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Brand im Keller und Abwicklung über Haftpflichtversicherung. Anwalt einschalten?

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Fireandice23
Beigetreten: 30.05.2007
Elite Grinder

Hi

Bei uns hat es letztes Jahr im Keller gebrannt und da ich erst kurz vorher die Wohnung (Mehrfamilienhaus) gekauft habe hatte ich noch keine Hausratversicherung abgeschlossen. Ich war gerade dabei umzuziehen und wollte/musste eigentlich einen Tag nachdem es gebrannt hat einziehen (was obv dann nicht mehr möglich war). Bei mir in der Wohnung war nicht viel kaputt, musste nur den Flur neu streichen und alle Stoffsachen waschen. Dennoch war das Haus für einige Wochen unbewohnbar). Den Inhalt des Kellers habe ich entsorgt.
Nachdem jetzt geklärt wurde, dass ein Handwerker für den Brand schuldig ist, habe ich der Haftpflichtversicherung des Handwerkers eine Rechnung geschickt.
Alles eher allgemein gehalten, weil ich keine Ahnung habe, wie ich sowas beweisen/abrechnen soll.
Also z.B. Waschmaschine inkl. Entsorgung 400€, Nutzungsausfall da ich bei Freunden/Verwandten wohnen musste pro Tag 30€, allgemeine Kosten(wie Auto mieten, Gardienen, Kissen etc. waschen, Reinigung des Flurs 400€), Flur streichen 50€, Entsorgung der Sachen aus dem Keller (Stromkabel, Gartensachen wie Spaten, Besen und sowas, Regale...) Insgesamt 200€

Das Problem ist eben, da ich keine Hausratversicherung hatte, die ja den Anschaffungspreis ersetzen würde, kam jetzt eine Antwort von der Haftpflichtverischerung, dass die nur den Zeitwert ersetzen will und ich für alles Rechnungen und Kaufpreise/Daten nennen soll.
Natürlich habe ich für solche Sachen keine Rechnungen mehr und weiß auch überhaupt nicht, wann ich z.B. die Waschmaschine gekauft habe (bestimmt schon 8 Jahre alt oder so). Rechnungen für die Unterkünfte habe ich obv auch nicht, aber trotzdem sind Kosten entstanden. Auch solche Sachen wie Flur streichen kann ich nicht belegen. Die können eigentlich froh sein, dass ich keine Firma habe rauskommen lassen und somit ein Vielfaches mehr hätten zahlen müssen.

Findet ihr die Forderungen von mir zu hoch gegriffen? Würdet ihr lieber nach der Antwort der Versicherung direkt zu einem Anwalt gehen, oder nochmals darlegen, dass die Kosten entstanden sind, aber nicht richtig belegbar sind?


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8 Antworten
albii
Beigetreten: 08.04.2006
Poker Player

Ruf doch mal bei deiner PHV an, schilder denen das und frag, wie du da am Besten vorgehen sollst. Oder könnte man alternativ nicht der eigenen PHV den Schaden melden und die nehmen dann die des Handwerkers in Regress?

Ist natürlich Mist, dass du die Kosten nicht dokumentiert hast. Vermutlich wirds schwer, den eigentlichen Wert wiederzubekommen...:f_cry:


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aschi2k7
Beigetreten: 30.04.2007
PokerStrategist

Seine PHV hat damit nichts zu tun. Die werden da gar nichts machen.

Ich hab ein paar Verständnisfragen.

Der Keller hat gebrannt in einem Mehrfamilienhaus wo du eine Wohnung gekauft hast und das Haus war für längere Wochen unbewohnbar.
Ist in dem Keller deine Wohnung bzw. meinst du mit Keller eine Souterrainwohnung, oder ein Abstellkeller für deine Sachen und die Wohnung ist im EG oder 1. OG? Ich verstehe den Aufbau nicht ganz. Mussten alle Eigentümer/Mieter das Haus für mehrere Wochen verlassen?

