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[Geschlossen] Citydetektive

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Ardarandir
Beigetreten: 27.10.2006
Oldschool Grinder

ich schau gerade Kabel 1 ( "die Kontrolleure" glaub ich) und die haben gerade gegenüber einem mutmaßlichem Ladendieb gesagt das er sich ihnen gegenüber ausweisen muss. Und ich frage mich nun gerade ob er das wirklich muss und in wie weit die Detektive überhaupt Befugnisse haben? (ich mein das sind ja einfach Leute die von den Läden angestellt wurden und die Läden haben doch wohl nur innerhalb ihrer Läden Befugnisse)


17 Antworten
ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007
Oldschool Grinder

Sagen können die viel wenn der Tag lang ist, sie dürfen den mutmaßlichen Dieb eigentlich nur festhalten bis die Bu.... (äääähhhh männliche Kühe) vorbeikommen!

Gruß

ZackiX


Ardarandir Themenstarter
Ardarandir
Beigetreten: 27.10.2006
Oldschool Grinder

Original von ZackiX
Sagen können die viel wenn der Tag lang ist, sie dürfen den mutmaßlichen Dieb eigentlich nur festhalten bis die Bu.... (äääähhhh männliche Kühe) vorbeikommen!

Gruß

ZackiX

darf ich auch einfach mal durch die city ziehn und mutmaßliche(!) Diebe festhalten?


Original von Ardarandir

Original von ZackiX
Sagen können die viel wenn der Tag lang ist, sie dürfen den mutmaßlichen Dieb eigentlich nur festhalten bis die Bu.... (äääähhhh männliche Kühe) vorbeikommen!

Gruß

ZackiX

darf ich auch einfach mal durch die city ziehn und mutmaßliche(!) Diebe festhalten?

Wenn du ne örtlich begrenzte Bewilligung dazu hast, klar.


Ardarandir Themenstarter
Ardarandir
Beigetreten: 27.10.2006
Oldschool Grinder

Original von RatofDeath

Original von Ardarandir

Original von ZackiX
Sagen können die viel wenn der Tag lang ist, sie dürfen den mutmaßlichen Dieb eigentlich nur festhalten bis die Bu.... (äääähhhh männliche Kühe) vorbeikommen!

Gruß

ZackiX

darf ich auch einfach mal durch die city ziehn und mutmaßliche(!) Diebe festhalten?

Wenn du ne örtlich begrenzte Bewilligung dazu hast, klar.

weißt du dahingehend genaueres? ich hab mich jetzt mal ein bischen mit google schlau gemacht und konnte nicht entdecken das die citystreifen besondere Befugnisse hätten, die sich aus einer Genehmigung ergeben


Flowbo
Beigetreten: 17.08.2006
PokerStrategist

afaik dürfen detektive einen verfolgen und kontrollieren solange sie auf der "direkten" verfolgen eines verdächtigen sind.
direkte verfolgung heißt im laden und auch außerhalb nach der verfolgung.
ausweis können sie z.b. nicht mehr verlangen wenn sie den täter nicht stellen können aber am nächsten tag wiedersehn..

aber wie gesagt nur unterschichten-tv-halbwissen..


DrKaputnik
Beigetreten: 12.02.2006
Elite Grinder

passieren dürfte imo trotzdem nichts, wenn du denen den ausweis nicht zeigst. sie haben halt keine staatsgewalt. aber ka ob das so ist.


Rebo
Beigetreten: 29.12.2006
Elite Grinder

du musst niemandem ausser der polizei einen ausweis zeigen, die andern können das zwar erzählen is aber totaler quatsch.
festnehmen darf jeder (!!) um ihn dann der polizei zu übergeben wenn sie ankommt.


jeder deutsche bürger darf diebe festhalten und die bullen rufen. die rechtliche kompetenz solcher citystreifen gleicht dem von otto normalbauer 1 zu 1. ähnliches gilt für alle anderen privaten kontrolleure (bahn,etc.); auch dem ordnungsamt gegenüber ändert sich daran nicht. wäre ja noch schoener. warum sollte es anders sein?

das ist schliesslich auch nur realschules finest.


Original von Rebo
du musst niemandem ausser der polizei einen ausweis zeigen, die andern können das zwar erzählen is aber totaler quatsch.
festnehmen darf jeder (!!) um ihn dann der polizei zu übergeben wenn sie ankommt.

#2

Nur weiß ich nicht, ob festnehmen das richtige Wort ist und man nicht besser festhalten schreiben sollte.

Btw. ist es eigentlich auch ein Unding, dass die Polizei die Daten weitergibt. Dass die das dürfen, find ich schon bedenklich. Ich halte zwar nichts vom Klauen, aber wenn ich beschuldigt werden würde, würd ich dem Laden auch keine Auskünfte erteilen und bei der Polizei darauf bestehen, dass sie meine Daten nicht weitergeben, sofern das hilft.


festnehmen ist das richtige wort. probleme ergeben sich erst, wenn der festgenommene tatsaechlich unschuldig ist.

wen eine zierliche frau bspw einen mord beobachtet, darf sie den flüchtigen mit theoretisch vorhandenen plüschhandschellen irgendwo anketten. wie sollte sie sonst auch ueber mehrere minuten einen mehr oder wneiger kraeftigen mann am gehen hindern.

solange die mittel legitim sind, ist es also möglich jmd. festzunehmen.


