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Hippokratischer Eid und Piercings

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Didelidi
Beigetreten: 30.10.2009

Es gibt ja Ärzte die Piercings machen. Zumindest habe ich das mal gelesen. Wie genau verträgt sich das mit dem Hippokratischen Eid?
Schönheitschirurgen verstoßen ja eigentlich auch gegen den Hippokratischen Eid. Wie funktioniert das?


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Zitat
9 Antworten
Pokermage2008
Beigetreten: 05.10.2008

über verletzen des körpers steht explizit nichts.

was jedoch drin steht, ist das abtreibungen verboten sein sollten

Nie werde ich, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur
einen Rat dazu erteilen. Gleicherweise werde ich niemals einer Frau ein fruchtabtreibendes
Mittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.


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Zitat
Didelidi Themenstarter
Didelidi
Beigetreten: 30.10.2009

Original von Pokermage2008
über verletzen des körpers steht explizit nichts.

Aber "implizit" wird es doch etwas geben. Sie dürfen nur zur Heilung den Körper verletzen oder sowas.
Ich hätte wohl noch klarstellen sollen, dass es mir jetzt hier nicht um Romantik geht, sondern um eher rechtliche Belange.


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Zitat
Pokermage2008
Beigetreten: 05.10.2008

naja von welchem eid sprichst du denn genau?

der originale gilt ja seit ewig nicht mehr.
die modernen heißen anders und sind anders formuliert.


Antwort
Zitat
Didelidi Themenstarter
Didelidi
Beigetreten: 30.10.2009

Ja also wie gesagt, es geht mir um rechtliche Belange und Ärztekammer und insbesondere um Piercings von Ärzten. Von Zahnärzten um genau zu sein.


Antwort
Zitat
Pokermage2008
Beigetreten: 05.10.2008

was genau denkst du denn sollte das problem damit sein?


Antwort
Zitat
Didelidi Themenstarter
Didelidi
Beigetreten: 30.10.2009

Original von Pokermage2008
was genau denkst du denn sollte das problem damit sein?

Dass Ärzte nur zur Heilung eingreifen/den Körper "verletzen" dürfen.


Antwort
Zitat
Pokermage2008
Beigetreten: 05.10.2008

das steht nicht drin und ist auch immer "neuen" eid nicht impliziert:

"""""
Genfer Deklaration des Weltärztebundes

Die Genfer Deklaration (auch Genfer Gelöbnis genannt) wurde unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, an denen auch Mediziner beteiligt waren, verfasst. Sie wurde als eine zeitgemäße Version des hippokratischen Eides im September 1948 auf der 2. Generalversammlung des Weltärztebundes in Genf (Schweiz) verabschiedet und seitdem mehrfach überarbeitet.[1]
[Bearbeiten] Wortlaut der Genfer Deklaration

Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand: Ich gelobe feierlich mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen;

Ich werde meinen Lehrern die Achtung und Dankbarkeit erweisen, die ihnen gebührt;

Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben;

Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein; Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren;

Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten;

Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein;

Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung;

Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden;

Dies alles verspreche ich feierlich, frei und auf meine Ehre.[2]
"""""


Antwort
Zitat
SEdoubleP
Beigetreten: 24.06.2006

lol ärztliche Kunst, da ist die Legitimierung für Schönheitsoperationen & Piercings


Antwort
Zitat

Original von Didelidi
Ja also wie gesagt, es geht mir um rechtliche Belange und Ärztekammer und insbesondere um Piercings von Ärzten. Von Zahnärzten um genau zu sein.

wenn es dir um rechtliche Belange geht, dann hat das nichts mit dem Eid zu tun, sondern damit, ob die jeweilige Handlung gerechtfertigt ist. Das lässt sich in den meisten Fällen durch die Einwilligung des Patienten erreichen.


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