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Dreimal beim Schwar...
 
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[Geschlossen] Dreimal beim Schwarzfahren erwischt

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2plus2is4
Beigetreten: 20.05.2008
BlackMember

Kumpel von mir wurde drei mal beim Schwarzfahren erwischt und hat jetzt nen Wisch von der Polizei bekommen. Hab gehört man sollte grundsätzlich keine Aussagen bei der Polizei tätigen und auf die eventuelle Gerichtsvorladung warten (weiß aber nicht wie das jetzt beim Schwarzfahren ist und der Tatbestand ja eigentlich eindeutig ist)

Also hier mal paar Fragen:

1. Zettel von der Polizei ausfüllen oder nicht?

2. Wird es vllt fallengelassen wenn man nicht antwortet?

3. Was erwartet ihn im Fall der Fälle?

Keine Vorstrafen und Bundesland Bayern, falls es eine Rolle spielt.


23 Antworten
Outbreaker5832
Beigetreten: 03.10.2008
Oldschool Grinder

Ich finde du bist es selbst schuld und deshalb keine Line besprechen, sondern einfach nur zugeben und hoffentlich eine hohe Geldstrafe zahlen.

Have Fun!

lol @Kumpel :f_biggrin: :f_biggrin: :f_biggrin:


phonoElit
Beigetreten: 29.11.2010
Oldschool Grinder

Original von Outbreaker5832
Ich finde du bist es selbst schuld und deshalb keine Line besprechen, sondern einfach nur zugeben und hoffentlich eine hohe Geldstrafe zahlen.

Have Fun!

lol @Kumpel :f_biggrin: :f_biggrin: :f_biggrin:


2plus2is4 Themenstarter
2plus2is4
Beigetreten: 20.05.2008
BlackMember

vielleicht auch jemand dem es schon mal ähnlich ergangen ist? =)

handelt sich wirklich um nen kumpel :coolface:

e: angaben zur person MUSS man ausfüllen und man KANN sich zum sachverhalt äußern oder?


wird fallengelassen wenn man nicht antwortet, macht doch jeder Kriminelle so und kommt damit durch. is ne Lücke im System


instaflip
Beigetreten: 27.03.2012
BlackMember

"kumpel von mir...." lol immer wieder geil

denke es bringt dir wenig jetzt nicht darauf zu reagieren, da es wie du sagst ein eindeutiger tatbestand ist und deine personalien ja eh schon aufgenommen sind etc


brom0815
Beigetreten: 12.02.2007
Elite Grinder

Richte deinem Kumpel aus das er ein Spast ist und es verdient hat. Du wirst so ein Verhalten ja sicher auch nicht gut finden.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Gib deinem Kumpel mal ein TAF Flyer, dann kann er sich auch bald Tickets leisten. Ist immer dumm nur die Symptome zu behandeln.


Valyrian
Beigetreten: 26.03.2009
PokerStrategist

solange Schwarz fahren bis man einmal erwischt wird -> clever
nach dem ersten Mal erwischt werden weiter Schwarz fahren -> dumm
sich zum dritten Mal erwischen lassen, so dass die Polizei aktiv wird -> :facepalm:

gut dass du nicht so doof bist, sondern nur dein "Kumpel" :coolface:


2plus2is4 Themenstarter
2plus2is4
Beigetreten: 20.05.2008
BlackMember

wenns ichs doch selber wäre hätte ich es doch auch geschrieben! bin doch HU-midstakesreg und fahre im 7er durch die hood :coolface:

hier gibts doch bestimmt den einen oder anderen dem es schon mal passiert ist und sich hier äußern kann


instaflip
Beigetreten: 27.03.2012
BlackMember

ich glaub ja ehrlich dass sogar die dümmsten sich nicht 3x erwichen lassen ;)
und wenn wirds jetzt hier keiner mehr zugeben


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Hier gibt es nur Leute die sich zu 100% an das Gesetz halten, sry. :f_cool:


xWoodayx
Beigetreten: 05.08.2007
Oldschool Grinder

frag doch deinen kumpel, dem ists doch auch schon mal passiert :coolface:


Keine Aussage bei der polizei machen, Anwalt aufsuchen.. abwarten, im besten Fall läufts wohl auf ne Geldstrafe oder Sozialstunden hinaus. Im schlechtesten Fall geht man dafür auch mal in den Bau.


Gegen mich gabs auch schon mal ne Anzeige (Bagatelle), bin einfach nicht zur Polizei hingegangen, ohne Zeugen konnten die nicht viel machen. (War aber auch unschuldig, meine Kollegen hingegen...)

Hier kann die Bahn dir das aber ja easy nachweisen, Kooperation könnte sich demnach auszahlen...


Laccyby
Beigetreten: 21.04.2008
PokerStrategist

Original von BB8888
Keine Aussage bei der polizei machen, Anwalt aufsuchen.. abwarten, im besten Fall läufts wohl auf ne Geldstrafe oder Sozialstunden hinaus. Im schlechtesten Fall geht man dafür auch mal in den Bau.

:facepalm: :facepalm:


Original von Laccyby

Original von BB8888
Keine Aussage bei der polizei machen, Anwalt aufsuchen.. abwarten, im besten Fall läufts wohl auf ne Geldstrafe oder Sozialstunden hinaus. Im schlechtesten Fall geht man dafür auch mal in den Bau.

:facepalm: :facepalm:

Ach hier gehts um die Bahn, hab gedacht es geht ums Autofahren, könnt man auch dabeischreiben ?(


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Ich fasse einfach mal zusammen... Sieht nach Gefängnis aus.


mercurius98
Beigetreten: 26.08.2011
PokerStrategist

Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

... ich denke, dass müsste doch in Eurem Fall greifen


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von mercurius98
Nach § 20 StGB handelt ohne Schuld, „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“

... ich denke, dass müsste doch in Eurem Fall greifen

:heart:


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