Original von ertzkuh

Btw. ist es eigentlich auch ein Unding, dass die Polizei die Daten weitergibt. Dass die das dürfen, find ich schon bedenklich. Ich halte zwar nichts vom Klauen, aber wenn ich beschuldigt werden würde, würd ich dem Laden auch keine Auskünfte erteilen und bei der Polizei darauf bestehen, dass sie meine Daten nicht weitergeben, sofern das hilft.

mofo cosign. es werden staendig grundrechte gebrochen. und das aus reiner unwissenheit. wenn ich manchmal sehe wie beamte o.ä. wohnungen betreten und die bewohner davon ausgehen, dass sei ohne ds-befehl in ordnung, bekomm ich hitzewallungen. faire bullen machen sowas erst gar nicht und einigen ist die verfassung echt noch was wert.


Original von pilgrim3030
wenn ich manchmal sehe wie beamte o.ä. wohnungen betreten und die bewohner davon ausgehen, dass sei ohne ds-befehl in ordnung, bekomm ich hitzewallungen.

bei Gefahr im Verzug dürfen die das aber auch
und das wird wohl meistens der Fall sein wenn die eine Wohnung betreten
ausser es geht um eine Befragung etc.


bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007
Oldschool Grinder

§127 STPO


blubifu
Beigetreten: 01.12.2008
Oldschool Grinder

Original von pilgrim3030
festnehmen ist das richtige wort. probleme ergeben sich erst, wenn der festgenommene tatsaechlich unschuldig ist.

wen eine zierliche frau bspw einen mord beobachtet, darf sie den flüchtigen mit theoretisch vorhandenen plüschhandschellen irgendwo anketten. wie sollte sie sonst auch ueber mehrere minuten einen mehr oder wneiger kraeftigen mann am gehen hindern.

solange die mittel legitim sind, ist es also möglich jmd. festzunehmen.

das richtige wort ist festhalten nicht festnehmen du donk -.-
immer schön 9mal klug schwätzen aber ka haben-.-


Rebo
Beigetreten: 29.12.2006
Elite Grinder

Original von blubifu

Original von pilgrim3030
festnehmen ist das richtige wort. probleme ergeben sich erst, wenn der festgenommene tatsaechlich unschuldig ist.

wen eine zierliche frau bspw einen mord beobachtet, darf sie den flüchtigen mit theoretisch vorhandenen plüschhandschellen irgendwo anketten. wie sollte sie sonst auch ueber mehrere minuten einen mehr oder wneiger kraeftigen mann am gehen hindern.

solange die mittel legitim sind, ist es also möglich jmd. festzunehmen.

das richtige wort ist festhalten nicht festnehmen du donk -.-
immer schön 9mal klug schwätzen aber ka haben-.-

9x klug flamen aber keine ahnung haben
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme


buccaneers
Beigetreten: 13.04.2006
PokerStrategist

Original von blubifu

Original von pilgrim3030
festnehmen ist das richtige wort. probleme ergeben sich erst, wenn der festgenommene tatsaechlich unschuldig ist.

wen eine zierliche frau bspw einen mord beobachtet, darf sie den flüchtigen mit theoretisch vorhandenen plüschhandschellen irgendwo anketten. wie sollte sie sonst auch ueber mehrere minuten einen mehr oder wneiger kraeftigen mann am gehen hindern.

solange die mittel legitim sind, ist es also möglich jmd. festzunehmen.

das richtige wort ist festhalten nicht festnehmen du donk -.-
immer schön 9mal klug schwätzen aber ka haben-.-

Ich habe mich sowieso gefragt, die Frau kann den Täter nicht am Gehen hindern ihm aber Handschellen anlegen. LOL. Und btw ich glaub das heisst auch festhalten. So hab ich es jedenfalls in Rechtskunde gelernt.


index85
Beigetreten: 06.02.2007
PokerStrategist

§ 127 Strafprozessordnung

jeder mensch in deutschland ist berechtigt einen anderen fest zu nehmen wenn
1. dieser bei einer straftat auf frischer tat ertappt wird
2. dieser sich nicht ausweisen kann oder will und dadurch fluchtgefahr besteht

in diesen fällen darf eine festnahme ausgesprochen werden

diese ist aufzuheben wenn derjenige sich dann doch ausweist
dann müssen die personalien aufgenommen werden und diese der polizei übermittelt werden

wenn derjenige aber vorläufig festenommen wurde und dann flüchtet o.ä. anstellt begeht er dieses nachdem er festgenommen wurde
d.h. bei strafverfolgung bzw. ahndung wirds nochmal so schlimm

der absatz b (wars glaub ich) sagt aber auch aus dass niemand mit konsequenzen rechnen muss wenn er eine festnahme aus unkenntnis fälschlicherweise ausspricht z.B. wenn er nicht genau unterscheiden konnte ob es schon eine staftat ist oder nur ne ordnungswidrigkeit

und an alle klugscheisser ES HEISST SEHR WOHL FESTGENOMMEN
aus welchem grund auch immer jemanden festzuhalten bzw an der flucht zu hindern ist ein völlig anderer §
dort wird dann auch geregelt wie und mit welchen mitteln das erlaubt ist
sonst ist es freiheitsberaubung


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