Zum Forum springen
Darf Lehrer meinen ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Darf Lehrer meinen Ipod einbehalten?

113 Beiträge
61 Benutzer
0 Reactions
5,739 Ansichten
Ahoernchen
Beigetreten: 20.10.2007

Original von b10w
Einfach mal mit Herausgabeklage bzgl. deines Eigentums drohen, fertig. Der Lehrer kann dich maximal bitten, deinen iPod abzulegen und wegzutun, aber sich keinesfalls an deinem Eigentum vergreifen. Wenn du natürlich so dumm bist und ihn freiwillig abgibst.. Mit Gewalt wird der Lehrer wohl kaum versuchen, die Hausordnung durchzusetzen.

Schlimmstenfalls kann die die Schulleitung von ihrem Hausrecht gebrauch machen und dich des Schulgebäudes verweisen. Naja, ziemliche Nits, deine Lehrer..

Als Volljähriger sollte man sich nicht wie'n Kleinkind behandeln lassen obv. :rolleyes:

Als Volljähriger sollte man sich dann aber auch nicht wie ein Kleinkind benehmen =)


Meph1977
Beigetreten: 02.11.2007

Original von Apriorisuperior
Darf er definitiv nicht einbehalten nach Schulende. Anders verhält es sich hier bei Messern und son Dreck.

Deine Eltern darf er informieren. Allerdings haben die sich da ned einzumischen.

nein er darf die eltern nicht informieren da op über 18 ist


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

steht das iwo schwarz auf weiss geschrieben?


exsmo
Beigetreten: 02.01.2007

Bei uns konnte man ab 18 verfügen, das schulische Angelegenheiten nur noch mit dem betreffenden selbst geklärt werden dürfen


Original von Gorith

Original von Gambleforwin
Ich habe mal eine Frage bezueglich ipods und handys in der Schule. Ich gehe auf eine Gesamtschule in der neahe von Aachen und bei uns ist die benutzung von handys und mp3 in der schule per schulordnung verboten.
Nun hat mir ein Lehrer meinen mp3 player abgenommen und auch nach Schulende einbehalten.
Zuseatzlich hat der Lehrer mir mit ohne Vorwahnung die Kopfhoehrer aus dem Ohr gerissen und nachdem ich ihm klar gemacht habe das er nicht an meine Sachen zu gehen hat hat er den mp3 player von einem 2. Lehrer am neachsten Tag (!) einziehen lassen.
so nun
habe ich keinen mp3 player mehr und muss ihn von meinen Eltern (obwohl ich ueber 18 bin) bin abholen lassen (!) + klassenkonferenz ...

So jetzt zu meinen Fragen ...

Darf der Lehrer mir meinen ipod abnehmen?
Wenn ja darf er den ipod auch nach Schulende einbehalten?
und darf ich den nicht selber abholen, da ich ja ueber 18 bin?

...
Mal eine andere Frage: Warum nimmst du einen iPod mit, wenn die Dinger verboten sind? Hätte dir eine Menge Ärger erspart ihn zu Hause (oder zumindest im Rucksack) zu lassen.

Das ist das einzig vernünftige an deinem Post.

Ein Blick ins Schulgesetz NRW (pdf) §53(2) wirkt übrigens Wunder.


Seekorn
Beigetreten: 04.02.2006

Original von Gorith

Original von Gambleforwin
Ich habe mal eine Frage bezueglich ipods und handys in der Schule. Ich gehe auf eine Gesamtschule in der neahe von Aachen und bei uns ist die benutzung von handys und mp3 in der schule per schulordnung verboten.
Nun hat mir ein Lehrer meinen mp3 player abgenommen und auch nach Schulende einbehalten.
Zuseatzlich hat der Lehrer mir mit ohne Vorwahnung die Kopfhoehrer aus dem Ohr gerissen und nachdem ich ihm klar gemacht habe das er nicht an meine Sachen zu gehen hat hat er den mp3 player von einem 2. Lehrer am neachsten Tag (!) einziehen lassen.
so nun
habe ich keinen mp3 player mehr und muss ihn von meinen Eltern (obwohl ich ueber 18 bin) bin abholen lassen (!) + klassenkonferenz ...

So jetzt zu meinen Fragen ...

