Hi,
ich will ein gebrauchtes Fahrrad kaufen.
Verkäufer scheint solide. Sollte ich trotzdem einen der Standard-Kaufverträge nutzen um irgendwas in der Hand zu haben falls das Rad doch nicht einwandfreier Herkunft ist? Oder ist dieser generell wichtig um nachzuweisen, dass ich es rechmäßig erworben habe, falls es mir mal geklaut wird und ich das anzeigen will?
Wird wohl kaum schaden einen der Standard-Kaufverträge zu nutzen, aber für wie wichtig haltet ihr das?
Danke
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2 Antworten
Hallo,
für die Sorge, dass das Fahrrad gestohlen ist möchte ich dir den § 935 des BGB ans Herz legen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
Demnach tut es ein Standardvertrag auch. Ich empfehle dir, vor Kauf das Fahrrad ordentlich auf Mängel zu überprüfen. Ansonsten gilt anschließend: Gekauft wie gesehen.
MfG
Ok, danke. Hab den Vordruck vom ADFC genommen. Der Verkäufer fand es eine gute Idee und hat ihn anstandslos komplett ausgefüllt. Das Fahrrad ist auch in Ordnung...