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Jacke in Disco...
 
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Jacke in Disco...

22 Beiträge
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TheSp0iL
Beigetreten: 14.11.2009

Meine Jacke wurde am Samstag in der Disco versehentlich einem anderen mitgegeben. Dieser hat sich bisher natürlich nicht gemeldet und ich gehe nicht davon aus, dass dies noch passieren wird.

Allerdings frage ich mich jetzt, was passiert wenn er sich doch meldet und die Jacke zurückgibt? Muss ich sie zurücknehmen, oder kann ich direkt auf meinen Schadensersatz bestehen, da ich ehrlich gesagt nicht warten möchte ob sich dort noch etwas tut, bis ich mir einen neuen mantel zulege.

Zudem weiß man ja auch nicht was in der zwischenzeit mit der Jacke passiert ist, während ein anderer sie hatte.


Antwort
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21 Antworten
kingwtf
Beigetreten: 24.06.2009

.


Antwort
Zitat

Die Frage ist doch nicht, wann Du Schadenersatz forderst, sondern wann die Disco das Geld bezahlt. Wenn sie Dir den Ersatz gegeben haben, kannste dir davon ne neue Jacke kaufen gehen. Kaufst Du sie vorher (heute, z.B.) und die Jacke taucht morgen auf, haste denke ich Pech gehabt. Wie lange die Disko das rauszögert ist natürlich immer die Frage, da kann man irgendwann nach ein zwei Wochen schon die erste Forderung stellen, denke ich. Bin aber kein Anwalt. ;)


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Zitat
philwen
Beigetreten: 13.05.2007

haftet denn die disko überhaupt für den verlust?


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Original von philwen
haftet denn die disko überhaupt für den verlust?

OP hat seine Jacke ja scheinbar an der Garderobe abgegeben, also ja.

Ob er allerdings so schlau war, die Bullen, andere Zeugen etc. ranzuholen oder ob er dem Betreiber aus irgendeinem anderen Grund (pers. Bekanntschaft, Stammkunde...) vertrauen kann ist allerdings eine andere Frage.


Antwort
Zitat
rook
Beigetreten: 07.05.2006

Steht nicht bei jeder Garderobe, dass für diese nicht gehaftet wird?


Antwort
Zitat
BadBeatPeat
Beigetreten: 17.08.2009

Original von rook
Steht nicht bei jeder Garderobe, dass für diese nicht gehaftet wird?

Und wofür bezahlt man dann? oO


Antwort
Zitat
BubbleNedRum
Beigetreten: 13.02.2011

Original von rook
Steht nicht bei jeder Garderobe, dass für diese nicht gehaftet wird?

bin ich mir auch rel. sicher.
du bezahlst die leute die da arbeiten, aber keine versicherung für einen verlustfall


Antwort
Zitat
JoePistone
Beigetreten: 31.03.2008

Original von BubbleNedRum

Original von rook
Steht nicht bei jeder Garderobe, dass für diese nicht gehaftet wird?

bin ich mir auch rel. sicher.
du bezahlst die leute die da arbeiten, aber keine versicherung für einen verlustfall

:facepalm:

natürlich haftet der discobesitzer für die gaderobe. Es wird nur drangeschrieben, um Leute wie über mir davon abzuhalten. Wenn du allerdings Wertsachen in der Jacke hattest, wird es schwer die ersetzt zu bekommen, aufgrund von mangelnden Beweisen.

edit by michimanni
Sei so gut und unterlasse solche Beleidigungen, das möchten wir hier nicht haben, hm? :)


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Original von JoePistone

Original von BubbleNedRum

Original von rook
Steht nicht bei jeder Garderobe, dass für diese nicht gehaftet wird?

bin ich mir auch rel. sicher.
du bezahlst die leute die da arbeiten, aber keine versicherung für einen verlustfall

:facepalm:

natürlich haftet der discobesitzer für die gaderobe. Es wird nur drangeschrieben, um Leute wie über mir davon abzuhalten. Wenn du allerdings Wertsachen in der Jacke hattest, wird es schwer die ersetzt zu bekommen, aufgrund von mangelnden Beweisen.

