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freiberufler - verantwortung als student!?

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hey leute...

ich arbeite schon einige zeit ( so nehme ich mal an ) als freiberuflicher student in einem ingenieurbüro

jetzt habe ich mich , leider etwas spät , über sämtliche rahmenbedinungen informiert , das gute gehalt hat natürlich etwas gelockt

ich erarbeite hauptsächlich auf basis von cad plänen konstruktionen ( sprich nachzeichnungen im maschbau ) per finite elemente und mache zum teil die berechnung

demnach weiss ich nicht wer letztlich für die sache den kopf hinhält wenn mal was schief laufen sollte ( berechnungsfehler etc ) , unterschrieben wird jede berechnung jedoch auch vom chef also der firma selbst

ich bin grad am recherchieren , lese oft dass freiberuflern geraten wird eine berufshaftpflicht versicherung abzuschließen , gilt diese auch rückwirkend?

ich würde nur ungern für unsinnige sachen haften die jmd anders vllt falsch kalkuliert hat und dafür ein student grade stehen lässt... es wird oft gesagt ja der tüv hat sowieso das letzte wort aber wie das im detail ausseith weiss ich leider nicht , werde die woche auch mal so den chef fragen


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26 Antworten
NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Also erstmal bist du kein Freiberufler sondern höchstens Selbstständiger.

Zu der Haftungsfrage: Meiner Meinung nach haftet der Chef, er muss die Ergebnisse kontrollieren bevor er dafür unterschreibt. Hab aber keine Rechtsgrundlage, weiß nur dass es bei meinem Freund so ist. Du bist dann maximal deinen Job los wenn es dein Fehler war.


Antwort
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Original von NiceToMeetYou
Also erstmal bist du kein Freiberufler sondern höchstens Selbstständiger.

Zu der Haftungsfrage: Meiner Meinung nach haftet der Chef, er muss die Ergebnisse kontrollieren bevor er dafür unterschreibt. Hab aber keine Rechtsgrundlage, weiß nur dass es bei meinem Freund so ist. Du bist dann maximal deinen Job los wenn es dein Fehler war.

2#

Mach dich mal schlau was Freiberufler sind^^


Antwort
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vandaalen
Beigetreten: 07.03.2008
PokerStrategist

Hallo HeRoSRaiSeR,

ich habe den Thread mal in unser Wirschaftsforum verschoben. Unsere Experten dort helfen Dir sicherlich besser. ;)

Gruß

vandaalen


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

dankeschön!

ja ich lese ganze zeit definitionen und co

theoretisch fall ich doch darunter ? ich arbeite lediglich auf stundenlohnbasis ohne jegliche vertragsbindungen


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Dann arbeitest du schwarz.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

wohl kaum bei normaler kontoführung

wo ist der unterschied?

solang man nicht ein gewisses limit erreicht liegt man auch oft unter den verschiedenen freibeträgen...


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Kraterspalter
Beigetreten: 12.06.2007
Elite Grinder

Unter den Begriff Freiberufler fallen in Deutschland nur bestimmte Berufe, vor allem juristische (Rechtsanwalt, Steuerberater), ärztliche und künstlischere Berufe.
Hauptunterschied zu Gewerbetreibenden (der ganze rest der ein Gewerbe führt) besteht darin, dass Freiberufler meistens in Standesvertretungen organisiert sind und meistens auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
(Wiki)

Dein Problem lässt sich ohne genaue Kenntniss der Sachlage natürlich nicht beantworten. Tendenziell solltest du aber kein Haftungsrisiko haben, da gegenüber dem Auftraggeber nur der Chef haftbar ist, da er auch das Vertragsverhältnis mit dem Kunden hatt.
Außerdem dürfte dein Chef es eh kontrollieren müssen, da du für die Arbeit höchstwahrscheinlich garnicht qualifiziert bist (keine ahnung wie die gesetzlichen/standesrechtlichen Regelungen dazu aussehen)
Desweiteren ist halt die Frage auf welcher Grundlage dein Chef Schadensersatz verlangen sollte (da kein Vertrag) und selbst dann ist die Haftung für Arbeitnehmer in Deutschland eng begrenzt.


