Anfang Februar
hatte die Kanzlei den Betreiber Site per Unterlassungserklärung gefordert, den Namen
"eMule" nicht mehr zu verwenden. Die Marke war Mitte 2003 zusammen mit "edonkey" von der
Firstway Medien GmbH[2] registriert worden. Der Eintrag wurde damals mit einiger
Verwunderung aufgenommen, da die Programme eMule[3] und eDonkey[4] zu diesem Zeitpunkt
schon länger existierten. Daher ließ sich der Betreiber der Site nicht einschüchtern und
verweigerte die Unterschrift der Unterlassungserklärung.
Nach Verstreichen der gesetzten Frist hat Berhnard Syndikus die Abmahnung jetzt
zurückgezogen. Für den Betreiber des Emule-Portrals ist dies zwar eine gute Nachricht,
doch schützt die Rücknahme andere Webmaster nicht vor ähnlichen Forderungen. Die
eMule-Entwickler nehmen an, dass Firstway die Abmahnung nur deshalb zurückgezogen habe, um
eine negative Feststellungsklage zu verhindern. Daher verkündet die zur Verteidigung
eingerichteten Site freemule.net[5] auch selbsbewusst, man werde weiterhin die komplette
Löschung der Marke beim deutschen Patent- und Markenamt anstreben.
Für einen solchen Schritt gibt es ein vielversprechendes Vorbild[6]: Vor anderthalb Jahren
löschte das Amt die umstrittene Marke "Explorer" der Firma Symicron wegen Bösgläubigkeit.
Bis dahin hatte der Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth mehrere Jahre lang
Webmaster und Zeitschriften[7] wegen Markenrechtsverletzungen abgemahnt, mit gemischtem
Erfolg. Von Gravenreuth teilt sich eine Kanzlei mit dem Firstway vertretenden Kollegen
Bernhard Syndikus.
quelle : http://www.fitug.de/debate/0402/msg00166.html
lol
was für n spacken^^