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Käufer reklamiert auf Ebay

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testgfd
Beigetreten: 23.06.2008

Hey,
ich habe folgendes Gerät über Ebay verkauft, es stammt aus unserer Metzgerei.
Das Gerät war in voll funktionstüchtig als wir es verkauft haben, da wir es auch noch selber benutzt haben.
Die Auktion ging ohne Probleme über die Bühne und ich habe es per GLS nach Kiel versandt.
Nun habe ich vom Käufer eine Mail bekommen in der er beschreibt, das ein Teil (die obere Grillplatte) nicht funktionieren würde und er das Gerät reklamieren möchte und damit sein Geld zurückhaben möchte.

Wie man in der Artikelbeschreibung sieht habe ich den Verweis:"Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie" benutzt.
1. Bin ich davon überzeugt das der Grill einwandfrei funktioniert und der Käufer ihn evtl. nicht richtig bedient.
2. Muss ich mir überhaupt einen Kopf darüber machen da ich den Verweis benutzt habe?


Antwort
Zitat
20 Antworten
sonicbird
Beigetreten: 06.03.2010

am besten mal ebay selbst anschreiben, die muessen ihre regeln doch am besten kennen? ?( habe mal gehört, dass dieses privatverkauf drunterschreiben quatsch ist. aber nur gefährliches halbwissen. wie gesagt, versuch dich bei ebay selbst schlau zu machen ;)


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Zitat
Vorlop
Beigetreten: 05.10.2007

Nur weil die keine Garantie gibst, heißt das nicht, dass das was du verkaufst nicht so sein muss, wie du es beschrieben hast. Du kannst ja auch kein Auto verkaufen und dann ne Streichholzschatel schicken und sagen du übernimmst keine Garantie...

Wo jetzt die Beweispflicht liegt, ob das Ding wirklich kaputt ist, kann ich nicht sagen. Wenn du Zeugen hast, dass das Teil vorher funktioniert hat, sieht es glaube ich ganz gut für dich aus.


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Zitat
KingGani
Beigetreten: 08.06.2007

Original von sonicbird
am besten mal ebay selbst anschreiben, die muessen ihre regeln doch am besten kennen? ?( habe mal gehört, dass dieses privatverkauf drunterschreiben quatsch ist. aber nur gefährliches halbwissen. wie gesagt, versuch dich bei ebay selbst schlau zu machen ;)

ich mein auch das es egal ist, weil man privat eh nicht haftet... ander ehälfte vom halbwissen ;D


Antwort
Zitat
testgfd Themenstarter
testgfd
Beigetreten: 23.06.2008

Habe mal kurz nachgelesen und es spricht eigentlich alles für mich:
Hier
und
hier

cliffs:
-Widerrufs- oder Rückgaberecht muss nicht eingeräumt werden
-Artikelzustand muss bei Übergabe einwandfrei sein
-spätere Reklamationen durch Verschleiß, Fehler in der Bedienung sind kein Gewährleistungsfall
-Gewährleistung kann grundsätzlich ausgeschlossen werden

ist das so richtig?


Antwort
Zitat

Da Privatverkäufer Gefahrübergang mit Versand:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Da du schreibst "wir" hast du ja wohl ausreichend Zeugen, dass es bei Versand funktioniert hat.


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testgfd Themenstarter
testgfd
Beigetreten: 23.06.2008

ja, zeugen sind vorhanden.
danke


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Zitat
finges
Beigetreten: 30.11.2007

könnte maximal ne schlechte bewertung für dich rausspringen ... falls er über paypal das geld zurückkriegen will brauchst du evtl einen sendungsnachweis und zeugen sind auf jeden fall auch gut


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Zitat
Blecheimer
Beigetreten: 21.04.2006

Also mal abgesehen von dem ganzen restlichen Summs finde ich es eigentlich schon merkwürdig, ein gewerblich genutztes Gerät aus einem Gewerbebetrieb (Metzgerei) ganz selbst verständlich "von privat" zu verkloppen.

Aber andererseits besteht ja das Gewerbe aus dem Verkauf von Fleisch und nicht aus dem von Fleischbratmaschinengedöns...

Aber das sollte mal auch ein Fachmann checken, ob das wirklich "einfach so" ein Privatverkauf war.


Antwort
Zitat
Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Original von testgfd
Hey,
ich habe folgendes Gerät über Ebay verkauft, es stammt aus unserer Metzgerei.
Der Gerät war in voll funktionstüchtig als wir es verkauft haben, da wir es auch noch selber benutzt haben.
Die Auktion ging ohne Probleme über die Bühne und ich habe ihn per GLS nach Kiel versandt.
Nun habe ich vom Käufer eine Mail bekommen in der er beschreibt, das ein Teil (die obere Grillplatte) nicht funktionieren würde und er der Gerät reklamieren möchte und damit sein Geld zurückhaben möchte.

Wie man in der Artikelbeschreibung sieht habe ich den Verweis:"Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie" benutzt.
1. Bin ich davon überzeugt das der Grill einwandfrei funktioniert und der Käufer ihn evtl. nicht richtig bedient.
2. Muss ich mir überhaupt einen Kopf darüber machen da ich den Verweis benutzt habe?

