinen Führerschein abgeben muss.
Ist sicher nicht die Regel und nicht klar definiert, kommt aber dennoch vor.


Antwort
Zitat
venusflytrap
Beigetreten: 21.12.2007
PokerStrategist

Ja sicher, demnächst hält die Polizei noch Nachtbusse an und kassiert massenweise Führerscheine. Also manchmal ist es echt kurios hier.. :O


Antwort
Zitat
Chromatic
Beigetreten: 12.08.2007
Oldschool Grinder

Original von xcbrx

Original von Clamaran81

Original von Hhopeless
wenn ich als halter eines fahrzeuges besoffen beifahrer bin und der lenker des fahrzeuges ebenfalls betrunken ist kann ich als beifahrer sehr wohl den führerschein abgenommen bekommen!

Ja, wurde schon mehrmals gesagt. Aber die Frage war eine andere.

Die Frage war: Fahrer-nüchtern, Beifahrer-betrunken.
Kann dem Beifahrer der Führerschein entzogen werden?

glaube hier liegt ein missverständnis vor....

zur frage: ja, dem beifahrer kann der führerschein entzogen werden.

ABER

das hat nichts mit der fahrt zu tun.
es wird (oder ist) einfach gängige praxis kiffern den führerschein zu nehmen, da THC bekanntermaßen die schlimmste aller drogen ist.
sprich, ein dorfbekannter säufer hat nichts zu befürchten, aber wehe du sagst öffentlich aus oder zeigst, dass du regelmäßig kiffst.

und wenn jetzt, wie beim link weiter oben, ein regelmäßiger kiffer auch noch mit alk im blut erwischt wird, sollte er meiner meinung nach direkt in sicherheitsverwahrung.... is klar, ne?

afaik ist nur der besitz von THC in Deutschland verboten, nicht der Konsum.


Antwort
Zitat
Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Folgt man manchen Argumentationen hier, darf ja dann auch keine Person ohne Fahrerlaubnis vorne sitzen. Man stelle sich vor, diese greift ins Lenkrad...

Außerdem muss man immer etwas differenzieren: Macht man sich strafbar oder hat es nur verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Die Kiffer-Beifahrer-Geschichten werden sicherlich letzteres sein.

§ 316 StGB ist btw ein eigenhändiges Delikt. Da kann ich als Beifahrer noch so voll sein, wenn der Fahrer es auch ist, strafbar mache ich mich da nicht.
Anstiftung ist möglich ("Komm Junge, fahr mich, passiert doch nichts!"), Beihilfe auch ("Du gibst Gas, ich lenke"). Beides gilt wohl auch durch Überlassen des eigenen Fahrzeugs.

Wenn der Fahrer allerdings knülle ist, von sich aus fahren will und ich halt ihn nicht auf und setz mich daneben, bin ich nur mit drin, wenn ich eine Garantenstellung ihm ggü habe. Diese begründet sich aber nicht dadurch, dass man gemeinsam einen gehoben hat.

Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob man durch dieses Verhalten als unfähig zum Führen eines Kfz gilt, und man den Führerschein dadurch verlieren kann.


Antwort
Zitat
dhw86
Beigetreten: 07.12.2006
Elite Grinder

Original von Clamaran81
Es gibt einen Fall wo dem Beifahrer aufgrund einer Alkoholisierung in Kombination mit Drogenkonsum der Führerschein entzogen wurde. Link

aber hier wurde der führerschein nicht entzogen, weil der beifahrer betrunken und/oder unter drogeneinfluss stand, sondern weil die person betrunken war und regelmäßig drogen konsumiert!


Antwort
Zitat

edit:
ich sollte echt mal weniger auf so gerüchte mir den kopf zerbrechen
:facepalm: myself

bye


Antwort
Zitat
Clamaran81
Beigetreten: 22.03.2010
PokerStrategist

Original von Indy1701e
Folgt man manchen Argumentationen hier, darf ja dann auch keine Person ohne Fahrerlaubnis vorne sitzen. Man stelle sich vor, diese greift ins Lenkrad...

