bla bla bla....
wenn ich mit Karte zahle und sie es verbockt ist das doch nicht meine Bier... bei bar-Zahlung wäre das zu auffällig, aber so....
als ob nicht 95% genauso handeln würden....
Original von Hariseldon5438
Original von larseda
Original von josch2001
lol
BLACKMEMBER KLAUT RASENMÄHER FÜR 200 EURO!this
So wird man Blackmember. Jeden +ev spot mitnehmen
danke für den tipp
@ topic
liegt keine täuschung vor --> betrug (-)
Absicht rechtswidriger Zueignung (-) --> diebstahl (-)
mensch ist keine maschine --> computerbetrug (-)
btw ist es nicht mal strafbar wenn einem der/die kassierer/in 3x50€ statt 2x50€ scheine gibt und man dies wortlos zu kenntnis nimmt, erst wenn er/sie zb fragt ob es stimmt und man wider besseren wissens bejaht wird es strafbar
von euch hat offensichtlich noch niemand im Handel gearbeitet
( cih mein fest, nicht als aushilfsjob)
Also Kassiererin macht einen Fehler und vergisst was einzuscannen und ihr merkt es, sie aber nicht = pech für den laden.
Bevor mich hier die juristen ans Kreuz nageln, ich habe drei Jahre eine Ausbildung zum Filialleiter bei einem Vollsortimenter gemacht und auch lange in dem Beruf gearbeitet, bin aber kein Jurist.
Dabei hatten wir auch jede Menge Seminare zu solchen Rechtsgeschichten und der Bursche der uns da was vorgeschwallt hat war einer.
Wenn ich mich recht entsinne ist es so das der Kaufvertrag den ihr ja schliesst sobald ihr nur ne schnöde coke kauft an der Kasse abgeschlossen wird.
Das heisst: Kassierin sagt es kostet meinetwegen 19,85 das wäre dann ihre willenserklärung in dem Fall, ihr bezahlt, eure wilenserkläreng= kaufvertrag abgeschlossen. So einfach ist das. Auch wenn ihr absolut sicher wisst das sie sich vertan hat, seid ihr nicht verpflichtet das anzuzeigen, es ist ihre Verantwortung daruaf zu achten, nicht eure.
ABER umgekehrt ist es genauso, das heisst ihr merkt zuhause das sie euch meintewegen einen saft X zuviel abgezogen hat =pech für euch.
Darum würde ich auch jeem raten den bo im laden noch in der Nähe der kasse zu kontrollieren, später kann man dann höchsten auf Kulanz hoffen.
Die Rasenmähergeschichte ist heikel, wenn man da nen ganz garstigen Kunden hat der darauf besteht das der Kaufvertrag abgeschlossen ist, siehts im Ernstfall für den Laden düster aus. Wenn man es wirklich drauf ankommen lassen will kann es durchaus sein das der Laden einknickt und den mäher abschreibt statt ihn einzuklagen wo der Händler dann mit ziemlicher sicherheit verlieren wird denn es wird schwer da den versuchten Diebstahl nachzuweisen, zumal der ja für die Kassiererin nicht zu übersehen war wenn ich das richtig verstanden habe.
So sieht auch die Geschichte bei dem Saft unterm korb aus. Wenn da ein schild steht auf dem steht das sämtliche Ware aufs Band zu legen ist, dann ist das für den Kunden verbindlich. Sollte ihm das zu schwer sein, muss er es sagen.
So, nun wirds etwas kompliziert. Die kassiererin ist verpflichtet den Korb auf eventuellen inhalt zu kontrollieren. In Zeiten in denen aber eine kassierin 40 Artikel pro minute zu scannen hat wird das gern mal ausgelassen
Nehmen wir jetzt aber mal an es ist geglückt und ihr seid durch die Kasse und die kassierin sieht dann das Getränk. An sich wäre Diebstahl wenn ihr die Ware für den Händler nicht mehr sichtbar an euch genommen habt.
Das wird aber normalerweise lax ausgelegt, denn nach der Definition begeht jeder Diebstahl der mit nem Rucksack einkauft, was ja inzwischen schon eine weit verbreitete Unsitte ist.
Der Saft würde sich nun aber ja nicht in die Tasche gesteckt, allerdings wurde schon versucht ihn zu unterschlagen, nach meiner Erfahrung ist es wirklich selten das ein Kunde das tatsächlich vergisst, meist wird einfach gehofft das die Kassierin es nicht sieht, was übrigens auch oft klappt.
Ich bin mir trotzdem ziemlich sicher das die kassierin dann nicht darauf bestehen kann das er bezahlt wird, da sie ja zur zur Überprüfung des Korbes verpflichtet ist und wenn der Kunde bezahlt hat, ist es an sich zu spät.
Du kannst aber davon ausgehen das in der Zukunft ein Auge auf dich geworfen wird, man muss nicht glauben das Händler Gesichter sofort wieder vergessen, gerade bei sowas nicht.
Zu dem Geld aus der Kasse genommen, ganz klar, fristlose Kündigung, ich kann nciht fassen das man sich da wirklich fragt ob sowas sein darf
Wenn zuwenig geld in deiner Kasse war musstest du die differenz ja wohl auch nicht reinlegen oder?
Kassendifferenzen sind NIEMALS vom kassierer zu tragen, weder plus noch minus. Ausserdem finde ich es schon merkwürdig genug wenn ein Kassierer vorher weiss das er plus haben wird, oder in was für eine Klitsche hast du gearbeitet wo die dich deine Kasse allein abrechnen lassen?
Kassendifferenzen werden auch immer anders verbucht da sie nicht inventurrelevant sein dürfen. Ausserdem hat kein Kassierer immer eine nullkasse, differenzen sind absolut normal, meist nur centbeträge, aber ein wenig ist es immer.
Es steht eigentlich auch in jedem Arbeitsvertrag ganz eindeutig drin das Kein verkäufer IRGENDWAS, schon gar kein Geld, aus dem Laden zu nehmen hat, nichtmal ne banane darfst du essen ohne sie zu bezahlen, wie du sehr wohl weisst wenn du deinen Arbeitsvertrag gelesen hast.
Vielleicht erinnert sich ja noch jemand an diesen Fall der kassiererin mit den 2 pfandbons die sie sich ausgezahlt hat? Ist im Prizip dasselbe
Unterschlagung: ja
Fristlose kündigung rechtlich ok : ja
Verhältnismässig : wohl kaum
Sorry, darum solls ja hier nicht gehen, aber sowas dreistes tiltet mich echt tierisch weil ich unehrlich verkäufer oft genug erleben musste undam ende ist es der Filialleiter der geht wenn die inventuren schlecht sind,auch wenn er sicher weiss das seine Verkäufer ihm die Bude leerräumen, deshalb ist es für mich unfassbar wie man da noch darüber diskutieren kann ob sowas rechtens sein könnte.