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[Geschlossen] Juristische Frage (Österreich)

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Abnoe
Beigetreten: 06.04.2005
BlackMember

Also, folgende Geschichte. Wien-Kenner wissen vielleicht, was ich meine, aber es tut eigentlich nichts zur Sache.
Ich habe vor einiger Zeit in Ermangelung eines "echten" Parkplatzes auf dem (aufgelassenen) Parkplatz eines Mediamarktes (auf der Brünnerstraße) geparkt. Das Geschäft ist übersiedelt und der Parkplatz liegt komplett brach. Ich stell mich als nichts ahnend hin (für ca 8h) und jetzt trudelt bei mir ein Anwaltsschreiben ein.
Der Anwalt vertritt eine Firma die mit dem Mediamarkt nichts zu tun hat und offensichtlich nur das Grundstück (vielleicht genau zum Zweck solcher Aktionen, weiß ich nicht) gepachtet hat.
Diese Firma will gegen mich eine Klage wegen Besitzstörung einbringen, so ich nicht bis Datum X 250€ und eine unterschriebene Unterlassungserklärung retourniere. Anbei noch ein Foto des Autos am Parkplatz und ein abfotografiertes Schild, auf dem steht, dass nur Kunden für die Dauer von 2h Parken dürfen. Dieses Schild steht (respektive stand) aber (so weit ich mich erinnere, nicht 100%ig) nicht auf der Einfahrtsseite in der ich eingefahren bin, sondern an der anderen Seite.
Gut, Frage ist jetzt: Was kostet mich das, sollte ich vor Gericht verlieren? Wie haltbar ist das sowieso vor Gericht? Und, werden solche Sachen tatsächlich vor Gericht gebracht oder ist das - eurer Meinung nach - so eine Geschichte von sie schicken das 1000x aus und wenns 100 zahlen machen sie ein gutes Geschäft?

Bei Bedarf kann ich den Brief auch noch 1:1 abtipseln.
Danke schonmal


18 Antworten

Original von Abnoe
Also, folgende Geschichte. Wien-Kenner wissen vielleicht, was ich meine, aber es tut eigentlich nichts zur Sache.
Ich habe vor einiger Zeit in Ermangelung eines "echten" Parkplatzes auf dem (aufgelassenen) Parkplatz eines Mediamarktes (auf der Brünnerstraße) geparkt. Das Geschäft ist übersiedelt und der Parkplatz liegt komplett brach. Ich stell mich als nichts ahnend hin (für ca 8h) und jetzt trudelt bei mir ein Anwaltsschreiben ein.
Der Anwalt vertritt eine Firma die mit dem Mediamarkt nichts zu tun hat und offensichtlich nur das Grundstück (vielleicht genau zum Zweck solcher Aktionen, weiß ich nicht) gepachtet hat.
Diese Firma will gegen mich eine Klage wegen Besitzstörung einbringen, so ich nicht bis Datum X 250€ und eine unterschriebene Unterlassungserklärung retourniere. Anbei noch ein Foto des Autos am Parkplatz und ein abfotografiertes Schild, auf dem steht, dass nur Kunden für die Dauer von 2h Parken dürfen. Dieses Schild steht (respektive stand) aber (so weit ich mich erinnere, nicht 100%ig) nicht auf der Einfahrtsseite in der ich eingefahren bin, sondern an der anderen Seite.
Gut, Frage ist jetzt: Was kostet mich das, sollte ich vor Gericht verlieren? Wie haltbar ist das sowieso vor Gericht? Und, werden solche Sachen tatsächlich vor Gericht gebracht oder ist das - eurer Meinung nach - so eine Geschichte von sie schicken das 1000x aus und wenns 100 zahlen machen sie ein gutes Geschäft?