FYP


Antwort
Zitat
testgfd Themenstarter
testgfd
Beigetreten: 23.06.2008

die metzgerei hat ihren Betrieb eingestellt, betreiben also kein Gewerbe mehr, ob der Verkauf von ehemaligem geschäftseigentum dann gewerblich ist, kann ich auch nicht sagen :-/


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Original von sonicbird
am besten mal ebay selbst anschreiben, die muessen ihre regeln doch am besten kennen? ?( habe mal gehört, dass dieses privatverkauf drunterschreiben quatsch ist. aber nur gefährliches halbwissen. wie gesagt, versuch dich bei ebay selbst schlau zu machen ;)

was ebay macht überhaupt gar nichts !!! ist ein drecksladen, die helfen Käufern oder Verkäufern in keinen Fall (außer VK hat monatlich 5-6 stellige Ebay Gebühren Rechnung)

Wenn die Formulierung des Garantie Ausschlußes auch bei Gericht hät ist op fein raus. Wenn es als Privatverkauf durchgeht, und das müsste es wenn op kein Gewerbe angemeldet hat.

Unter 2 Gewerblichen sieht es aber wieder anders aus.


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Zitat
Leuchtfrequenz
Beigetreten: 07.12.2007

"die metzgerei hat ihren Betrieb eingestellt, betreiben also kein Gewerbe mehr, ob der Verkauf von ehemaligem geschäftseigentum dann gewerblich ist, kann ich auch nicht sagen :-/ "

----> wenn bei der Betriebseinstellung das Inventar steuerrechtlich gewürdigt in das Privateigentum übernommen wurde, ist es ein privates Wirtschaftsgut geworden.

Ansonsten: m.E. sogar nachträgliche Betriebseinnahmen.
Keine Ahnung, ob nicht sogar zusätzlich ein haftungsrechtlich gewerblicher Verkauf vorliegt.


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du schließt doch aber die gewährleistung nirgends aus, und wenn du sie nicht ausschließt gewährst du sie automatisch


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Liproqq
Beigetreten: 27.08.2008

Herrlich wie alle die Begriffe Gewährleistung, Garantie und Betriebseinnahmen durcheinanderbringen. :)

Wenn das Ding funktioniert hat als du es losgeschickt hast ist es kein Problem für dich, wie hier einige richtig erkannt haben.

Extra dran zu schreiben, dass es bei Privatkauf keine Garantie oder Rücknahme gibt ist hinfällig, weil es vom Gesetz sowieso so geregelt ist.

mfg

stud. iur. liproqq


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eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Kurz:

- Die eBay-ABG können lediglich als Auslegungshilfe zwischen den Kaufvertragsparteien herangezogen werden. Schließlich sind es nicht "eure" AGB, sondern die zwischen eBay und den Parteien.

- Zu den Begriffen siehe Liproqq.

- Zwischen Privatleuten ist der Käufer in der Beweislast, was Mangel der Sache (bei Gefahrübergang) angeht. Der Nachweis wird ihm hier nicht oder nur unter sehr großen Schwierigkeiten gelingen.


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Crovax
Beigetreten: 10.09.2006

Also ich würde an Deiner Stelle zumindest versuchen Hilfestellung zu leisten, wenn du ja ohnehin davon ausgehst, dass es sich um einen Bedienungsfehler handelt.

Denn Deine Zeugen sind soviel jetzt auch nicht Wert, wenn man davon ausgeht, dass auch der Käufer das Ding nicht alleine angeschlossen hat und evtl. ebenfalls Zeugen hat. Wenn er dagegen klagt, dann kann ich mir gut vorstellen, dass der Richter zugunsten des Käufers entscheidet, da bei Dir eher eine Täuschungsabsicht zu vermuten wäre als beim Käufer.

Ob §447 pauschal angenommen wird, kann man denke ich auch nicht sicher sagen, denn "auf verlangen des Käufers" ist sicher auch ein dehnbarer Begriff... aber weiss nicht immerhin gabs die Option zur Selbstabholung.

Naja, ansonsten einfach vom Kauf zurück treten kann er nicht, aber wenn der Artikel aus seiner Sicht nicht wie beschrieben funktioniert, dann hättest du nicht zwangsweise die Pflicht den Kaufpreis zu erstatten, sondern erstmal nur Nacherfüllungspflicht, d.h. er shipt das Ding zurück du schliesst es an und reperierst es und bleibst auf den Versandkosten quasi sitzen, wenns aber nix zu reparieren gibt, weil das Gerät doch funktioniert dann könnt ihr euch weiter um Versandkosten, Schadensersatzansprüche und dergleichen streiten ;)

Aber einfach nicht reagieren usw solltest wie gesagt nicht, wenn er wirklich klagt, dann ist das sich tod stellen sicher nicht zu Deinem Vorteil.


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eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Das ist fast alles falsch. Ich weiß nicht genau, warum das postest.


Antwort
Zitat
Rotwild1989
Beigetreten: 01.02.2009

.


Antwort
Zitat
testgfd Themenstarter
testgfd
Beigetreten: 23.06.2008

danke für die viele Hilfe :)


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