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Kind für Missbrauch...
 
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Kind für Missbrauch gezeugt

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R0r5chach
Beigetreten: 16.11.2007
Oldschool Grinder

Warum führst du deine Einstellung zur Bestrafung kleinerer Taten hier an?


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Der Unterschied Geldstrafe - Haftstrafe ist imho auch (psychologisch) größer als 5 Jahre Haft - 8 Jahre Haft.


Antwort
Zitat
Maniac81
Beigetreten: 02.08.2006
PokerStrategist

Original von Romeryo

Original von Korn

Original von aaaRt
um etwas zur strafmaß diskussion beizutragen: leider gottes halten höhere strafen die täter nicht von solchen gräueltaten ab.

Diese Aussage hört man immer wieder. Hat jemand eine Quelle, die dies belegt?

Mir ist bekannt, dass es zwischen lebenslänglich und Todesstrafe keinen großen Unterschied in Bezug auf die Abschreckung gibt - da (so glaube ich) beide Strafen für den Täter so hart sind, dass er die Tat nur begeht, wenn er eh davon ausgeht, nicht erwischt zu werden.

Ich persönlich gehe aber stark davon aus, dass bei kleineren Taten das Stafmaß durchaus einen großen Unterschied macht. Nur als Beispiel: stellt euch mal vor, für das illegale Downloaden gäbe es mindestens 1 Jahr Haft und eine hohe Entdeckungsrate: dies würde einen sehr wohl davon abhalten.

Um mal Volker Pispers zu zitieren:"Leute, das sind TRIEBtäter. Die überlegen nicht 'Hm für 8 Jahre mach ich's, für 16 Jahre nicht'".

Jo ich denke auch, dass man nach den Motiven für die Tat unterscheiden muss. Wenn Leute ihren Sexualtrieb nicht kontrollieren können, dann bringen auch höhere Strafen nichts.
Man könnte nun auch wieder die alte Diskussion anfangen, ob der Mensch nen freien Willen hat und daher überhaupt schuldfähig ist, aber das lassen wir mal lieber :) Das würd nur wieder ausarten.


Antwort
Zitat
Korn
Beigetreten: 14.01.2005
Elite Grinder

Original von R0r5chach
Warum führst du deine Einstellung zur Bestrafung kleinerer Taten hier an?

Mir ging es hier generell um den Zusammenhang zwischen Strafmaß und Abschreckung.

Es interessiert mich, ob die Aussage "Höhere Strafen schrecken nicht ab" a) universell gilt b) nur im Extrembereich gilt c) etwas dazwischen, und wenn ja, wo die Grenze liegt d) grundsätzlich falsch ist.

Ich vermute, dass viele Leute denken, dass höhere Strafen grundsätzlich nicht abschrecken und vermute zudem, dass dies falsch sein könnte.

Meine These lautet, dass im Bereich weniger schlimmer Straftaten Abschreckung sehr wohl funktioniert und es nur im Extrembereich - wo es um 10 Jahre vs 15 Jahre oder lebenslänglich vs Todesstrafe geht - keinen großen Unterschied mehr macht.

Hier interessiert mich, ob jemand Zugang zu weiterführenden Informationen oder Studien hat.

O.g. Punkt ist streng genommen off-topic, aber dennoch ein interessanter Punkt

-----

On-Topic:

Die Frage lautet hier letztlich, welche Ziele Sanktionen haben sollen. Hier gibt es im wesentlichen 4:

1. Schutz der Gesellschaft vor dem Täter
2. Resozialisierung
3. Abschreckung
4. Gerechtigkeit / Strafe

Von diesen 4 sind die ersten 3 utilitaristischer Natur (d.h. man möchte einen Nutzen damit erzielen / Schaden verhindern) wohingegen der vierte Punkt eher ontologisch / moralisch zu sehen ist. Natürlich kann man den vierten Punkt auch utilitaristisch sehen wenn man davon ausgeht, dass der gesellschaftliche Frieden gestört wird wenn man in Bezug auf diesen Punkt die Empfindungen der Mehrheit der Leute verletzt. (Sprich: Punkt 4 wird utilitaristisch gesehen relevant wenn die Gefahr droht, dass auf einmal ein Mob mit Mistgabeln bewaffnet durch die Straßen zieht - oder, was glaube ich oft in modernen Staaten der Fall ist - Gefahr droht, dass die Medien das Urteil negativ bewerten. )

Die Reibung bei dem Thema ensteht letztlich daher auch beim vierten Punkt. Das Problem hier ist, dass man die Debatte in der Regel nicht auflösen kann, weil die eine Seite utilitaristisch argumentieren wird, die andere aber moralisch.