Darf der Lehrer mir meinen ipod abnehmen?
Wenn ja darf er den ipod auch nach Schulende einbehalten?
und darf ich den nicht selber abholen, da ich ja ueber 18 bin?

Ganz klare Rechtslage. Konfiszieren darf der Lehrer gar nichts, das darf NUR die Polizei und auch nur dann, wenn es einen verdammt guten Grund dafür gibt. Er darf es dir auch nicht mitten im Unterricht wegnehmen. Wenn sowas in der Schulordnung steht ist es nicht gültig, weil es gegen geltendes Recht versößt. Genau genommen hättest du in dieser Situation sogar in "Notwehr" zum Schutz deines Eigentums handeln können.

Dein Lehrer darf dirch aber natürlich rausschmeissen, da du 18 bist und er somit keine Ausichtspflicht mehr über dich hat. Er darf dir auch wegen mangelnder Mitarbeit eine schlechtere Note ins Zeugnis geben und er darf eine Klassenkonferenz einberufen (keine Ahnung was das bringen soll).

Deine Eltern darf er meines Wissens nicht informieren (aber da bin ich mir nicht ganz sicher).

Mal eine andere Frage: Warum nimmst du einen iPod mit, wenn die Dinger verboten sind? Hätte dir eine Menge Ärger erspart ihn zu Hause (oder zumindest im Rucksack) zu lassen.

Das ist falsch.

Der Lehrer darf Eigentum der Schüler bis nach Unterrichtsende einbehalten, sofern der Schüler damit den Unterricht stört. Verankert ist das mit unterschiedlichem Wortlaut in jedem Schulgesetz der Bundesländer.

Dementsprechend darf er sich dagegen auch nicht im Rahmen der "Notwehr" wehren. Aber an sich hätte er das Teil natürlich einfach einstecken können, mit Gewalt darf der Lehrer da nicht ran.

Eine Einbehaltung über das Unterrichtsende hinaus ist nicht rechtens. Im Zweifel könntest du dir dein Eigentum also per Klageweg wiederholen, sofern man nicht bereit ist selbiges rauszurücken.

Eine Bedingung, dass das Eigentum nur an die Eltern ausgehändigt wird, ist bei einem volljährigen Schüler ebenfalls nicht rechtens.


hazz
Beigetreten: 13.02.2006

ihr solltet ab jetzt alle mit kopfhoerern rumlaufen ohne mp3 dran. wenns die lehrer dann nichtmehr interessiert koennt ihr die mp3s wieder mitnehmen ;)

ansonsten reg dich ma nicht so auf. du bist es doch der zuerst die regeln verletzt hast und tust jetzt so als ob der lehrer der boese ist. klar haette er freundlicher sein koennen, aber die hams schon schwer genug mit den ganzen querulanten.

wenn dir regeln so wichtig sind, warum haeltst du dich dann selber nicht dran?


Suneater
Beigetreten: 25.06.2007

xxx

Edit by ciRith: Bitte kein BBV Slang im Smalltalk Bereich.

Forenregel Nr. 2: Keine Beleidigungen* oder starker Spam


pokermatze
Beigetreten: 24.05.2006

Rein rechtlich ist nur die Benutzung von Handy/MP3 auf dem Schlugelände verboten nicht aber der Besitz.

Er darf keine Gegenstände - die du nach normalen deutschen Recht besitzen darfst länger als die Schulstunde konfiszieren - bei Waffen usw. würde das anders aussehen.

Geh zu dem Lehrer hin und verlange die Herausgabe des MP3 Players andersnfalls siehst du dich genötigt Anzeige zu erstatten !

Kann jawohl nicht angehen was sich Lehrer heutzutage alles erlauben dürfen !


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

okay dann gehe ich mir den am montag mal holen ...
Meinen Eltern ist das btw scheiss egal es geht nur darum das die auch kein bock haben auf ne Klassenkonferenz mitzukommen...


fishkopp
Beigetreten: 16.02.2008

§242 tatbestandsvoraussetzungen

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fremd = nicht herrenlos und nicht im alleineigentum des Täters
bewegliche sache =einfach zu bejahen
Wegnahme = Bruch fremden und die Begründung neuen Gewarhsams
dabei einsatz von gewalt, zb entrei0en der sache womöglich noch raub

zur polizei, besser gleich staatsanwaltschaft gehen anzeige erstatten.
lol mach ma lieber NICHT!!

