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[Geschlossen] Entfernungspauschale

21 Beiträge
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Hallo, hab demnächst nen neuen Job, bei dem ich nen regelmässigen Arbeitsweg von ca. 18km habe. Laut § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG beträgt die Pauschale 0,30€ für jeden vollen km.

Bedeutet das jetzt das ich pro tag 5,40€ Werbungskosten steuerlich geltend machen kann oder wie läuft das? me = steuernoob :(


20 Antworten
mcashraf
Beigetreten: 18.08.2006

pro arbeitstag, nicht pro kalendertag!
ansonsten korrekt, sofern 18km der einfache weg ist und nicht hin- und rückweg zusammen.


Ja genau, ist pro arbeitstag und die 18km sind sozusagen die distanz zw. Wohnung und Arbeitsstelle.

Wird das bei der Steuererklärung nochmal prozentuall irgendwie aufgeteilt oder bekomme ich die vollen 0,30€ pro km. Gibts da noch irgendwo n hacken das dass eventuell erst ab einer bestimmten mindestentfernung gilt? Kann das noch gar nicht so recht glauben...


iiiNFINITyyy
Beigetreten: 06.03.2010

kannste aber glauben, ich habe einen Arbeitsweg von 75 km einfach, da kommt gut was zusammen im Jahr.


Du kannst die vollen 18km steuerlich geltend machen.
Einfache Entfernung sind ja 18km.
Du bekommst also pro Arbeitstag insgesamt 36km angerechnet.

Bei der Steuererklärung kannst du dafür pauschal 220 Tage für ein Jahr angeben (wenn 5 Tage Woche)
Ab 1.7. also 110 Tage. Sind es mehr Tage, musst du Buch führen zwecks Nachweis.

Wegen Steuererklärung kann ich übringens Wiso Steuersparbuch wärmstens empfehlen. Ist alles gut erklärt, man tippt alle Punkte Schritt für Schritt ein.
Die Berechnung passt auch genau, bei meiner letzten Steuererköärung passte es auf den Cent genau.
Programm kostet auch nicht die Welt, ca. 30€, die du noch natürlich auch von Steuer absetzen kannst.

PS:
Du bekommst natürlich nicht 0,30 € / km zurück, sondern dein zu versteuerndes Einkommen sinkt um 0,30 € / km.
Bei 110 Tagen also 1188,- €, die von deinem zu versteuerdem Einkommen abgezogen werden.
Beispiel: Bruttojahresgehalt 25.000 €, was versteuert werden muss
Mit der km-Pauschale sind es nur noch 23812 €, worauf Einkommensteuer anfällt.
Je nach Steuerklasse irgendwas mit 200,-€, die du zurückbekommst.

Greetz KiSebA :f_cool:


das ist schon so das es ab dem ersten kilometer geht
aber das braucht man dann nicht angeben wenn deine werbungskosten nicht über 920.- steigen
denn die 920.- werden soweiso als oascuhalbetrag angesetzt egal ob du was angibst oder nicht.

also bei 18km und 220 arbeitstagen kommst du auf 1188.- solltest du also angeben.
wenn man sonst keine werbungskosten hat bringt es erst ab 220 at und 14 km entfernung das anzugeben

@kiseba
kann man jetzt neuerdings hin und rückfahrt absetzen?


Tomuck
Beigetreten: 11.08.2007

Ich versuch mal, dir das zu erklären, am besten an deinem Beispiel:

18 km (ein Weg) x 0,30 € = 5,40 € pro Arbeitstag
5,40 € * 20 Arbeitstage = 108 € pro Monat
108 x 12 = 1296 € pro Jahr

Die kannst du als Arbeitsweg steuermindernd geltend machen. Du bekommst aber nicht diesen Betrag zurück, sondern nur den Einkommenssteueranteil darin.
Maximal darfst du 4500 € Fahrtkosten im Jahr geltend machen.

Angenommen du hast durch die Steuerprogression einen Steuersatz von 30 % bekommst du von diesem Betrag eben 30 Prozent zurück. Die Ausgaben, die du durch Sprit usw. für deinen Arbeitsweg hast, sollen also durch die Kilometerpauschale von der Einkommensteuer befreit werden.

Die Bundesregierung wollte die Pauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer zahlen. Diese Entscheidung wurde juristisch gekippt, die Pauschale gibt's ab dem 1. Kilometer


DerExec
Beigetreten: 06.10.2007

Original von KiSebA
Du kannst die vollen 18km steuerlich geltend machen.
Einfache Entfernung sind ja 18km.
Du bekommst also pro Arbeitstag insgesamt 36km angerechnet.

Bei der Steuererklärung kannst du dafür pauschal 220 Tage für ein Jahr angeben (wenn 5 Tage Woche)
Ab 1.7. also 110 Tage. Sind es mehr Tage, musst du Buch führen zwecks Nachweis.

