Hey
Ein Freund von mir behauptet, dass man auch als Beifahrer für Trunkenheit belangt werden kann.
Dies zweifele ich stark an. Allerdings bestätigen zahlreiche Seiten a la gutefrage.net tendenziell die Aussage meines Freundes.
Nur ein passender paragraph war nie dabei.
Auch im StGB habe ich nichts gefunden.
Preedit: offenbar hat mal ein landgericht die Meinung meines Freundes vertreten.
Weiß jmd was das BGH dazu vertritt?