Bei Bedarf kann ich den Brief auch noch 1:1 abtipseln.
Danke schonmal

:heart: :heart: :heart: Ösideutsch

Klage wegen Besitzstörung? Das solln die erstmal geltend machen, was haste denn gestört? Nen leeren Parkplatz omg. Glaube da kannste es drauf ankommen lassen, lieber verklagen lassen als gleich zu zahlen. Wenns bei euch so läuft wie hier lacht sich irgendein einfach nur Staatsanwalt kaputt oder schmeisst die Klage gleich auf Ablage P.


AceHigh12345
Beigetreten: 07.08.2007
PokerStrategist

Naja dem kann ich mich nicht anschliessen.

Nachdem du dein Auto auf einem Kundenparkplatz geparkt hast ohne bei Ihnen einzukaufen (und das noch 8 Stunden) bist du durchaus rechtswirkend strafbar.
Dein Auto wird nicht ohne Grund fotografiert.

Und die Tatsache dass das Schild vorher wo anders stand wird dir auch nicht viel helfen, weil es da stand. Egal wo.

In diesem Fall ist es Besitzstörung und ich würde die 250€ an deiner Stelle bezahlen.

Vor Gericht kommt es wahrscheinlich nicht sofort aber Inkassobüros sind auch teuer....


http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=612573

schaut net so gut aus. vor gericht is evtl die strafe für die besitzstörung evtl geringer als 250 eur. allerdings wirds insgesamt (RA, gerichtskosten etc) vermutlich teurer.


Also wenn ichs richtig verstanden hab ist das Geschäft "übersiedelt", meinen Fremdsprachenkenntnissen also nicht mehr da --> Parkplatz wird also nicht mehr genutzt. Ergo hat op durch sein unberechtigtes Parken auch keinen potentiellen Kunden daran gehindert teure Elektronikartikel zu kaufen. Da gibt es also augenscheinlich eine Brachfläche ohne (!!) Parkgebühren auf dem man nur 2h stehen darf. Wahrscheinich ist dem Betreiber noch nicht aufgefallen, dass der Mediamarkt garnicht mehr da ist. Insofern würd ich das einfach auf mich zukommen lassen. Zumal op ja nun auch noch von der falschen Seite, ohne das Schild gesehen zu haben (fraglich nat. wie groß der Parkplatz ist) eingefahren ist.


wenn man keine ahnung hat, ist es oft besser sich gar nicht zu äussern.


oder inet links zu posten


absolutely


Abnoe Themenstarter
Abnoe
Beigetreten: 06.04.2005
BlackMember

Original von grandhand
Also wenn ichs richtig verstanden hab ist das Geschäft "übersiedelt", meinen Fremdsprachenkenntnissen also nicht mehr da --> Parkplatz wird also nicht mehr genutzt. Ergo hat op durch sein unberechtigtes Parken auch keinen potentiellen Kunden daran gehindert teure Elektronikartikel zu kaufen. Da gibt es also augenscheinlich eine Brachfläche ohne (!!) Parkgebühren auf dem man nur 2h stehen darf. Wahrscheinich ist dem Betreiber noch nicht aufgefallen, dass der Mediamarkt garnicht mehr da ist. Insofern würd ich das einfach auf mich zukommen lassen. Zumal op ja nun auch noch von der falschen Seite, ohne das Schild gesehen zu haben (fraglich nat. wie groß der Parkplatz ist) eingefahren ist.

Stimmt, ich habe auf dem Parkplatz tatsächlich niemanden behindert, aber es ist dennoch keine öffentliche Fläche, gehört alos "irgendwem".


^^und auf dem schild stand dann "2h für Kunden des Mediamarkts" oder "2h für Kunden"? Noch ein geschäft in der Nähe zu dem der Parkplatz gehören könnte?


Abnoe Themenstarter
Abnoe
Beigetreten: 06.04.2005
BlackMember

"Nur für Kunden während der Geschäftszeiten und für die Dauer der Einkäufe max. 2 Std.
Widerrechtliches Parken ist Besitzstörung und wird gerichtlich geahndet.
Kostenpflichtige Abschleppung vorbehalten. Benutzung auf eigene Gefahr."

