Sehr geehrter ...
Die kontinuierlich steigenden Aufwendungen für die analoge Fernsehversorgung erfordern nun eine Anpassung der Preisstruktur. Ihr monatliches Entgelt für das analoge Kabelfernsehen beträgt ab dem 1.4.2009 10.99€. Es wird automatisch blabla...
Weiterhin finden Sie auf der Rückseite unsere Neufassung er AGB abgedruckt, die mit Wirkung zum 01.04.2009 in Kraft treten.****Sie haben die Möglichkeit, sowohl gegen die Preisanpassung als auch gegen die Neufassung der Geschäftsbedingungen jeweils Widerspruch einzulegen. Der Widerspruchg ist innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich an die o.g. Adresse zu richten. Im Falle eines Ausbleibens blabla wirksam blabla
auszug ausn neuen AGB:
3.8. Unabhängig blabla, einmal jährlich ..bla einseitige Preisanpassung... Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung zu kündigen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt blabla innerhalb 6 Wochen ..zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisanpassung beendet. Kündigt der Kunde nicht, so gilt das mitgeteilte Entgelt als vereinbart.
Der Brief kam heute... Preiserhöhung ist von 9,45€ auf 10.99 und damit ganz schön happig.
Whats my line?
Es steht ja in den ** das ich widersprechen kann - Heißt das automatisch das ich wenn ich widerspreche kündigen muß? In meinem Sprachgebrauch ist widersprechen nur "Nö,so nicht,für den alten Preis aber von mir aus weiter..."
Und was ist wenn ich den Widerspruch erst am 7.4. schreibe? Dann läuft ja eigentlich schon der neue Preis? Wann sollen die mich da abklemmen? Weil der Vertrag läuft ja immer Jahresweise und ich habe den Vertrag im Oktober abgeschlossen (bzw von meiner verstorbenen Freundin übernommen,gilt aber glaub ich als neuer Vertrag).
Vom Preis her würd ichs auch wirklich so machen - zum alten Preis bleiben, zum neuen Preis eben nicht und zattoonutzer/myp2p.eu-nutzer werden.
prefered line:
1) ich widerspreche (wann? möglichst gleich damit sie nicht zuviel abbuchen. Abbuchungserlaubnis auf den bisherigen Betrag beschränken?) Nicht das Wort kündigen benutzen...
2) warten wie die reagieren...wenn die kündigen guggen zu welchem termin...
3) bis dahin alter preis,danach zattoo/dvbt (hier leider nur ÖR-Sender)
richtig so ?