Wie ist das eigentlich. Angenommen ich kaufe irgendeine technische Sache z.B. bei Media Markt und sie hat einen technischen Defekt, der Nachweislich ein Herstellerfehler ist. Jetzt schickt MM das Gerät ein und ich hab erst mal keins. Hat man da Anspruch auf gleichwertigen Ersatz für die Zeit der Reparatur oder so? Wie ist das rechtlich geregelt?
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Kurz und knapp Nein.
Wenns in der Herstellergarantie ist, was nicht zu verwechseln mit Gewährleistung ist hat der Hersteller das Recht nach seinen Garantiebedinungen nachzubessern. Das Nachbessern soll "zeitnah" erfolgen. "Zeitnah" ist aber nicht näher definiert.