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von HeRoSRaiSeR
hey leute...

ich arbeite schon einige zeit ( so nehme ich mal an ) als freiberuflicher student in einem ingenieurbüro

jetzt habe ich mich , leider etwas spät , über sämtliche rahmenbedinungen informiert , das gute gehalt hat natürlich etwas gelockt

ich erarbeite hauptsächlich auf basis von cad plänen konstruktionen ( sprich nachzeichnungen im maschbau ) per finite elemente und mache zum teil die berechnung

demnach weiss ich nicht wer letztlich für die sache den kopf hinhält wenn mal was schief laufen sollte ( berechnungsfehler etc ) , unterschrieben wird jede berechnung jedoch auch vom chef also der firma selbst

ich bin grad am recherchieren , lese oft dass freiberuflern geraten wird eine berufshaftpflicht versicherung abzuschließen , gilt diese auch rückwirkend?

ich würde nur ungern für unsinnige sachen haften die jmd anders vllt falsch kalkuliert hat und dafür ein student grade stehen lässt... es wird oft gesagt ja der tüv hat sowieso das letzte wort aber wie das im detail ausseith weiss ich leider nicht , werde die woche auch mal so den chef fragen

Arbeitnehmer (auch Praktikant):
abhängige. unselbständige und weisungsgebundene Tätigkeit gegen Entgelt

Im Gegesnatz zum Selbständigen nur ein Auftraggeber (dein Chef). Der ist wieder für das Vertragsverhäntnis mit seinen Kunden verantwortlich.
Ein Arbeitsvertrag ist auch mündlich gültig.
Die Arbeit ist sozialversicherungspflichtig (Rente, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung).

Wenn es als selbständige Tätigkeit definiert wird, fehlt mMn die Grundlage deiner Gewerbeanmeldung und eines (Werk-)Vertrages. In diesem Fall wäre das eine Scheinselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person und somit auch Rentenversicherungspflichtig.

Wie bereits bemerkt: eine freiberufliche Tätigkeit ist das nicht. Bitte Überschrift ändern. (Oder gehörst Du einer Standesgemeinschaft an?)


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Zitat

Wenn es keinen offiziell Vertrag gibt und du nicht gemeldet bist, arbeitest du schwarz.

Wenn du angestellt bist, offizielle Abrechnungen bekommen usw., bist du wohl geringfügig beschäftigt (4800€ Jahr) oder studentische Aushilfe(Im Jahr zwischen 4800€ - 8004€, ca. 10% RV fällig, ggf. bezahlte Lohnsteuer am Anfang des nächsten Jahres wieder einfordern).

Bei beiden hast du natürlich keine Verantwortung solange der Chef unterschreibt. Du hast ja nichtmal die Befähigung zu einer solchen Arbeit.


Antwort
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Um die Frage der Selbstständigkeit oder der Arbeitnehmertätigkeit zu klären ist ein wenig mehr an Infos nötig.

Das Einzige was man mit Sicherheit sagen kann ist, du bist kein Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Du bist nämlich im Moment weder Ingenier noch Architekt, sondern nur entsprechender Student.

Um die Frage der Selbstständigkeit zu klären.
Da sprichts von Gehalt. Bekommst du deine Vergütung für eine definierte Arbeitszeit mit einem definierten Studenlohn oder einer festgelegten monatlichen Gesamtvergütung, dann bist du Arbeitnehmer auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Durch kongludentes Verhalten (du wurdest nicht nach Hause geschickt, sondern hast gearbeitet) ist der Arbeitsvertrag stillschweigend von beiden Parteien angenommen.

In dem beschrieben Falle, haftet für deine Fehler der Arbeitgeber. Im Normalfall sind die Angestellenten und Praktikanten eh in der BHV des Arbeitgebers mit drin.

Möglichkeit 2, du bekommst deine Vergütung Projektbezogen. Nicht ganz unüblich, da es hier darum geht Sozialabgaben zu sparen.

Ob eine Scheinselbstständigkeit hier vorliegt bleibt zu prüfen, da wir ja nicht wissen, ob du es eventuell nur versäumt hast ein Gewerbe anzumelden :). Das lässt sich ja nachsteuern. Eine Scheinselbständigkeit bedingt ein angestelltenähnliches Verhältnis bedingt was bedeutet du darfst bei keinem anderen Bauingenier einen Projektauftrag annehmen, oder anderweitige Auftraggeber bedienen.

Gerade bei den BauIngs und Architekten, ist es aber üblich diese Klausel offen zu halten, wegen der Thematik Scheinselbständigkeit. Es reicht aus, dass du theoretisch in der Lage bist auch für andere Auftraggeber zu arbeiten, und um auf sicher zu gehen kommt dann mal die ein oder andere kleine Rechnung bei der Steuererklärung mit rein, die einem Dritten gestellt wurde. In der Regel wird auf Scheinselbständigkeit auch erst nach 3-4 Jahren im Zusammenhang mit der Liebhaberei geprüft, wenn du nur Verluste erwirtschaftest.

