Folgendes Problem, wenn ich mir ein Gebrauchtwagen kaufe und innerhalb eines Jahres geht der Motor kaputt muss ich dann die Reparatur bezahlen bzw den neuen Motor oder ist das dann laut Gesetz ein Garantiefall und der Händler muss die kompletten kosten tragen?
Der Händler sagt selber das es nicht meine Schuld wäre das wäre halt schonmal so bei dem Auto und beim kauf bin ich auch nicht darauf hingewiesen worden!
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/unterschied_sachmaengelhaftung/default.asp
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/maengelhaftung/default.asp?ComponentID=4002&SourcePageID=31290
http://www.google.de/search?hl=de&q=gebrauchtwagengarantie&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=
Schonmal danke für die links aber ich würd euch gerne mal den konkreten Fall schildern:
Habe das Auto mit 80000 km gekauft und nach 8 Monaten bei 90000 km ist der Motor kaputt gegangen weil der Keilriemen wohl kaputt war! Hätte der Verkäufer nicht schon den Keilriemen wechseln müssen, da ich erst im nachhin erfahren habe das dies nicht geschehen ist und man Ihn normalerweise bei ca. 80 - 90 km wechseln sollte!
ist das überhaupt ne garantie die man hat? und nicht gewährleistung? wobei ich jetzt den unterschied auch nicht genau kenne... aber ich denk mal das müsstest du bezahlt bekommen, da er das verschleiert hat, das prob is wohl das der keilriemen halt ein verschleissteil ist
ja ist zwar en verschleißteil aber die frage ist, hätte er mich nicht drauf hinweisen müssen wenn er ihn schon nicht ersetzt und mir das auto als einwandfrei verkauft...
wenn du im adac bist, geh einfach dahin und frag nach in deren rechtsabteilung - kostenlos
ansonsten geh halt zu nem anwalt
wie vorposter schon sagte mal gut informieren, denk schon das er dir das sagen muss, ich hab mir extra nen auto mit 95k km gekauft um die kosten für den keilriemen zu sparen... bei meinem alfa kostet der 1400
Ist ne normale Verschleißerscheinung, daher denke ich nicht, dass der Verkäufer dafür haften muss. Du bist ja schließlich als Fahrzeugführer dann dafür verantwortlich, dass alles in Ordnung ist, außer es gibt halt vom Verkäufer verschwiegene Schäden am Fahrzeug.
Original von TheKami
Ist ne normale Verschleißerscheinung, daher denke ich nicht, dass der Verkäufer dafür haften muss. Du bist ja schließlich als Fahrzeugführer dann dafür verantwortlich, dass alles in Ordnung ist, außer es gibt halt vom Verkäufer verschwiegene Schäden am Fahrzeug.
naja das ding is einfach das es mir selber nicht bewußt war das ich den dann austauschen muss... und sie es aber wussten und es vor dem verkauf nicht gemacht haben! naja werd das ganze vor gericht austragen dann werd ich ja sehen was bei rum kommt oder auch nich... ich komm mir aufjedenfall total verarscht vor weil eben gesagt wurde alles wunder paar und blabla
Du willst den Händler verklagen weil er den Keilriemen bei 80k km nicht gewechelt hat, obwohl man das meist bei 100k km macht?
Klag am besten gleich noch weil sich die Reifen seit Kauf abgenutzt haben, hat er bestimmt auch nicht erwähnt der Schlawiner!