Der tipp mit googlen war nicht schlecht, hab da was gefunden:
"Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03)."
Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#beleuchtung