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gerichtliches Mahnverfahren - Widerspruch

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Meine Frage:
Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme?
- Wie muss dieser aussehen (formal)

-> Bitte keine Diskussion über Flexstrom - das sind Betrüger, und wurde auch schon in vielen Gerichsurteilen etc. bestätigt
-> werde die Rechnung nicht bezahlen... (und wenn ich mir dafür einen Anwalt nehmen muss)

zum Verständnis:

War Kunde von Flexstrom:
- Habe Strom (Paket) gekauft, ohne Festpreisgarantie
- ca. 4 Wochen später bekommt man ein Faltblatt, dass der Preis erhöht wird (sieht aus wie Werbung, deshalb wirft es jeder in den Müll)
- wenn man 1 Jahr lang Strom vom Flexstrom bezogen hat, wird auf die Schlussrechung ein Wechselbonus - in meinem Fall 100€ angerechnet
- allerdings weigert sich Flexstrom (zu Unrecht) den Wechselbonus auszuzahlen (gibt auch schon einige Gerichtsurlteile, die den Verbrauchern recht geben)
- nach der versteckten Preiserhöhung sind noch 60€ offen, die Flexstrom von mir fordert...

Habe nach der Endrechung, Widerspruch eingelegt...
- daraufhin zahlreiche Mahnungen etc. erhalten
- jetzt kam ein neues Schreiben von einer Rechtsanwältin, dass Sie das gerichtliche Mahnverfahren beantragt


Antwort
Zitat
7 Antworten
Faultier911
Beigetreten: 26.03.2011
PokerStrategist

da ich schreibfaul bin, hab ich einfach mal das wichtigste aus dem Wikipedia Artikel rauskopiert:

Der Schuldner hat nach Empfang des Mahnbescheides die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Eine gesetzlich normierte Widerspruchsfrist gibt es nicht. Der Mahnbescheid enthält jedoch gemäß § 692 I Nr. 3 ZPO die Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang dem geltend gemachten Anspruch widersprochen wird. In jedem Fall kann ein Widerspruch nur bis zum Erlass eines Vollstreckungsbescheides erhoben werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt (§ 694 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das bedeutet in der Praxis, dass der Gläubiger meist so schnell wie möglich, also am 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides beim Schuldner, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellt. Fällt der 15. Tag nach Zugang des Mahnbescheides auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Widerspruchsfrist mit dem darauffolgenden Werktag. Dem Gläubiger wird in der Praxis vom Mahngericht ein Formblatt zur Antragstellung sowie die Information, wann der Mahnbescheid förmlich zugestellt wurde, zugesandt.


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Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011
PokerStrategist

du bekommst per Einwurfeinschreiben den Mahnbescheid vom Gericht zugestellt (Schreiben mit gelbem Umschlag). Dem Mahnbescheid ist ein Formular beigefügt, auf dem du verschiedene Optionen ankreuzen kannst. Unter anderem: "ich widerspreche der Forderung insgesamt". Du brauchst keine Begründung für deinen Widerspruch anzugeben.

Der Antragsteller hat danach die Möglichkeit, Abgabe an das zuständige Amtsgericht zu beantragen.


Antwort
Zitat
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Powerqueen
du bekommst per Einwurfeinschreiben den Mahnbescheid vom Gericht zugestellt (Schreiben mit gelbem Umschlag). Dem Mahnbescheid ist ein Formular beigefügt, auf dem du verschiedene Optionen ankreuzen kannst. Unter anderem: "ich widerspreche der Forderung insgesamt". Du brauchst keine Begründung für deinen Widerspruch anzugeben.

Der Antragsteller hat danach die Möglichkeit, Abgabe an das zuständige Amtsgericht zu beantragen.

danke das war genau die Antwort die ich wissen wollte

- wie lange dauert es bis das Gericht den Mahnbescheid rausschickt?