Zur Frage der Haftung.
Ja in dem Falle kannst du dann bei Fehlern ins Regress genommen werden. Hier bleibt zu prüfen, ob in der Berufshaftpflicht der Firma Subunternehmer (du) mitversichert sind. Wenn nicht, ist eigene Absicherung in dem Fall anzuraten. Oder es muß eine entsprechende Haftungsregelung in dem Projektvertrag mit der Firma vereinbart werden.
Hier ist an der Stelle im Gegensatz zum Arbeitsvertrag Schwarz auf Weiß und nicht das gesprochene Wort wichtig.

Gruß LT


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

super , vielen dank für eure ausführliche hilfe!

habe heut mit meinem chef gesprochen

er meinte ich muss mich auf jedenfall beim finanzamt melden ( muss man wohl immer machen ) , gibt es hierzu eine grenze ? also trotz meines gehalts unter dem freibetrag muss ich mich wohl melden , gilt das bis ende des jahres oder muss ich jetz mit anschiss / strafe rechnen weil ich bereits 5-6 monate ohne das ganze gearbeitet habe?

er meinte ich bin einfach als studentische aushilfe eingestellt , er hat mir daraufhin auch einen vertrag angeboten für alle regelungen , haftung übernimmt angeblich nur er ( sollte ich das prüfen ? )

sprich alles so lassen wie es momentan ist , nur beim finanzamt melden und warten dass die versicherung mich anders versichert und dann die nachzahlung zahlen?


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Das ganze dreht sich für mich irgendwie im Kreis.
Der Arbeitgeber müßte bei und für die Lohnzahlung schon längst eine Abrechnung ausgehändigt haben. Dort müßte doch der Abzug von Krankenkasse und Rentenversicherung angegeben sein.

http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,arbeitsrecht.html

Wenn dem so ist, müßte er auch Lohnsteuer angegeben, abgezogen und abgeführt haben. Du machst dann nächstes Jahr eine Steuererklärung für 2011. Das mit der Lohnsteuerkarte hat sich geändert. Die gibt es nicht mehr.

So lange Du dich an die Grenzen der Arbeitszeit hältst, müßtest Du Steuer zurück erhalten.

Wenn das nicht der Fall ist, ist die Aussage über das studentische Arbeitsverhältnis mMn nicht korrekt.


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Da hat Jotha Recht. Ich glaube was dein Arbeitgeber meint mit dem beim Finanzamt melden ist, das du ne Lohnsteuerkarte brauchst. Aber wie Jotha schon sagte, die ist mittlerweile habtisch abgeschafft und die gibts nur noch elektronisch als Auszug und zwar vom Arbeitgeber.

Was natürlich sein kann ist, dass du noch nie ne Steuernummer gehabt hast, weil noch nie gearbeit. Dann bekommst du diese mit der ersten Steuererklärung die du machst.

Was dein Arbeitgeber aber braucht, ist deine Steueridentnummer, die solltest du per Post schon von deinem FA bekommen haben, weil die wird mittlerweile direkt bei Geburt vergeben.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

also habe eben mal mit dem finanzamt telefoniert

die meinten ich muss kein voller ingenieur sein um mich als "freiberufler / eigenstädniger" melden zu können

demnach müsste ich mich nur dort anmelden , würde daraufhin eine steuernummer bekommen , und solange ich unter dem freibetrag jährlich bleibe fallen auch keine steuern an

sprich versicehrung und co muss ich mich selbst drum kümmern


Antwort
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Wenn dein Chef sagt du bist studentische Aushilfe brauchst du dich um nichts kümmern. Schon garnicht um das Freiberuflerdasein oder sonstiges. Das bringt dir nichts.
Komm mal von dem Trip mit dem selbstständig sein runter..

Du musst nichts machen, außer ggf. paar Unterlagen vorlegen und die Abrechnungen verlangen. Da sollte dann alles draufstehen, was du auch vllt brauchst, wenn du Lohnsteuer zurückfordern willst.


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von HeRoSRaiSeR
also habe eben mal mit dem finanzamt telefoniert

die meinten ich muss kein voller ingenieur sein um mich als "freiberufler / eigenstädniger" melden zu können

demnach müsste ich mich nur dort anmelden , würde daraufhin eine steuernummer bekommen , und solange ich unter dem freibetrag jährlich bleibe fallen auch keine steuern an

sprich versicehrung und co muss ich mich selbst drum kümmern

Sag mal, bist Du nicht mal in der Lage, den Link zu öffenen, das ganze zu lesen und zu verstehen?
In deiner genannten Konstellation bist Du in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis.
Wenn dein Chef keine Lohnsteuer und weiteres für dich abführt, ist das sein Versäumnis, sein Problem und sein Fehler.
Du braucht keine Steuernummer als Selbständiger, da Du keiner bist. Wenn Du das machst, ist im Finanzamt nur jemand anders für deine Steuererklärung zuständig, der Dich dann wieder zurück schickt.

