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Bürge in Mietvertrag aufnehmen - was bedeutet das?7

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majorsnake
Beigetreten: 20.05.2006
PokerStrategist

Wenn jemand im Mietvertrag steht, müsste die 2. Person dann nicht auch für Wasser zahlen?

Wasser wird glaube ich doch m² * Personen berechnet (mit irgendeinem Faktor noch) ?


Antwort
Zitat
Pornator
Beigetreten: 26.10.2007
Poker Player

Original von pg89

Nach deiner logik wäre jeder kauf auch abzocke - es verdient ja nur der verkäufer dran.

nö, der Käufer erwirbt Eigentum am Kaufgegenstand.

Original von pg89
Finanziell macht es nur einen unterschied, wenn etwas nicht rund läuft. Genau das ist ja ziel des ganzen. Mit dem rest hat der "bürge" in der praxis doch eh nichts zu tun.

So lange alles läuft, läuft alles. Ich wollte nur aufzeigen, dass es einen Unterschied ausmacht, ob nun Bürge oder Mieter. Der Bürge hat halt im E-Fall mehr Pflichten, wenn er in den MV eintritt. Tritt der E-Fall nicht ein, so ist es egal ob nun Bürgschaft oder derjenige im MV steht. Dat is klar.

Original von majorsnake
Wenn jemand im Mietvertrag steht, müsste die 2. Person dann nicht auch für Wasser zahlen?

Wasser wird glaube ich doch m² * Personen berechnet (mit irgendeinem Faktor noch) ?

Na Wasser wird meist nach Verbrauch abgerechnet.

Müllkosten können aber beispielsweise nach der Personenanzahl umgelegt werden. Da muss man aber explizit im MV und in die Nebenkostenabrechnung schauen, wie der Verteilerschlüssel festgelegt ist.


Antwort
Zitat
majorsnake
Beigetreten: 20.05.2006
PokerStrategist

Original von Pornator
Na Wasser wird meist nach Verbrauch abgerechnet.

Aber doch nur, wenn jede Wohnung eine eigene Wasseruhr hat, oder? Das ist ja nicht immer gegeben.


Antwort
Zitat
Pornator
Beigetreten: 26.10.2007
Poker Player

joa, ne eigene Wasseruhr ist schon Vorraussetzung. Ich kenne es aber beruflich und privat auch nicht anders.

hier einwenig Theorie:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserzaehler.htm

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/wasseruhr-wasserzaehler.html


Antwort
Zitat
Pornator
Beigetreten: 26.10.2007
Poker Player

Original von majorsnake
Wenn jemand im Mietvertrag steht, müsste die 2. Person dann nicht auch für Wasser zahlen?

jetzt nach kurzer Recherche: ja, wenn keine eigene Wasseruhr vorhanden und der Verteilerschlüssel nach Personenzahl festgelegt ist.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Original von Pornator

Original von pg89

Nach deiner logik wäre jeder kauf auch abzocke - es verdient ja nur der verkäufer dran.

nö, der Käufer erwirbt Eigentum am Kaufgegenstand.

Und so kann er in der wohnung wohnen.

Ziel des vermieters ist obv, dass alles glatt läuft. Wenn der hauptmieter aber zu geringes einkommen hat, fehlt die sicherheit. Einige vermieter kommen einem entgegen und akzeptieren einen bürgen, andere sagen eben, dass sie einen mieter wollen, der ihren anforderungen entspricht.
Was ist daran abzocke?


Antwort
Zitat
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