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GEZ Haushaltsabgabe ab 2013

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ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von Devinco
Hab mich vor 2-3 Wochen angemeldet (per Einschreiben) mit ner Mitteilung, dass ich unter Vorbehalt zahle. Hab angegeben, per Überweisung zahlen zu wollen und dachte als nächstes kommt von denen ein Brief mit Kontodaten und Betrag aber bisher nichts. :f_confused:

unter welchem Vorbehalt? was soll das bringen? Was machst du, wenn die Zahlung "unter Vorbehalt" nicht anerkannt wird?


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Wieso seid ihr juristen eigentlich nicht in er lage mal konstruktive beiträge zu verfassen?
Ich erspare mir jetzt mal weitere erklärungen zur zahlung unter vorbehalt, da du sicherlich bestens über die beweislast bei ungerechtfertigten zahlungen bescheid weißt.


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

weshalb soll dies kein konstruktiver Beitrag sein? Ich habe doch keine Ahnung unter welchen Vorbehalt (da gibt es einige) er die Zahlung macht? Zudem will ich die Intention einer solchen Zahlung von ihm wissen (unabhängig davon, ob er Jurist ist oder nicht)


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Zahlung unter vorbehalt braucht meines wissens nach keinen grund. Wenn das gesetz doch gekippt wird, muss er aber mit dem vermerk nicht nachweisen, dass der beitrag unrechtmäßig gezahlt wurde, sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass die gebühr doch rechtmäßig war.
Die intention wird obv sein, dass eben viele der meinung sind, dass gesetz widerspricht der verfassung/grundgesetz oder whatever.


Antwort
Zitat
Devinco
Beigetreten: 28.12.2006
Elite Grinder

Original von pg89
Zahlung unter vorbehalt braucht meines wissens nach keinen grund. Wenn das gesetz doch gekippt wird, muss er aber mit dem vermerk nicht nachweisen, dass der beitrag unrechtmäßig gezahlt wurde, sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass die gebühr doch rechtmäßig war.
Die intention wird obv sein, dass eben viele der meinung sind, dass gesetz widerspricht der verfassung/grundgesetz oder whatever.

#

genaueres dazu hier
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehalt


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von pg89
Zahlung unter vorbehalt braucht meines wissens nach keinen grund. Wenn das gesetz doch gekippt wird, muss er aber mit dem vermerk nicht nachweisen, dass der beitrag unrechtmäßig gezahlt wurde, sondern ihm muss nachgewiesen werden, dass die gebühr doch rechtmäßig war.
Die intention wird obv sein, dass eben viele der meinung sind, dass gesetz widerspricht der verfassung/grundgesetz oder whatever.

diese Aussage verstehe ich nicht. Warum sollte hier im Verwaltungsgerichtsverfahren eine Beweislastumkehr eintreten?
Sollte ein Gericht den RBStV für verfassungswidrig erklären (stellt sich ohnehin die Frage ob rückwirkend oder nur für die Zukunft), sollte erst geklärt werden, ob der ursprüngliche Vertrag, der geändert wurde, weiter gilt.
Sollte dies nicht der Fall sein, stellt sich die Frage, ob die Verfassungsmäßigkeit nur für die Personen relevant sein wird, die Widerspruch und Klage gegen den Beitragsbescheid eingereicht haben oder ob tatsächliche alle Personen unabhängig von einer einer eingereichten Klage betroffen sind. Sollte man letzteres bejahen, spielt es keine Rolle, ob die Zahlung unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit erfolgt ist.
Bedenke: Der Beitragsbescheid wird ohne Einlegung eines Widerspruchs bestandskräftig und kann vollzogen werden. Die Zahlung unter Vorbehalt stellt keinen Widerspruch dar. Damit müsste der Bescheid rückwirkend aufgehoben werden, um eine Wirkung zu erzielen.
Die Zahlung unter Vorbehalt mag zwar in zivilrechtlichen Streitigkeiten in bestimmten Situationen vorteilhaft sein; vorliegend hat es aber keine Relevanz (auch wenn einige Internetseiten dies propagieren)


Antwort
Zitat
YoungBuck311
Beigetreten: 13.05.2007
Elite Grinder

Wurde jetzt auch einfach angemeldet letzte Woche zum 01.01.2013 und heute kam die Rechnung dazu.
Jetzt komm ich ums zahlen nicht mehr rum oder? Macht auch keinen Unterschied, dass ich Student bin oder?


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von YoungBuck311
Wurde jetzt auch einfach angemeldet letzte Woche zum 01.01.2013 und heute kam die Rechnung dazu.
Jetzt komm ich ums zahlen nicht mehr rum oder? Macht auch keinen Unterschied, dass ich Student bin oder?

wenn kein Befreiungsgrund nach §4 Abs. 1 RBStV vorliegt, musst du zahlen. Bitte beachte dabei §4 Abs.4 RBStV.

Gesetzestext: https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Du kannst natürlich auch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und nach der Ablehnung des Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.


Antwort
Zitat
pryce99
Beigetreten: 31.03.2006
Oldschool Grinder

Original von YoungBuck311
Wurde jetzt auch einfach angemeldet letzte Woche zum 01.01.2013 und heute kam die Rechnung dazu.
Jetzt komm ich ums zahlen nicht mehr rum oder? Macht auch keinen Unterschied, dass ich Student bin oder?

War bei der Rechnung (Gebührenbescheid?) denn eine Rechtsbelehrung bei?


Antwort
Zitat
Daluuuks
Beigetreten: 12.11.2008
Oldschool Grinder

Für meinen Haushalt nun auch mal wieder Post bekommen.

"Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag"
...
"Sollten sie uns nicht innerhalb von 4 Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen."