Wegen Steuererklärung kann ich übringens Wiso Steuersparbuch wärmstens empfehlen. Ist alles gut erklärt, man tippt alle Punkte Schritt für Schritt ein.
Die Berechnung passt auch genau, bei meiner letzten Steuererköärung passte es auf den Cent genau.
Programm kostet auch nicht die Welt, ca. 30€, die du noch natürlich auch von Steuer absetzen kannst.

Greetz KiSebA :f_cool:
6, setzen.

km nur eine Strecke! brontonase hat sonst alles dazu gesagt.

Letztendlich bringen dir die 30 cent/km auch nur 1188-920=268 :f_p:


Original von DerExec
6, setzen.

km nur eine Strecke! brontonase hat sonst alles dazu gesagt.

Letztendlich bringen dir die 30 cent/km auch nur 1188-920=268 :f_p:

Tante Edit. Sry, stimmt.
18 * 0,30
oder halt 36 * 0,15

Das war die 2. Formel

Also hocken wir nach einem halben Jahr nur bei 594€
Wenn das alle Ausgaben sind, die du nur hast, lohnt sich das nicht, wegen der 920,- € Pauschale.


Tomuck
Beigetreten: 11.08.2007

Wer seine Steuererklärung mit WISO macht, sollte sich dazu vielleicht nicht gerade äußern. WISO ist sicher gut, aber die meisten Leute haben einfach keine Ahnung was das Programm eigentlich treibt und wie die Sachen genau gerechnet werden. ;)


Original von Tomuck
Wer seine Steuererklärung mit WISO macht, sollte sich dazu vielleicht nicht gerade äußern. WISO ist sicher gut, aber die meisten Leute haben einfach keine Ahnung was das Programm eigentlich treibt und wie die Sachen genau gerechnet werden. ;)

Wenn man die Neben-Reiter und Hilfe-Funktionen nutzt und nebenbei noch Google beschäftigt, dann kriegt man alles raus.
Wie gesagt, Sry wegen den 36km. Das zeigt WISO auch an, aber natürlich nur mit 0,15 €

Greetz KiSebA :f_cool:


@tomuck

rechnest du beim fa auch mit 240 tagen im jahr?
nehmen die das ab?


Tomuck
Beigetreten: 11.08.2007

Also das kann schonmal klappen, meist aber nich. ^^ Ich versuchs halt manchmal (Frechheit siegt ^^).
Regulär werden natürlich 220 Tage angenommen.


Chef0815
Beigetreten: 18.03.2007

du musst bei der kilometerpauschale aber drauf achten, dass du das Ding nur anrechnen darfst, wenn du auch nen Nummernschild nennen kannst, das von dem Auto, mit dem du da unterwegs warst..

..Ansonsten: Byebye Kilometerpauschale, bzw. darfst dann nur Mitfahrer angeben oder musst alle Zugtickets aufheben/ Monatskarten, die du dann einreichen musst.
So meine Meinung,- oder täusche ich mich??


täuschung

seit paar jahren kann das jeder selbst wenn er zur arbeit läuft


Chef0815
Beigetreten: 18.03.2007

Original von brontonase
täuschung

seit paar jahren kann das jeder selbst wenn er zur arbeit läuft

warum muss man dann aber das Nummernschild angeben in der Steuererklärung bzw. Zugbelege beifügen??


Chef0815
Beigetreten: 18.03.2007

stimmt.. :)


Chef0815
Beigetreten: 18.03.2007

nochma eine Frage,- ein Steuerpflichtiger, der zB 2000EUR brutto verdient und dann 150EUR/ Monat an EkSt bezahlt, kann also mit 30km einfacher Entfernung zur Firma die kompletten Steuern wieder rausholen??
Oder wird das nur teilweise angerechnet?
Nach eigener Erfahrung wird das nur teilweise angerechnet, nach Ansicht von dem Wikipedia-Artikel wird es komplett verrechnet..^^


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von Chef0815
nochma eine Frage,- ein Steuerpflichtiger, der zB 2000EUR brutto verdient und dann 150EUR/ Monat an EkSt bezahlt, kann also mit 30km einfacher Entfernung zur Firma die kompletten Steuern wieder rausholen??
Oder wird das nur teilweise angerechnet?
Nach eigener Erfahrung wird das nur teilweise angerechnet, nach Ansicht von dem Wikipedia-Artikel wird es komplett verrechnet..^^

Steuerfrei: 8000 Euro(ungefähr, kommt ja nicht um plus minus 10 Euro)

2000*12=24000 brutto

30km*220*30 = 1980 Euro, die angerechnet werden

24000-1980 >>>>>>>>>>>>> 8000 Euro

=>=>=> nein, du bekommst nicht alles wieder...

Nochmal sehr einfach ausgedrückt:
Pro km(eine Strecke) muss man 30 Cent weniger verteuern, bei 30km bewegt sich dieser Betrag um 2000 Euro, die man nicht versteuern muss.

Anders ausgedrückt:
Du bestimmt ein neues zu versteuerndes Einkommen und die Differenz der Steuern(!!!) zwischen (in diesem Fall) 24000 Euro und 22000 Euro bekommst du erstattet.