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[Geschlossen] Falscher Preis bei Amazon

12 Beiträge
8 Benutzer
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Hi, ich hab bei Amazon einen Drucker von einem Drittanbieter gekauft (für rund 55€). Per Mail kam natürlich die Bestellbestätigung. Heute wurde ich angeschrieben dass es einen EDV-Fehler gab und das Produkt eigentlich 68€ kostet und sie die alte Bestellung gerne stornieren möchten weil es für sie einen "erheblichen Verlust"^^ bedeutet.

Kurz: muss er mir die Ware liefern oder nicht.

Und: da im Lieferumfang standartmäig kein für den Betrieb notwendiges USB-Kabel dabei war habe ich das gleich über einen anderen Verkäufer mitbestellt. Wie sieht es mit diesem Kauf aus sollte ich kein Anrecht auf meinen Drucker haben. Kann ich diesen Aufwand (der ja in Erwartung der Vertragserfüllung getätigt wurde) vom Druckerhändler erstattet bekommen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


11 Antworten
dhw86
Beigetreten: 07.12.2006
Elite Grinder

soweit ich aus zivilrecht noch weiß, ist mit deiner bestellung kein kaufvertrag entstanden, dh er muss dir den drucker nicht für 55€ verkaufen.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

ah. lustigerweise habe ich grade die Mail bekommen dass sie meine "Nicht-Stornierung" akzeptieren und die Ware rausgeht.

Wenn ich wirlich keinen Anspruch habe ist das ja wirklich nett von ihnen.


Dominik7
Beigetreten: 15.06.2006
PokerStrategist

Original von dhw86
soweit ich aus zivilrecht noch weiß, ist mit deiner bestellung kein kaufvertrag entstanden, dh er muss dir den drucker nicht für 55€ verkaufen.

sign


kingf2sher
Beigetreten: 25.02.2007
Oldschool Grinder

bei amazon steht irgendwas in den agb dass der kaufvertrag erst dann abgeschlossen ist wenn sie die bestätigung(oder sogar erst das produkt schicken)


Jiub
Beigetreten: 21.01.2008
Poker Player

Original von celeste1987
Per Mail kam natürlich die Bestellbestätigung.

Ist das nicht der Punkt? Soweit ich mich noch an Wirtschaftsrecht erinnern kann ist damit die Sache besiegelt da beide ihre Absicht erklärt haben. Aber vielleicht ist das in den AGB anders festgelegt.


ZarvonBar
Beigetreten: 21.03.2006
Oldschool Grinder

Gab das gleiche auch schon mit Laptops die anstatt 1000€ nur 1€ gekostet haben, damals wurde die Ware nicht zu dem Preis ausgeliefert, Amazon wird sich also irgendwie abgesichert haben.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

genau das ist der punkt an dem ich auch gestutzt habe. ist aber glaube ich nur ein angebot und die beiderseitige annahme ist erst mit der Liefererklärung - bei mir ist also meiner Meinung nach mit der Erklärung "Ware geht raus" der Vertrag zu Stande gekommen (hoffe ich)


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von ZarvonBar
Gab das gleiche auch schon mit Laptops die anstatt 1000€ nur 1€ gekostet haben, damals wurde die Ware nicht zu dem Preis ausgeliefert, Amazon wird sich also irgendwie abgesichert haben.

wobei hier ja der irrtum deutlich ist. ich denke das ist nochmal was anderes


Indy1701e
Beigetreten: 16.07.2007
PokerStrategist

Eine Bestellbestätigung ist noch keine Annahme, sondern lediglich eine Bestätigung, dass er die Bestellung bekommen hat (§ 312e I Nr. 3 BGB).

Eine Annahme würde ich hier erst durch das Absenden der Ware sehen.


Und4d0g
Beigetreten: 16.09.2006
PokerStrategist

Original von dhw86
soweit ich aus zivilrecht noch weiß, ist mit deiner bestellung kein kaufvertrag entstanden, dh er muss dir den drucker nicht für 55€ verkaufen.

Jup, steht in den AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Amazon
§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

Somit hast du eigentlich keinen Anspruch und es is reine Kundenfreundlichkeit, die zweite Frage hat sich ja jetzt erledigt.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

ja. bei Amazon hab ich das gesehen. Wusste nur nicht ob das auch für Drittanbieter gilt. Vielen Dank für eure Hilfe und Beiträge


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