Wohnen seit Mai in der neuen Wohnung
Is das was dann käme der Bescheid?
wie sollte man nun vorgehen?
Ich denke mal dies ist der Wortlaut den alle nun in ihren Briefen haben.


Antwort
Zitat
alexanderhirth
Beigetreten: 14.11.2007
Oldschool Grinder

Wie lange hat es bei euch nach der Anmeldung gedauert bis diese bestätigt wurde / Geld abgebucht wurde? Ich warte mittlerweile seit 2 Wochen darauf, dass etwas passiert...


Antwort
Zitat
alexanderhirth
Beigetreten: 14.11.2007
Oldschool Grinder

Original von alexanderhirth
Wie lange hat es bei euch nach der Anmeldung gedauert bis diese bestätigt wurde / Geld abgebucht wurde? Ich warte mittlerweile seit 2 Wochen darauf, dass etwas passiert...

Bin ich der einzige hier der sich angemeldet hat? Auf meinen Brief kam immer noch keine Antwort zurück :f_confused:.


Antwort
Zitat

Ich hab bisher auch nochnichts von der "Zwangsanmeldung" mitbekommen


Antwort
Zitat
Devinco
Beigetreten: 28.12.2006
Elite Grinder

Hab mich auch vor 6 Wochen angemeldet und noch nichts gehört. Erst so einen Stress machen und dann kommt nix mehr :f_confused:


Antwort
Zitat
ceylo24
Beigetreten: 11.07.2007
PokerStrategist

Ich habe bisher nur die Bestätigung der Anmeldung bekommen. Da steht aber weder ein Betrag noch eine Rechtsbelehrung. Meine Freundin hat das gleiche Schreiben bekommen (gleicher Haushalt).
War schon kurz davor das Formular auszufüllen, aber nun scheint es im Anschluss ja noch einen Brief mit dem genauen Betrag zu geben. Kann ich den abwarten und dann uns zusammen anmelden und EINMAL den fälligen Betrag seit dem 1.1.13 nachzahlen? Nicht dass die Penner das Geld gleich doppelt haben wollen.


Antwort
Zitat
Rechtschreibhans
Beigetreten: 25.01.2009
Poker Player

Bin auch "zwangsangemeldet" worden.

Kann ich das einfach aussitzen oder wie geht ihr vor?


Antwort
Zitat
kombi
Beigetreten: 20.08.2006
Elite Grinder

Original von Rechtschreibhans
Bin auch "zwangsangemeldet" worden.

Kann ich das einfach aussitzen oder wie geht ihr vor?

Same here und zwar zum 01.01.2013.

Kann ich mich noch freiwillig mit späterem Datum anmelden?


Antwort
Zitat
peterparker1985
Beigetreten: 10.03.2007
PokerStrategist

Original von kombi

Original von Rechtschreibhans
Bin auch "zwangsangemeldet" worden.

Kann ich das einfach aussitzen oder wie geht ihr vor?

Same here und zwar zum 01.01.2013.

Kann ich mich noch freiwillig mit späterem Datum anmelden?

wurde auch zwangsangemeldet 2 wochen später kam der brief mit nem überweisungsbeleg knapp 300 € muss ich nachzahlen ?

Kann ich auf die erste Mahnung warten ohne mehrkosten zu bezahlen ?


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von peterparker1985

Original von kombi

Original von Rechtschreibhans
Bin auch "zwangsangemeldet" worden.

Kann ich das einfach aussitzen oder wie geht ihr vor?

Same here und zwar zum 01.01.2013.

Kann ich mich noch freiwillig mit späterem Datum anmelden?

wurde auch zwangsangemeldet 2 wochen später kam der brief mit nem überweisungsbeleg knapp 300 € muss ich nachzahlen ?

Kann ich auf die erste Mahnung warten ohne mehrkosten zu bezahlen ?

Sinn?


Antwort
Zitat
Subt4l1ty
Beigetreten: 25.11.2007
Oldschool Grinder

Original von Subt4l1ty
Im Dezember 2013 kam ein neuer Brief, in dem geschrieben wurde, dass sie davon ausgehen, dass man anzumelden sei, wenn man sich nicht meldet blablub.

Nicht reagiert.

Gestern kam dann ein Brief, in dem man angemeldet wurde und ne eigene Beitragsnummer (oder wie man das auch nennt) bekommen hat. Auf der Rückseite des Schreibens kann man ankreuzen, auf welche Art und Weise man gerne zahlen möchte

Das Interessante ist aber, dass sie einen zum 01.12.2013 angemeldet haben, obwohl man das ganze Jahr 2013 in der Wohnung gewohnt hat und auch schon immer diese anderen 0815 Briefe bekommen hat.

Man muss also in diesem Fall nicht für das ganze Jahr rückwirkend zahlen :)

Vielleicht als Tipp für diejenigen, die jetzt Bammel haben und kurz davor sind, sich freiwillig zu melden. Lieber abwarten und schauen, ob sie einen auch einfach anmelden, aber zu nem späteren Zeitpunkt als 01.01.2013^^

Ich geb maln Update.

Es wurde nicht rückwirkend für den Zeitraum Dezember 2013 bis heute gezahlt, sondern einfach ein Befreiungsantrag losgeschickt mit einen BAB Bescheid von August 2012 (obv. mehr als diese 2 Monate alt).

Paar Wochen später kam die Nachricht, dass man ab Dezember 2013 befreit wäre (also direkt ab dem Zeitpunkt, zu dem sie einen angemeldet hatten) und fortlaufend weiter befreit sei.

Es muss also nichts gezahlt werden :)


Antwort
Zitat
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