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Juristische- bzw. Steuerberaterfrage zu Werbung FB Xing

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8 Antworten
IBeatGTA
Beigetreten: 07.05.2009
PokerStrategist

Letztendlich entspricht Xing doch mehr oder weniger einem Adreßbucheintrag.

Peter Müller, StB ->Reklame? wohl kaum!

Wenn nicht bei Interessen: "WIE ICH DIE BESTEN STEUERSCHLUPFLÖCHER FÜR SIE FINDE HABE ICH GESAGT" o.ä. steht, wird das wohl nicht zu beanstanden sein.

Mein Bruder ist RA und seit Jahren bei Xing, bislang ohne Probs.


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dbmdw
Beigetreten: 12.08.2007
PokerStrategist

Zu a) Unterscheide zwischen dem persönlichen und dem Unternehmensprofil von ihm. Bei ersterem ist die Antwort ja, bei letztrem nein.

Zu b) Ja, ist es. Kann abgemahnt werden und er kann auch Probleme ggf. auch Probleme mit der Kammer bekommen.

Zu c) Ist nicht pauschal zu entscheiden, da muss ja jeweils den Einzelfall betrachten.


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Liproqq
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Original von groovechampion
Letztendlich entspricht Xing doch mehr oder weniger einem Adreßbucheintrag.

Peter Müller, StB ->Reklame? wohl kaum!

Wenn nicht bei Interessen: "WIE ICH DIE BESTEN STEUERSCHLUPFLÖCHER FÜR SIE FINDE HABE ICH GESAGT" o.ä. steht, wird das wohl nicht zu beanstanden sein.

Mein Bruder ist RA und seit Jahren bei Xing, bislang ohne Probs.

so siehts aus. V.a. Referenzen nur mit Einverständnis usw.

Zieh das ganze seriös auf! Mehr ist eigentlich nicht zu beachten.


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Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

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Hi,
ich habe mal das Entscheidende fett markiert. Glaube nicht, dass sich dein Berater mit Infos aus einem Poker-Forum zufrieden geben wird. Und das Ganze ist ein Scheiss-Thema. Vor allem, da sich das Berufsrecht der Steuerberater ziemlich von dem der Rechtsanwälte unterscheidet. Ich würde an deiner Stelle wie folgt vorgehen:

Erstelle ein grobes Konzept wie die Auftritte aussehen sollen und lasse deinen Steuerberater dies mit dem Justitiar seiner Steuerberaterkammer absprechen. Letztendlich ist die Kammer auch diejenige Institution, die gegen diese Auftritte vorgehen wird.

Ich weiß selbst, dass das in der Regel A....löcher sind, aber wenn dein berater vorsichtig ist, wird er ohne das o.k. der Kammer sowieso nichts machen.


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Spielstephan
Beigetreten: 02.02.2008
Oldschool Grinder

sorry for hijacking

Hallo Egozocker, wollte mal eine Meinung von dir zu Sonderausgaben.
Kann ich es dir per Nachricht an Freunde senden?


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Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Spielstephan
sorry for hijacking

Hallo Egozocker, wollte mal eine Meinung von dir zu Sonderausgaben.
Kann ich es dir per Nachricht an Freunde senden?

woher soll ich wissen, ob du das kannst? ;)


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extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007
Oldschool Grinder

Jeder StB und jede Kanzlei verfügen heutzutage über einen Webauftritt, der das Angebot und die Schwerpunkte sowie die Personen beschreibt. Das sollte bei Xing und FB demzufolge genauso möglich sein. Zeitungswerbung im Sinne reiner Information über die Person/Kanzlei ist ja auch erlaubt.

Tritt der StB passiv auf, kann ihm sicher kaum vorgeworfen werden, dass er reklamehaft Mandanten geworben hat. Seine reine Existenz darf er ja wohl noch bekanntgeben.


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Twirex
Beigetreten: 29.08.2006
Oldschool Grinder

Spontan aus dem Bauch raus, würde ich sagen, es kommt auf den Inhalt des Profils an, der alleinige Webauftritt sollte, wie mein Vorposter bereits sagte, nicht schädlich sein.

Anwälte werben ja auch entsprechend, die bekommen nur regelmäßig eins aufs Dach, wenn sie sich wahrheitswidrig als Fachanwalt für irgendwelche Gebiete bezeichnen.

Bis wann musst du das denn genauer wissen?
Hat es bis zum Wochenende Zeit, kann ich in der Uni mal nen Kommentar zu entsprechender Regelung rausziehen, sofern ein solcher denn rumsteht.


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