Antwort
Zitat

Original von Mountainman
Meine Frage:
Wie kann ich Widerspruch einlegen, wenn ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme?
- Wie muss dieser aussehen (formal)

-> Bitte keine Diskussion über Flexstrom - das sind Betrüger, und wurde auch schon in vielen Gerichsurteilen etc. bestätigt
-> werde die Rechnung nicht bezahlen... (und wenn ich mir dafür einen Anwalt nehmen muss)

zum Verständnis:

War Kunde von Flexstrom:
- Habe Strom (Paket) gekauft, ohne Festpreisgarantie
- ca. 4 Wochen später bekommt man ein Faltblatt, dass der Preis erhöht wird (sieht aus wie Werbung, deshalb wirft es jeder in den Müll)
- wenn man 1 Jahr lang Strom vom Flexstrom bezogen hat, wird auf die Schlussrechung ein Wechselbonus - in meinem Fall 100€ angerechnet
- allerdings weigert sich Flexstrom (zu Unrecht) den Wechselbonus auszuzahlen (gibt auch schon einige Gerichtsurlteile, die den Verbrauchern recht geben)
- nach der versteckten Preiserhöhung sind noch 60€ offen, die Flexstrom von mir fordert...

Habe nach der Endrechung, Widerspruch eingelegt...
- daraufhin zahlreiche Mahnungen etc. erhalten
- jetzt kam ein neues Schreiben von einer Rechtsanwältin, dass Sie das gerichtliche Mahnverfahren beantragt

nur so als info.

bei preiserhöhungen hat der kunde , sofern keine preisgarantie,
ein 2 wöchiges Sonder-Vertragskündigungsrecht (arbeite bei einem regionalen Energieversorger)

Frage meinerseits - Wieso weigern die sich dir den Bonus gutzuschreiben ?? ? ? was steht in deinem Vertrag explizit drin ? ..

hat dir flexstrom auf deinen widerspruch geantwortet ? ?
falls nein, haben die da bereits einen rechtl. fehler gemacht !

WEnn du gegen den gerichtl. Mahnbescheid Einspruch einlegst,
beachte unbedingt die FRIST !!.. solltest du diese verpassen gilt der Mahnbescheid als durchgebracht und bindend und dann erhälst
du neben den 60€ zzgl. mahnkosten auch noch als bonus die kosten für die rechtsanwältin und prozesskosten im jweils niedrigen bzw. ggf. mittleren 3-stelligen bereich


Antwort
Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011
PokerStrategist

Original von 28111981

Original von Mountainman

WEnn du gegen den gerichtl. Mahnbescheid Einspruch einlegst,
beachte unbedingt die FRIST !!.. solltest du diese verpassen gilt der Mahnbescheid als durchgebracht und bindend und dann erhälst
du neben den 60€ zzgl. mahnkosten auch noch als bonus die kosten für die rechtsanwältin und prozesskosten im jweils niedrigen bzw. ggf. mittleren 3-stelligen bereich

diese Aussage ist falsch. Ein Mahnbescheid ist niemals bindend und kann auch zu keinem Zeitpunkt als Vollstreckungstitel dienen. Solltest du nicht innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, wird der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der dem Schuldner vom Mahngericht zugestellt wird. Hier hast du "nochmals" die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Bei einem Einspruch geht die Rechtssache direkt an das zuständige Gericht.


Antwort
Zitat

Original von Powerqueen

Original von 28111981

Original von Mountainman

WEnn du gegen den gerichtl. Mahnbescheid Einspruch einlegst,
beachte unbedingt die FRIST !!.. solltest du diese verpassen gilt der Mahnbescheid als durchgebracht und bindend und dann erhälst
du neben den 60€ zzgl. mahnkosten auch noch als bonus die kosten für die rechtsanwältin und prozesskosten im jweils niedrigen bzw. ggf. mittleren 3-stelligen bereich

diese Aussage ist falsch. Ein Mahnbescheid ist niemals bindend und kann auch zu keinem Zeitpunkt als Vollstreckungstitel dienen. Solltest du nicht innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, wird der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der dem Schuldner vom Mahngericht zugestellt wird. Hier hast du "nochmals" die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Bei einem Einspruch geht die Rechtssache direkt an das zuständige Gericht.

ok. mein fehler..falsch ausgedrückt


Antwort
Zitat

hier mal was zur thematik

http://www.vz-nrw.de/UNIQ132967800000865/link1004461A.html

das wird dir weiterhelfen


Antwort
Zitat
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