Würde ich als etwas überspitzt bezeichnen. Generell ist man selbst als Fußgänger ein Verkehrsteilnehmer, auch wenn dieser nie einen Führerschein für ein Fahrzeug gemacht hat. Auch diese müssen sich dem Gesetzt und dessen Regeln unterwerfen, z.B. halten an einer roten Fußgängerampel oder sich zu vergewissern, dass man eine Straße gefahrlos überqueren kann.

Der große Unterschied zwischen dem nüchternen und dem betrunkenen Beifahrer ist wohl der Ausschluss aus dem Vertrauensgrundsatz. Bei dem Nüchternen Beifahrer kann ich darauf vertrauen, dass er mir nicht ins Lenkrad greifen wird.

Dennoch wird es wohl zu einer seltenen Konstellation kommen müssen, um den Führerschein als Beifahrer zu verlieren. Ganz ausschließen würde ich es jedoch generell nicht.

Es findet sich lediglich bei Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (in Österreich z.B. L17 genannt) eine ganz klare Regelung für den Beifahrer, der bei einer solchen Fahrt nicht über 0,5 Promille haben darf.

Da fällt mir gerade ein, ich könnte einen befreundeten „Wächter der Gesetze“ befragen was er zu dem Thema sagt.


Antwort
Zitat
xcbrx
Beigetreten: 16.08.2008
Elite Grinder

Original von Chromatic

Original von xcbrx

Original von Clamaran81

Original von Hhopeless
wenn ich als halter eines fahrzeuges besoffen beifahrer bin und der lenker des fahrzeuges ebenfalls betrunken ist kann ich als beifahrer sehr wohl den führerschein abgenommen bekommen!

Ja, wurde schon mehrmals gesagt. Aber die Frage war eine andere.

Die Frage war: Fahrer-nüchtern, Beifahrer-betrunken.
Kann dem Beifahrer der Führerschein entzogen werden?

glaube hier liegt ein missverständnis vor....

zur frage: ja, dem beifahrer kann der führerschein entzogen werden.

ABER

das hat nichts mit der fahrt zu tun.
es wird (oder ist) einfach gängige praxis kiffern den führerschein zu nehmen, da THC bekanntermaßen die schlimmste aller drogen ist.
sprich, ein dorfbekannter säufer hat nichts zu befürchten, aber wehe du sagst öffentlich aus oder zeigst, dass du regelmäßig kiffst.

und wenn jetzt, wie beim link weiter oben, ein regelmäßiger kiffer auch noch mit alk im blut erwischt wird, sollte er meiner meinung nach direkt in sicherheitsverwahrung.... is klar, ne?

afaik ist nur der besitz von THC in Deutschland verboten, nicht der Konsum.

korrekt. aber lies nochmal was ich geschrieben habe:

die führerscheinstelle dreht dir nen strick draus, wenn du konsument von illegalen drogen bist.
begründung ist angesichts dessen, dass das gleiche nicht für alkoholiker gilt eben auch totaler schwachsinn.
ja, schikane.

edit:
also, damits klar ist, was ich sagen will.... das gleich kann dir auch passieren, wenn du mit 10g gras im mc donalds erwischt wirst und gar kein auto aber einen führerschein besitzt.

es ist reiner zufall, dass der typ aus dem artikel beifahrer war. es spielt keine rolle, der trugschluss ist eben die beiden tatsachen im zusammenhang zu sehen.


Antwort
Zitat

also wenn du vorne sitzt darfst du glaub ich nur so bis 1,2 promille haben, wie mit fahrrad....

hinten darfst voll sein.

vorne nicht (nicht total) du könntest ja ins lenkrad greifen...

glaub ich ...seriously _cool: _cool:


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Original von xcbrx
die führerscheinstelle dreht dir nen strick draus, wenn du konsument von illegalen drogen bist.
begründung ist angesichts dessen, dass das gleiche nicht für alkoholiker gilt eben auch totaler schwachsinn.
ja, schikane.

