Hallo,
wer von euch hat Erfahrung mit ebay Spaßbietern und ist rechtlich gegen sie vorgegangen? In meinem Fall geht es um einen iMac den meine Frau versteigert hat. Zuerst tat sie dies per Sofort Kauf, keine 30 Minuten später war das Teil verkauft, Käufer hat jedoch nie bezahlt. Frisch angemeldet mit falschem Namen und falscher Adresse. Also ebay Fristen eingehalten und das Teil erneut eingestellt, diesmal als normale Auktion ab 1,-€. Das Teil wurde in den letzten fünf Sekunden von 401€ auf 525€ hochgeboten. Heute sind vier Tage rum, ich weiß, dass ist nicht viel, aber ich bin mir sicher, dass es sich hierbei wieder nur um ein Spaßgebot dreht. Der Käufer hat bereits vier Einträge in seinen Käuferbewertungen (die ja laut neuen ebay Richtlinien alle positiv gekennzeichnet sein müssen), bei denen er ersteigerte Ware nicht bezahlt hat. Zudem haben wir ihn angeschrieben und er antwortet nicht. Über einen anderen Account eine Frage zu seinen Artikeln wird dagegen sofort beantwortet.
Also heute ist der vierte Tag und der Fall wird dann erneut bei ebay geöffnet. Doch diesmal habe ich es mit einem ebayer zu tun, bei dem ich Name und Adresse habe. Ich will rechtlich gegen ihn vorgehen. Hat da jemand Erfahrung mit? Sollte ich selbstständig ein gerichtliches Mahnverfahren gegen ihn einleiten? Oder sollte ich das über einen Anwalt laufen lassen? Ist es richtig, dass der Anwalt besser in der Stadt meines Gegenübers wohnt, für den Fall eines Gerichtsverfahrens? Hab jetzt soviel gelesen, weiß nicht, was jetzt der optimale Weg ist. Hoffe jemand hat den ein oder anderen Tipp für mich.
Viele Grüße
thepapillon