Ich kenne das auch so, dass das obligatorische "wir übernehmen keine haftung für die Garderobe" Schild eine Haftung nicht ausschliesst. Wenn der Inhaber extra Haken an der Wand anbringt für die Jacken dann muss er auch die Verantwortung übernehmen.

Und umsomehr, wenn er die Jacken gegen bon und Entgelt in Verwahrung nimmt.


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Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Dieser Haftungsausschluss ist nach ständiger Rechtsprechung nur wirksam, wenn man freien Blick auf die Garderobe hat, wie beispielsweise im Restaurant teilweise.
In Discos kann die Haftung tatsächlich nicht ausgeschlossen werden. Das Schild hängt immer nur vorsichtshalber da - und wie man sieht, funktioniert es.

Im Übrigen muss keine Versicherung o.ä. geschlossen werden. Ein Verwahrungsvertrag reicht bereits aus, § 688 BGB, der mit den üblichen allgemeinen Schadensersatzansprüchen verbunden ist, §§ 280 ff. BGB.


Antwort
Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Original von eplc
Dieser Haftungsausschluss ist nach ständiger Rechtsprechung nur wirksam, wenn man freien Blick auf die Garderobe hat, wie beispielsweise im Restaurant teilweise.
In Discos kann die Haftung tatsächlich nicht ausgeschlossen werden. Das Schild hängt immer nur vorsichtshalber da - und wie man sieht, funktioniert es.

Im Übrigen muss keine Versicherung o.ä. geschlossen werden. Ein Verwahrungsvertrag reicht bereits aus, § 688 BGB, der mit den üblichen allgemeinen Schadensersatzansprüchen verbunden ist, §§ 280 ff. BGB.

ah danke, wieder was gelernt...


Antwort
Zitat
garderobenfauxpas
Beigetreten: 04.09.2008

:coolface:


Antwort
Zitat
RantanplanBK
Beigetreten: 12.06.2006

Original von garderobenfauxpas
:coolface:

:heart:


Antwort
Zitat
Phoe
Beigetreten: 03.02.2006

Original von RantanplanBK

Original von garderobenfauxpas
:coolface:

:heart:

:heart: :heart: :heart:


Antwort
Zitat
flashfy
Beigetreten: 25.03.2006

.


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von flashfy

Original von Phoe

Original von RantanplanBK

Original von garderobenfauxpas
:coolface:

:heart:

:heart: :heart: :heart:

:megusta:

Das ist das zweite Mal, dass garderobenfauxpas mit seinem Namen punktet. Das letzte Mal war die Kleidung scheiße.

:heart:


Antwort
Zitat

Original von eplc

Original von flashfy

Original von Phoe

Original von RantanplanBK

Original von garderobenfauxpas
:coolface:

:heart:

:heart: :heart: :heart:

:megusta:

Das ist das zweite Mal, dass garderobenfauxpas mit seinem Namen punktet. Das letzte Mal war die Kleidung scheiße.

:heart:

Das ist das erste Mal, dass ich im ST lache.


Antwort
Zitat
fferrari
Beigetreten: 05.03.2008

ca 2 jahre her.

Im Club, teure Lederjacke abgeben. Beim Rausgehen war sie plötzlich nicht mehr in der Gaderobe.
Rumdiskutiert mit den leute da, wollte natürlich kein fehler eingestehn. Dann dirkekt Polizei
hinzugezogen die dann alles aufgenommen haben. Und dann ( hatte es schon fast verdrängt) bekamm ich ca 1 monat später ne Überweisung, ich mein direkt vom Betreiber. Komplete Jacke ersetzt :)

Das ich in der jacke noch Portemonaie drin hatte ist mir leider erst auf dem Rückweg klargeworden :facepalm:
aber dafür übenehmen die ja dann eh keine Haftung...


Antwort
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eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von Spearmi

Original von eplc

Original von flashfy

Original von Phoe

Original von RantanplanBK

Original von garderobenfauxpas
:coolface:

:heart:

:heart: :heart: :heart:

:megusta:

Das ist das zweite Mal, dass garderobenfauxpas mit seinem Namen punktet. Das letzte Mal war die Kleidung scheiße.

:heart:

Das ist das erste Mal, dass ich im ST lache.

Dabei war das gar nicht als Witz gedacht:
guilty on my back! [Offizielle Apo Fanjacke inside]

:f_love:


Antwort
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