Ohne die Legalisierungsdiskussion lostreten zu wollen, aber:
Alkohol ist nun mal keine illegale Droge. Da wird dir kein Strick draus gedreht und Schikane ist es daher auch nicht.
Solange THC gänzlich verboten ist, spricht nun mal vieles für eine durchaus gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich mit Alkohol.


Antwort
Zitat
Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006
Elite Grinder

Original von eplc
Solange THC gänzlich verboten ist, spricht nun mal vieles für eine durchaus gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich mit Alkohol.

und wodurch ist die Ungleichbehandlung durchaus gerechtfertigt?


Antwort
Zitat
remix3331
Beigetreten: 26.07.2010
PokerStrategist

Original von Esel1987

Original von eplc
Solange THC gänzlich verboten ist, spricht nun mal vieles für eine durchaus gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich mit Alkohol.

und wodurch ist die Ungleichbehandlung durchaus gerechtfertigt?

in dem fall einfach dadurch, dass thc illegal ist. ob die einstufung illegal/legal gerechtfertigt ist, ist ja ne andere frage.. worauf du durch dein nachhaken sicher hinaus willst.
es geht hierbei ja um die behandlung durch die führerscheinstelle


Antwort
Zitat
FlyingFalcon
Beigetreten: 08.12.2009
PokerStrategist

hab gestern mal nen polizisten kollegen gefragt.

Fall: Beifahrer betrunken

Fahrer kann den Führerschein verlieren, temporär bzw Strafe

Angenommen man fährt feiern und bestimmt einen (nüchternen) fahrer, so darf man maximal 3 betrunkene auf der rückbank befördern.

Aber in der Praxis wissen das die wenigsten Polizisten bzw setzten es durch.


Antwort
Zitat

Original von remix3331

Original von Esel1987

Original von eplc
Solange THC gänzlich verboten ist, spricht nun mal vieles für eine durchaus gerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich mit Alkohol.

und wodurch ist die Ungleichbehandlung durchaus gerechtfertigt?

in dem fall einfach dadurch, dass thc illegal ist. ob die einstufung illegal/legal gerechtfertigt ist, ist ja ne andere frage.. worauf du durch dein nachhaken sicher hinaus willst.
es geht hierbei ja um die behandlung durch die führerscheinstelle

ohne selbst position einzunehmen: man könnte seine frage allerdings auch dahingehend auslegen, dass er wissen möchte, weshalb die führerscheinstelle den lappen einmal entzieht und einmal nicht, obwohl in beiden Fällen kein Kfz geführt wurde.
Man könnte argumentieren, dass für einen Entzug der Fahrerlaubnis der Anknüpfungspunkt fehlt. Anknüpfungspunkt könnte bestenfalls sein zu sagen, der Beifahrer hat etwas Illegales getan, also erfüllt er keine gesetzestreue Vorbildfunktion, also ist er nicht tauglich, ein Kfz entsprechend zu führen. Dann müsste man aber jede beliebige Straftat in das Gebäude mit einbauen. Geht natürlich nicht. Es müsste also ein Bezug des Beifahrers zum Führen eines Kfz hergestellt werden. In die Zukunft blicken kann niemand, also läuft das nur über Erkenntnisse der Vergangenheit.
Dann die Frage: Kann die öffentliche Stelle nachweisen, dass der Beifahrer zu früherem zeitpunkt unter Drogeneinfluss gefahren ist.

Wäre eine Argumentation. Wie gesagt. Spiele nur kurz advocatus diaboli.


Antwort
Zitat

Original von Maniac81
Das macht mal null sinn, dass der Beifahrer bestraft werden kann wegen Trunkenheit. Dann müsste man ja dauernd seinen Führerschein verlieren, wenn man sich nachts mit dem Taxi nach hause fahren lässt.

:heart:


Antwort
Zitat
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