Letztlich bleibt in einer Demokratie nur die Frage, ob die Mehrheit der Bevölkerung Punkt 4 als Bestandteil der Justiz haben möchte oder nicht, und wenn ja, dann in welcher Relation zu den Punkten 1-3.

Einige Leute mögen sich von Punkt 4 freisprechen, aufgrund von o.g. Nutzen-Überlegungen. Oft wird es aber so sein, dass dieselben Leute in anderen Bereichen sehr wohl Dinge "aus Prinzip" einschätzen und beurteilen. So sagen z.B. die meisten Leute, dass Lügen falsch ist, auch wenn kein Schaden angerichtet wird. Auf dieselbe Art und Weise wird es die meisten Leute stören, wenn der Partner fremd geht, auch wenn man es nie erfährt. Was ich damit sagen möchte ist, dass die menschliche Moral - als Basis für das Handeln - in der Regel eben doch sehr stark auf a priori Prinzipien und nicht nur auf Nutzenabwägungen basiert und dass man aufpassen muss, sich nicht in Widersprüche zu verstricken, wenn man sagt, dass diese Dinge für einen selbst irrelevant sind.

Natürlich kann man nun sagen: Ja, für die Menschen ist dies relevant, aber für die Justiz sollte es nicht so sein. Auch wird wird man dann aber ein Problem haben, denn dann müsste theoretisch ein Richter eine Tat viel stärker nach den Folgen als nach der Tat an sich beurteilen, was verrückte Konsequenzen haben kann.


Antwort
Zitat

Ich stimme Korn zu :coolface:


Antwort
Zitat
oddseidank
Beigetreten: 27.01.2010
Poker Player

Original von MfGOne

Spoiler

Original von oddseidank

Original von MfGOne
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch wenn so völlig kaputte Psychopathen Kinder missbrauchen haben sie noch ihre grundlegenden Menschenrechte, die niemandem, selbst Hitler nicht abgesprochen werden können (gut, Hitler würde ich evtl. sogar selbst abknallen).

Wir leben nicht mehr mit den alttestamentlichen Gedanken des Auge um Auge, Zahn um Zahn. Gefägnisstrafen sind nicht dazu da "Rache" an den Tätern zu üben.

Mir ist sehr wohl bewusst was sexueller Missbrauch bei Kindern für schlimme Auswirkungen auf dessen komplettes Restleben hat. Nur denke ich mir dass je ungebildeter und dümmer eine Person ist, desto eher schreit sie, wenn sie das Wort Missbrauch auch nur hört, nach Todesstrafe a la "alle an die Wand stellen!!!!!!".

Rechtssysteme sind ja eh alle zu lax, "Kuscheljustiz" etc.

In den USA gibts gerade bei Drogendelikten massive Strafen, jedoch steigen die Zahlen dennoch Jahr für Jahr.

Dass die meisten Kinderschänder auch nach Verbüssen ihrer Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung bleiben sollten ist ne andere Sache, die ich durchaus für SEHR sinnvoll halte.

zunächt mal kannst du drogendelikte (die eh auf lächerliche gesetze beruhen)
nicht mit der bereitchaft jemanden zu vergewaltigen vergleichen.

und zum andern kostet son insasse den staat ~90€ am tag...

du kannst jetzt zwar wieder so unzusammenhängende sätze a la
"missbrauchte kinder haben ein kaputtes leben, aber leute die todesstrafe wollen sind dumm
-warum sag ich nicht, brauch schließlich den platz für floskeln" schreiben, aber todesstrafe is win/win in meinen augen..

Da ich dich eh nicht davon abbringen kann die Todesstrafe für solche Täter einzufordern lass ichs einfach.

Allerdings müsstest du dann auch dafür sein bei Mord die Todesstrafe für den Täter einzuführen. Oder möchtest du ernsthaft anzweifeln dass mord schlimmer als missbrauch ist?

fyp denk ich mal ;)

und ich vordere in erster linie garnichts ein^^
ich wär auch für die sicherheitsverwahrung bei wiederholungstätern
(bei wiederholungsgefahr was mord angeht natürlich auch ;) )
nur passt der kosten/nutzen faktor einfach nicht in diese welt..

wenn schon klar ist, dass eine person seine zelle nichtmehr verlassen wird, wo liegt dann der sinn am täglichen durchfüttern? (im sinne von, das geld ist selbst bei rentner besser investiert)

das einzige problem, was wirklich imo nicht zu unterschätzen ist, sind dann falsche verurteilungen.. und da ich mir nicht anmaßen will darüber zu urteilen, beruf ich mich auf meinen ersten satz: "ich vordere in erster linie garnichts"