Es ist nebenan noch ein Möbelhaus, im Brief steht aber dezidiert "ehemaliger Mediamarkt Parkplatz". Wie gesagt, der Parkplatz ist wirklich NIE voll, also darum gehts bestimmt nicht.


es geht hier nicht darum, ob dem besitzer des parkplatzes ein schaden entstanden ist, oder nicht. alleine die störung seines besitzes ist kann gem § 339 ABGB per Klage festgestellt werden - ebenso kann Unterlassung verlangt werden.

Nachlese: http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzst%C3%B6rung

Der Anwalt bietet dir nun an, dass er für 250 eur auf die Klage verzichtet - damit entstehen dir keine weiteren rechts- beratungskosten, die idR weitaus höher ausfallen können.

Ich würde das Angebot vermutlich annehmen.


na dann ist ja alles klar...


hier wird alles ganz genau erläutert:

http://www.privatrecht.sbg.ac.at/forum/schartner.htm

Fazit:

Folglich bleibt eine Reaktion übrig, die zwar vielleicht moralisch anstößig erscheinen mag, aber meines Erachtens "effizient und intelligent" ist und daneben auch noch als rechtlich einwandfrei in Ordnung bezeichnet werden kann: der Rechtsanwaltsbrief. Er bietet dem in seinem Besitz Gestörten die Möglichkeit zumindest für die Störung "entschädigt" zu werden ohne dafür vor Gericht ziehen zu müssen und ein rechtliches Risiko einzugehen. Aber auch für den Störer scheint diese Reaktion mit unter eine günstige Alternative zu sein, wenn die Forderung im Brief nicht zu hoch beziffert wird. Stellt der RA-Brief eine Klage in Aussicht, so ist es in jedem Fall für den Störer am ruhigen Parkplatzbesitz günstiger einen Betrag von zB ATS 1.000.- zu überweisen und die "Angelegenheit damit ins Reine zu bringen".


wenn man auf einem fremden grundstück parkt ist das besitzstörung. egal, ob das grundstck genutzt wird oder nicht. es war offensichtlich, dass es sich um ein privatgrundstück handelt, daher würd ich zahlen und in zukunft solche dinge nicht mehr machen. find ich ziemlich asozial vom besitzer/pächter, aber manche sind halt so.


KorW
Beigetreten: 23.05.2007
PokerStrategist

NICHT DIE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG UNTERSCHREIBEN!!!

Je nachdem gelten diese für 30(!!!) Jahre und wenn dír zufälliger weise nochmal das gleiche passiert auf nem anderen parkplatz der dem gleichen abzocker gehört dann kannst an die 250€noch gut zwei nullen dran hängen.


matusow
Beigetreten: 24.10.2006
Oldschool Grinder

hi, ich bin jus-student und ich kann dir hier leider nur sagen, dass sie im recht sind. es ist besitzstörung. wie weit man da was wegen unzureichender beschilderung machen kann weiß ich nicht, aber ich glaube wenig. hast du keine rechnung für die zeit in besagtem geschäft, geht da gar nix, egal ob es offen ist oder nicht.

mir ist übrigens das gleiche beim spar passiert. hab das gleiche schreiben bekommen. ein befreundeter anwalt kannte aber den anwalt der gegenseite und es wurde sich auf 80€ und unterschrift geeinigt, aber das war nur ein glücksfall.

ziemliche arschlöcher diese leute, vor allem weil der anwalt und die security firma (macht die fotos) jede menge geld damit scheffeln.

eventuell kennst du ja einen anwalt der dir da weiterhelfen kann. bei entsprechendem kontakt könnten sie mit dem preis runter gehen.

sorry, dass ich dir nicht mehr helfen konnte :(


Abnoe Themenstarter
Abnoe
Beigetreten: 06.04.2005
BlackMember

jo, ich habs eh befürchtet. vielleicht kenn ich irgendwen der wen kennt...
weißt du noch, wie das mit der unterlassungserklärung aussieht?


gibts einen weg, die unterlassungserklärung zu vermeiden? ich fürchte darauf wird die gegenseite immer bestehen...


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