krass wie einfach es ist zu betrügen...ebay kann nix tun und helfen/untersützen auch in keinster weise
Ergo wenns um kleinere Geldbeträge geht, wo die wenigsten gleich zur Polizei rennen, kann man bei ebay massenhaft Leute abzocken?
Leitfaden für Anzeige
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=polizei-anzeige
LG
Ickoka
Original von Gunius
Muss der Verkäufer nicht sogar aufgrund des Kaufvertrages das iPhone zu dem Preis dir senden und ist es nicht sogar schon kulant von dir "nur" das Geld zurück haben zu wollen?
Ja muss er theoretisch, aber man sollte auch immer im Auge behalten, was praktisch möglich ist. Von daher ist es denk ich realistischer zu versuchen sein Geld wieder zu bekommen.
@OP: Ich hatte vor paar Jahren auch so einen Fall. Habe das über den Standard Käuferschutz (oder wie der heißt) abgewickelt. Hab dann etwa 80% meines Geldes von eBay wiederbekommen. Rechtlich sieht das dann irgendwie so aus, dass du eBay das Recht überträgst, das Geld einzutreiben. Damit hat man zwar etwas Verlust aber auch keinen Ärger mehr an der Backe.
(Das war auch per Überweisung, nicht PayPal!)
Grad mal eben kurz geguckt bei eBay und nichts mehr zum Käuferschutz ohne PayPal Zahlung gefunden. Gibt es das vielleicht nicht mehr?
Hallo
Ich hab ein ähnliches Problem vor 2 Jahren gehabt. Handy gekauft, bezahlt und nie erhalten. Über den Ebay Käuferschutz, habe ich 90% des Geldes wieder zurückbekommen. Diesen Antrag kann man direkt bei Ebay stellen. Dann zahlen sie dir das Geld zurück, und deren Anwälte regeln das mit dem Verkäufer. Reichen Klage ein etc.
bei fragen kannst du mich gerne anskypen: carlinchenx
lg
carlinchen
Original von Muadib74
kann (konnte) man Iphonse auf ebay nicht ohnehin nur über paypal kaufen/verkaufen gerade wegen Käuferschutz?
nee, paypal muss man nicht anbieten...
Nochmal ne andere Frage.
Hab eigentlich garkeine Lust mehr mich mit der ganzen Sache rumzuschlagen, kenn mich aber mit Inkasso Unternehmen nicht aus.
Wäre es nicht möglich die gesamte Forderung an ein Inkasso Unternehmen abzutreten oder so? Mir ist es auch egal ob ich dann nur 250€ statt den mir geschuldeten 310€ rauskriege.
Kennt sich da irgendwer damit aus oder hatt Erfahrung?
Original von masa88x
Nochmal ne andere Frage.
Hab eigentlich garkeine Lust mehr mich mit der ganzen Sache rumzuschlagen, kenn mich aber mit Inkasso Unternehmen nicht aus.Wäre es nicht möglich die gesamte Forderung an ein Inkasso Unternehmen abzutreten oder so? Mir ist es auch egal ob ich dann nur 250€ statt den mir geschuldeten 310€ rauskriege.
Kennt sich da irgendwer damit aus oder hatt Erfahrung?
Das nennt sich Factoring und wird nicht für Privatleute und dann schon gar nicht in dieser geringen Höhe angeboten!
Ich würde an deiner Stelle direkt einen Mahnbescheid beantragen. Kostet nun wirklich nicht die Welt und mit dem vollstreckbaren Titel kannst du dann je nach belieben einen GVZ beauftragen!
Gruß
Original von ExtraT
Original von masa88x
Nochmal ne andere Frage.
Hab eigentlich garkeine Lust mehr mich mit der ganzen Sache rumzuschlagen, kenn mich aber mit Inkasso Unternehmen nicht aus.Wäre es nicht möglich die gesamte Forderung an ein Inkasso Unternehmen abzutreten oder so? Mir ist es auch egal ob ich dann nur 250€ statt den mir geschuldeten 310€ rauskriege.
Kennt sich da irgendwer damit aus oder hatt Erfahrung?
Das nennt sich Factoring und wird nicht für Privatleute und dann schon gar nicht in dieser geringen Höhe angeboten!
Ich würde an deiner Stelle direkt einen Mahnbescheid beantragen. Kostet nun wirklich nicht die Welt und mit dem vollstreckbaren Titel kannst du dann je nach belieben einen GVZ beauftragen!
Gruß
und dann legt der typ einfach einspruch dagegen ein, dann biste da wo du vorher warst hast aber 20€ für den mahnbescheid bezahlt....
Wenn er Widerspruch einlegt (Einspruch kannst du nur gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen), geht die Sache weiter ins Klageverfahren.
Gut das ist mit weiteren Kosten verbunden, aber welche Alternative bleibt denn.
Er kann selbstverständlich eine Strafanzeige stellen, sofern die Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllt sind, ABER die Staatsanwaltschaft wird dir sicher nicht dein Geld besorgen!
In nur ganz wenigen Ausnahmefällen wird der Angeklagte nämlich tatsächlich zur Zahlung der offenen Forderung an den Gläubiger verurteilt. Meist sind die Geldstrafen an caritative Einrichtungen zu zahlen.
Für mich bleibt also nur die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu beantragen.