Wer hat Dich denn auf Deinen Ritt geschickt? Du reagierst total überzogen. Anscheinend macht Dich Dein Chef ganz nervös und will Dich über den Tisch ziehen.


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

was redest du da und warum gleich dieser ton ?

ich habe mich mit dem thema auseiandnergesetzt , trotzdem ist es mir nicht ganz schlüssig

chef = eher keine ahnung , er hat darüber kein wort verloren , deshalb dachte ich mir mach ich mich mal lieber schlau

dann habe ich persönlich das finanzamt angerufen und meine situation geschildert und die sagten mir ich müsse das melden aber solang ich unter dem freibeträgen bleibe keine steuern zahlen


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von HeRoSRaiSeR
was redest du da und warum gleich dieser ton ?

ich habe mich mit dem thema auseiandnergesetzt , trotzdem ist es mir nicht ganz schlüssig

chef = eher keine ahnung , er hat darüber kein wort verloren , deshalb dachte ich mir mach ich mich mal lieber schlau

dann habe ich persönlich das finanzamt angerufen und meine situation geschildert und die sagten mir ich müsse das melden aber solang ich unter dem freibeträgen bleibe keine steuern zahlen

Ich schreibe nicht "gleich" in diesem Ton. Vorab wurden ganz normale Posts erstellt und auch von anderen zugestimmt. Damit will ich Dich auch ein bischen wachrütteln. In dieser Branche habe ich schon mehrfach erlebt, dass diese Chefs entweder keine Ahnung über die Rahmenbedingungen haben, sich dafür nicht interessieren oder aber ihre Leistungserbringer ausbeuten oder über den Tisch ziehen wollen.

Du bist Dir einerseits nicht ganz schlüssig, aktualisierst aber auch nicht die Entwicklung.
Im ersten Post schreibst du von guten Gehalt.
Definiere das doch mal!? Liegst Du schnell über dem Freibetrag, den Studenten verdienen dürfen? Wenn Du Gehalt erhältst, dann sind pauschale Abzüge Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig und dokumentiert. Das wurde hier jetzt mehrfach dargestellt. Eine Rückmeldung von Dir kam nicht.

Es gibt eine schöne Redensart:
"Wollen Sie den Chef sprechen, oder jemand der sich auskennt?"
In deinem Fall ist das ggf. jemand in der Buchhaltung oder bei -seinem!!!- Steuerberater.
Der müßte bei der Verbuchung der Zahlungen eigentlich Deinen Status definieren können.

Als Selbständiger erhältst du quasi Brutto für Netto. Steuer und Kranken- sowie Rentenversicherung musst Du selbst klären. Wie ist z. B. der Status Krankenkasse? Student? Privat oder gesetzlich? Als Selbständiger zahlst Du in der gesetzlichen ca. 300 EURO im Monat. (Jetzt sind wir wieder bei der Definition/Klärung "gutes" "Gehalt".

Wie im Post vom 26.10.: Das dreht sich irgendwie im Kreis.


Antwort
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Original von HeRoSRaiSeR
was redest du da und warum gleich dieser ton ?

ich habe mich mit dem thema auseiandnergesetzt , trotzdem ist es mir nicht ganz schlüssig

chef = eher keine ahnung , er hat darüber kein wort verloren , deshalb dachte ich mir mach ich mich mal lieber schlau

dann habe ich persönlich das finanzamt angerufen und meine situation geschildert und die sagten mir ich müsse das melden aber solang ich unter dem freibeträgen bleibe keine steuern zahlen

Dein Problem ist immer noch, dass du keinen Grund zu der Annahme haben musst, selbstständig zu sein und dich um irgendwas kümmern zu müssen. Zumindest nach dem was du uns bisher geschildert.
Somit sind deine ganzen Bedenken völlig Fehl am Platz und auch der Anruf beim Finanzamt nicht nötig.
Und das will anscheinend auch nach mehreren Hinweisen nicht in deinen Kopf hinein. Die Lernresistenz eines anderen kann nunmal leicht aggresiv machen.

Hör halt einfach auf jotha und kontaktier die Buchhaltung oder den Steuerberater von deiner Firma, wenn du noch Zweifel hast.


Antwort
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