NOT!!!!!

ne mal im ernst, es fehlt auf subjektiver seite sicher (hoffentlich ^^) die zueignungsabsicht.
er hat ja rückgabewillen (hoffentlich #2), geht wohl eher richtung straflose Gebrauchsanmaßung

naja wie gesagt nicht anzeigen, allerdings keinesfalls gefallen lasse.
ipod dein eigentum, mit deinem eigentum kansnte verfahren wie de willst und andere davon ausschließen.
wenn lehrer meinen sie sind ganz tolle ist das nur nervig.
btw falls OP ein nervender schüler ist der aus trotz immer fett mucke hört und ganzen tag lieber provoziert als aufzupassen könnt man schon f ast denken hasts verdient. aber trotzdem darf ein lehrer nicht einfach ipod für mehrere tage "einziehen"... und das leben würde hypothetischen OP genug bestrafen ^^

allerdings dem"notenvergeber" extremst ans bein zu pissen ist selten +EV
mfg


Hasgar
Beigetreten: 03.09.2007

lol@op. übler fail eines 18 jährigen kleinkinds


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

war in der Pause nicht im Unterricht ...


Pokermage2008
Beigetreten: 05.10.2008

du könntest ja mal zum Direktor gehen und ihn nerven, den interresiert sowas meist nicht, der sagt dem Lehrer dann er soll zurückgeben und basta..

vll bekommst noch ne mündliche Belehrung ala: du sollst nicht, du darfst nicht bla bla bla,

wenn du klug bist hol dir den Ipod vor der belehrung, dann kannst ihn währenddessen rein tun, wirkt sicher gut ggggg


timl79111
Beigetreten: 09.06.2006

Original von b10w
Einfach mal mit Herausgabeklage bzgl. deines Eigentums drohen, fertig. D

bah ...

genau, los klage ... auf rechtsanwalt. los - hol dir deine millionen. klagen, vor gericht, lass die penner von richter und staatsanwälte endlich mal etwas vernünftiges arbeiten und lesen ...

ich habe ein hass auf dieses klagenscheissendreckgedöns. hass hass hass.


Meph1977
Beigetreten: 02.11.2007

Original von Gambleforwin
steht das iwo schwarz auf weiss geschrieben?

korrektur darf doch zumindest mal nach dem schulgesetz von RLP kann sein das das in den unterschiedlichen ländern auch unterschiedlich geregelt ist.


schoxx
Beigetreten: 22.09.2007

Original von shima1981
Die Frage ist eigentlich eher, wozu du iPod/Handy mit in der Schule hast, obwohl du weißt, dass es gegen die Schulordnung verstößt?

Und natürlich kann der Lehrer sein Hausrecht durchsetzen, lol.
Die Sache mit deinen Eltern lässt aber eher darauf schließen, das solcherlei Begehrlichkeiten nicht das erste Mal in Zusammenhang mit deiner Person auftreten, sonst hätte der Lehrer dir wohl deinen Kram nach Ende des Unterrichts/ am Ende des Schultages zurückgegeben.

Und was lernen wir daraus? Lass den Mist doch einfach das nächste Mal zu Hause.

wat bistn du fürn streberkind?


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

lol habe ja nie gesagt das ich klagen will oder so nen scheiss...
wollte nur wissen ob ich hingehen kann und meine Sachen wiederverlangen kann...


Original von hazz
ihr solltet ab jetzt alle mit kopfhoerern rumlaufen ohne mp3 dran. wenns die lehrer dann nichtmehr interessiert koennt ihr die mp3s wieder mitnehmen ;)

ansonsten reg dich ma nicht so auf. du bist es doch der zuerst die regeln verletzt hast und tust jetzt so als ob der lehrer der boese ist. klar haette er freundlicher sein koennen, aber die hams schon schwer genug mit den ganzen querulanten.

wenn dir regeln so wichtig sind, warum haeltst du dich dann selber nicht dran?

[x]solid post !

Grüße
master


Pokermage2008
Beigetreten: 05.10.2008

ja, zum klassenlehrer oder zum direktor


Teilen: