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[Geschlossen] Blitzer Fragen

17 Beiträge
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Sanek
Beigetreten: 06.08.2006

Kann der Halter eines Fahrzeugs behaupten er wisse nicht, wer da am Steuer geblitzt wurde, sodass niemand Punkte oder ggf. Fahrverbot bekommt? (Kosten übernimmt natürlich der Halter)
Wenn ja, macht es hierfür einen Unterschied ob der Rotlichtblitz unter oder über 1sec ist?

Was ist, wenn man sich darauf beruft, man hat im Eifer des Gefechts nicht gebremst, weil es sehr glatt war und hinter einem jemand mit wenig Abstand gefahren ist, sodass man im Endeffekt entschieden hat bei knapp 30kmh nicht zu bremsen? Keine gute Idee?


16 Antworten
Lonskar
Beigetreten: 24.06.2007

punkt 1 geht.
die behörde geht aber alle ausweis fotos durch der leute die unter der adresse gemeldet sind und vergleicht die mit dem blitzfoto(hatte ich gerade - danke herr schäuble) -
wenn du nicht dort gemeldet bist gehts. evtl wird ein fahrtenbuch als auflage gemacht. das heisst aber im endeffekt nur das alle vergehen gleich dem halter angelastet werden wenn es nicht geführt wird.

punkt 2
damit reitest du dich imho nur evtl in noch größere scheisse ( nicht angepasste geschwindigkeit bei glätte etc. )

über 1 sec = 200-320€ 4 punkte 1 monat fahrverbot


lol wenn der hinter dir reinrauscht ist er doch schuld, du kannst doch nicht einfach über eine rote Ampel deswegen fahren!


Sanek
Beigetreten: 06.08.2006

Wird der Halter denn gefragt, wem er alles das Fahrzeug gegeben hat?

Kriegen die raus, dass die Person die gefahren ist, früher beim Halter gemeldet war, jetzt aber nicht mehr? Wenn ja, können sie nachweisen, dass das Foto dem Fahrer zugeordnet werden kann (mit Bilderkennung oder so; ist dabei ein Unterschied von ~6 Jahren zu rekonstruieren?)? Wenn ja, wie sind die Strafen für einen solchen Betrug für Halter und Fahrer?


Original von TheKami
lol wenn der hinter dir reinrauscht ist er doch schuld, du kannst doch nicht einfach über eine rote Ampel deswegen fahren!

Ofc kann er auch bekannt als " Notstand " - Von jemandem der bei gleicher Geschwindigkeit ( vielleicht sogar zu hoher geschwindigkeit ) hinter einem mit 1 m Abstand fährt geht bei einer Bremsung ein hohes Gefahrenpotential für das Rechtsgut der Körperlichen Unversehrtheit + das Eigentum aus.

Demnach wäre ein überfahren der roten Ampel eben aus diesem Grund gerechtfertigt.


Ahso und die Ampel ist rot weil? Querverkehr? Davon geht natürlich weniger Gefahr aus.


Nani74
Beigetreten: 15.12.2005

Wird der Halter denn gefragt, wem er alles das Fahrzeug gegeben hat?

Und wenn? Dann sagst Du es ist ein Familienmitglied gewesen Du möchtest es aber nicht belasten. Ist soweit ich weiß r4echtens und geht so durch in Deutschland ;)


Original von Nani74

Wird der Halter denn gefragt, wem er alles das Fahrzeug gegeben hat?

Und wenn? Dann sagst Du es ist ein Familienmitglied gewesen Du möchtest es aber nicht belasten. Ist soweit ich weiß r4echtens und geht so durch in Deutschland ;)

this!
oh gott nani wird mir immer sympathischer mit seinem wissen um der gewalt des staates zu entgehen.

aber mach dich drauf gefasst dass wenn du nicht gefahren bist und sagst verweigerst die aussage, da es ein verwandter war und falls sie ein foto des fahrzeugführers haben, sie in der nachbarschaft damit hausieren gehen


Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Den "Joker" sollte man sich aber schon für gravierende Dinge offenhalten.
Wenn man sich einmal mit sowas rausredet muss man ein Fahrtenbuch führen.


Sanek
Beigetreten: 06.08.2006

Original von krong
Den "Joker" sollte man sich aber schon für gravierende Dinge offenhalten.
Wenn man sich einmal mit sowas rausredet muss man ein Fahrtenbuch führen.

Davon habe ich auch schon gehört, allerdings erst dann, wenn sowas häufiger passiert und nicht gleich beim ersten mal.
Wie ist es genau?


stoneymahony
Beigetreten: 11.02.2006

hab das selbe problem und weiß noch nicht so genau wie ich das jetzt regel

Hier wurde das ganze schon diskutiert

gehts bei dir auch um probezeit?

die möglichkeiten die ich in betracht ziehe sind:

1. glück haben und die fragen den halter nicht wer gefahren ist--> halter bezahlt und alles ist gut

2. die fragen wer gefahren ist:
a) halter sagt er weiß nicht wer gefahren ist --> hoffen sie kriegen dich nicht
b) halter nennt eine dir ähnlich sehende person, die den punkt und die kosten übernimmt (in meinem fall wäre das mein bruder)

wenns bei dir nicht um probezeit/zu viele punkte etc. geht würde ich einfach den punkt nehmen (bei <1sekunde), bezahlen und fertig. wäre mir persönlich zu viel stress mit den behörden


Original von Sanek
Kann der Halter eines Fahrzeugs behaupten er wisse nicht, wer da am Steuer geblitzt wurde, sodass niemand Punkte oder ggf. Fahrverbot bekommt? (Kosten übernimmt natürlich der Halter)

bringt aber nur was wenn es nicht der Halter war, da man diesen auf dem Foto erkennt.

außerdem solltest du dann alle Nachbarn informieren das sie denjenigen erkennen
sonst erzählt noch einer der Polizei wer die Person auf dem Foto ist

Original von Sanek
Was ist, wenn man sich darauf beruft, man hat im Eifer des Gefechts nicht gebremst, weil es sehr glatt war und hinter einem jemand mit wenig Abstand gefahren ist, sodass man im Endeffekt entschieden hat bei knapp 30kmh nicht zu bremsen? Keine gute Idee?

dann wird die Strafe möglicherweise höher da du langsamer hättest fahren müssen

würde da gern das Gesicht des Richters sehen wenn du sagst
"ich musste so schnell fahren weil die Straße zu glatt war"

außerdem kann die Polizei locker überprüfen ob hinter dir einer war da ja derjenige dann kurz drauf auch geblitzt worden ist.


Sanek
Beigetreten: 06.08.2006

Natürlich gehts um Probezeit..

BigAndy, was genau meinste mit den Nachbarn? Gehen die Bullen etwa bei den Nachbarn des Halters klingeln und fragen, ob sie diese Person aufm Foto kennen? Oder was hat sich die CDU da wieder ausgedacht?

Mit der Geschwindigkeit wurde das hier falsch verstanden. Das Fahrzeug war nicht zu schnell, sondern zu langsam (unter 30km/h in normaler 50er Zone), eben wegen der Glätte und deswegen ist es langsam über Rot gerollt, was wahrscheinlich bedeutet, dass es >1sec war.


wurde vor 3 wochen geblitzt... hatte allerdings meine kapuze auf weils derbe kalt war. vllt erkennt man mich ja auf dem bild nich wie ist die quali von den fotos idr, bzw was blüht einem wenn man sagt, dass jemand anderes gefahren ist, aber einem nicht geglaubt wird?


Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005

Original von Sanek
BigAndy, was genau meinste mit den Nachbarn? Gehen die Bullen etwa bei den Nachbarn des Halters klingeln und fragen, ob sie diese Person aufm Foto kennen? Oder was hat sich die CDU da wieder ausgedacht?

Das ist durchaus üblich, kommt aber drauf an was dir vorgeworfen wird.
Die Pozilei macht sowas übrigens hauptberuflich. Da sitzen keine Hobby Sherlocks die man mal eben verarschen kann... =)
Es ist nicht so einfach aus sowas rauszukommen wie allgemein in den Internetforen propagiert wird...

M.E. lohnt es sich auch nur bei gravierenden Vorfällen mit Rechtsbeistand dagegen vorzugehen...


hanx216
Beigetreten: 18.11.2008

Ja hast du gebremst oder nicht ?
Bei 30 kmh hast du gerade mal 18 bzw sogar nur 9 Meter wenn du richtig reinhaust Bremsweg also glaub ich nicht das du 30 km\h gefahren bist :P


hanx216
Beigetreten: 18.11.2008

Bußgeld trotz Glätte
Für Autofahrer, die wegen Straßenglätte nicht vor einer roten Ampel halten können, gibt es keine Nachsicht. Sie sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Rotlichtsünder zu bestrafen. Die Richter schrieben einem betroffenen Autofahrer ins Urteil, dass bei schlechten Wetterumständen jeder ebenso langsam fahren muss, dass er jederzeit anhalten kann. OLG Düsseldorf; 5 Ss Owi 451/91.