Für die Wohnungseigentümergemeinschaft wird es doch mit großer Wahrscheinlichkeit eine Gebäudeversicherung geben. Darüber solltest du am besten alle Kosten die mit einer Gebäudeversicherung in Verbindung stehen einreichen, z.B. sollten (je nach Versicherungsschutz ) Unterbringungskosten, Aufräumungskosten etc. abgesichert sein. Im Prinzip alles was nicht wirklich dein Hausrat ist. Beschädigung am Flur sind auch Gebäudeschäden, keine Hausratschäden. Der Gebäudeversicherer wird dann anschließend Regress beim Handwerker nehmen.

Bei der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers solltest du dann wirklich nur den Hausratanteil einreichen. Wenn möglich dazu am besten zumindest das Modell herausfinden bzw. ein vergleichbares.

Die Antwort der Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers ist aber ganz "normal", die brauchen natürlich einen Nachweis über entstandene Kosten.
Wie hoch war denn deine Gesamtforderung, falls es dir nichts ausmacht es hier zu sagen. Je nach Höhe könntest du auch einmal freundlich anrufen und fragen, ob man sich auf eine Summe einigen kann, denn wenn ich es richtig gelesen habe sind deine Zahlen ja auch zum größten Teil pauschal.

Je nach Versicherer kann es sein, dass dieser dann sagt, " Mit Summe xxx wären wir einverstanden" da die Kosten des Schadenbearbeiters dann die geforderten Kosten übersteigt und es wirtschaftlfich gesehen keinen Sinn macht. Das ist natürlich ohne Gewähr und kommt auf die geforderte Höhe an.

Wenn der Versicherer sich dann quer stellt kann man sich immernoch einen Anwalt nehmen, wie viel mehr erfolg der hat kann ich natürlich nicht beurteilen und auch ob die Kosten des Anwalts im Verhältnis stehen.


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rmsds
Beigetreten: 29.08.2018
Legacy Member

Bei mir im Keller hat´s auch mal gebrannt, so´n dummes 18. jähriges Gör meinte er müsste zündeln (wurde erst ein halbes Jahr später geschnappt, nachdem er 7 weitere Brände gelegt hat.)
3 Tage nach dem Brand bei mir, kam der Versicherungsvertreter und fragte, ob 5K in Ordnung sind. Weitere 2 Tage später war das Geld auf meinem Konto.


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Fireandice23 Themenstarter
Fireandice23
Beigetreten: 30.05.2007
Elite Grinder

@aschi2k7

Ja, wir haben eine Gebäudeversicherung, aber die ist laut denen nicht für die Unterbringung verantwortlich. Ebenso war sie nicht für das Aufräumen in meinem Keller verantwortlich. Die haben nur am Ende den Keller gereinigt und neu gestrichen, aber die Entsorgung musste ich alleine übernehmen. Bei den anderen ging das auch über die Hausrat).
Deswegen habe ich jetzt, nachdem die Kripo ihren Bericht abgeschlossen hat an die Haftpflicht des Handwerkers geschrieben.

Nee, also meine Wohnung ist im EG. Aber jede Partei hat noch einen Keller als Abstellraum und einen gemeinsamen Waschraum.
Die anderen Parteien konnten ebenfalls nicht im Haus wohnen, da alles gestunken hat (zudem war das Wasser und teilweise der Strom abgedreht, da die Heizung im Keller explodiert ist). Da der Handwerker nicht mehr schnell genug reagiert hat (verständlich, er ist ja auch ins KH gekommen) wurde die Brandschutztür nicht geschlossen und der Rauch ist somit ins Treppenhaus und Wohnen gelangt.

Diese "pauschale" Summe wollte ich mit meinem Schreiben ja erreichen. Was leider nicht so direkt funktioniert hat. Die Frage ist ja, was soll ich denen z.B. schreiben? Ich habe sicher einen Arbeitstag damit verbracht alle Gardinen, Teppiche und Bettwäsche zu waschen mit dem auf und abhängen. Das kann ja nicht unberücksichtigt werden, da ich nicht der Verursacher war und ich diese zeit sicher sinnvoll hätte nutzen können. Gibt es da einen Standard Stundensatz?


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aschi2k7
Beigetreten: 30.04.2007
PokerStrategist

Ich lehne mich mal vorsichtig aus dem Fenster und behaupte das entweder der Versicherungsschutz dann sehr alt oder schlecht ist. Jeder mittelmäßige Tarif übernimmt eigentlich die Hotelkosten und Aufräumungskosten.

Das du da wirklich soviel nach einem Brand selber machen musstest wundert mich da schon sehr. Da ist ja nicht nur nen Senkschaden entstanden.

Hier einmal ein Beispiel von den Tarifen der aktuellen Gebäudeversicherung der Hamburger Feuerkasse:

Spoiler

Hotelkosten und Aufräumungskosten können über die Hausratversicherung und über die Gebäudeversicherung abgesichert sein.
Es ist richtig das erst die Hausratversicherung der Eigentümer greift bevor die Gebäudeversicherung einspringt, jedoch hast du keine Hausratversicherung.
Somit sollte dann die Gebäudeversicherung dafür aufkommen, sollten die Kosten mitversichert sein. Das solltest du auf jedenfall noch einmal prüfen.

Es ist nicht unüblich das Eigenleistungen wie putzen und aufräumen in Eigenleistung durchgeführt werden. Es gibt keinen festgeschriebenen Stundensatz. Aber aus Erfahrung weiß ich das je nach Versicherer 10,- € bis 15,-€ pro Stunde anerkannt werden können. Da die Firma des Handwerkers nicht dafür aufgekommen ist und du auch keine Drittfirma beauftrag hast musste ja einer die Arbeit machen. Damit kommen die auch günstiger weg als mit einer beauftragten Firma. Ohne den Schaden hättest du die Arbeit ja auch nicht machen müssen.

Es sollte einfach plausibel für den Versicherer sein wann du ca. welche Arbeit gemacht hast.

Bezüglich des Hausrats wird es jedoch darauf hinauslaufen das du eben den Zeitwert von den Sachen erhälst, da solltest du wie oben beschrieben versuchen etwas vergleichbares zu suchen über google und dann ggf. beifügen.


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Fireandice23 Themenstarter
Fireandice23
Beigetreten: 30.05.2007
Elite Grinder

Danke, ich werde das bei der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen, ob ggf. der Versicherungsschutz mal überprüft werden soll. Ich habe von der Versicherung überhaupt keine Unterlagen, das läuft alles über die Verwaltung und die hat mir gesagt, dass die Gebäudeversicherung nicht für das Aufräumen des Hausrats und den Hotelkosten bzw. Nutzungsausfall verantwortlich ist.


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aschi2k7
Beigetreten: 30.04.2007
PokerStrategist

Kein Problem. Ich würde mir an deiner Stelle von der Hausverwaltung einmal das Bedingungswerk zur aktuellen Gebäudeversicherungen einholen und nach den versicherten Kosten schauen oder mir schriftlich bestätigen lassen, per Email sollte reichen, dass Aufräumungskosten und die Unterbringung in einem Hotel nach einem versicherten Schaden nicht mitversichert ist.

Somit hättest du eine Grundlage wenn sich bei der Eigentümerversammlung rausstellt, dass die Kosten doch abgesichert wären. Es kann nämlich sein, dass der Gebäudeversicherer die Kosten dann ablehnt, weil diese nicht unverzüglich mit dem Schaden eingereicht wurden. Spätestens dann würde ich zum Anwalt gehen.

Viel Erfolg.


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Brieftraeger
Beigetreten: 15.11.2006
Oldschool Grinder

Ich hoffe nur für dich, dass der Anwalt bereits informiert wurde!

Dir noch gl!

lg Briefi


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