Spoiler

aber wenn man den artikel glauben schenken darf, dann sind 5-8 jahre einfach zu wenig..
wer ein kind aus diesen grund zeugt,
macht das nur aus einen grund: er ist sich sicher auf dieser art nicht erwischt zu werden,
(gute vorbilder sind da so dinge wie kampusch, östereich oder turin..)
und da sehe ich definitiv wiederholungsgefahr, nächste mal sollte man halt nur msn aus lassen...^^


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von Korn

Original von R0r5chach
Warum führst du deine Einstellung zur Bestrafung kleinerer Taten hier an?

Mir ging es hier generell um den Zusammenhang zwischen Strafmaß und Abschreckung.

Es interessiert mich, ob die Aussage "Höhere Strafen schrecken nicht ab" a) universell gilt b) nur im Extrembereich gilt c) etwas dazwischen, und wenn ja, wo die Grenze liegt d) grundsätzlich falsch ist.

Ich vermute, dass viele Leute denken, dass höhere Strafen grundsätzlich nicht abschrecken und vermute zudem, dass dies falsch sein könnte.

Meine These lautet, dass im Bereich weniger schlimmer Straftaten Abschreckung sehr wohl funktioniert und es nur im Extrembereich - wo es um 10 Jahre vs 15 Jahre oder lebenslänglich vs Todesstrafe geht - keinen großen Unterschied mehr macht.

Hier interessiert mich, ob jemand Zugang zu weiterführenden Informationen oder Studien hat.

O.g. Punkt ist streng genommen off-topic, aber dennoch ein interessanter Punkt

Der These stimm ich auch zu. Hab in meinem Post ja auch absichtlich von Gräueltaten geschrieben.


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

@Korn:

Warum machst du nicht einfach 5 Punkte daraus? Punkt 4 wäre Strafe/Sanktion und Punkt 5 Genugtuung.
So kommt es nicht auf die Betrachtungsweise an, sondern auf die Frage, ob sich wenigstens einer der Punkte wegedenken lässt.


Antwort
Zitat
Korn
Beigetreten: 14.01.2005
Elite Grinder

Original von eplc
@Korn:

Warum machst du nicht einfach 5 Punkte daraus? Punkt 4 wäre Strafe/Sanktion und Punkt 5 Genugtuung.
So kommt es nicht auf die Betrachtungsweise an, sondern auf die Frage, ob sich wenigstens einer der Punkte wegedenken lässt.

Ich glaube man muss hier durchaus differenzieren zwischen dem emotionalen Bedürfnis nach "Genugtuung/Rache" und dem moralischen Prinzip der Gerechtigkeit.

Kurzes Gedankenexperiment:

Jemand ermordet 100 Leute - du weißt aber nicht wen, und kennst auch nicht die Umstände der Tat. Nach der Tat, bevor er entdeckt wird, macht er eine Therapie, welche nachweislich 100% Erfolgsrate hat - es gibt also kein Rückfallrisiko. Abgesehen davon ist es aber die gleiche Person, d.h. es gab jetzt keine "Gehirnwäsche". Sollte diese Person eine Strafe bekommen oder nicht?

So wie ich den Fall geschildert habe, sollte er keine großen Emotionen bei dir auslösen. Zudem ist es ja ein hypotetischer Fall. D.h. deine Antwort auf die o.g. Frage wird eher nichts mit Genugtuung/Rache zu tun haben, sondern eben eher mit der eher rational-moralischen Frage der Gerechtigkeit.

Du hast grundsätzlich recht, dass man Punkt 4 in die beiden o.g. aufteilen könnte, aber im Endeffekt haben beide Aspekte ja eine härtere Strafe zur Folge. Zudem hängt in der Regel die Forderung der Betroffenen nach Genugtuung direkt mit deren Gerechtigkeitsempfinden zusammen.


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Hmm, meiner Meinung nach würde sich die Gerechtigkeit aus dem Zusammenspiel der genannten Faktoren ergeben. Gerechtigkeit also im Sinne einer angemessenen Reaktion der Strafverfolgung.

Daher würde ich sie zu meinem Punkt 4 "Strafe/Sanktion" zählen.
Sprich in deinem Beispiel gäbe es kein Bedürfnis für eine Strafe, der Genugtuung mag man damit aber nicht gerecht werden.

Klar ist aber auch, dass alle Punkte zusammenhängen.


Antwort
Zitat
Michael_M112
Beigetreten: 30.08.2007
Elite Grinder

Original von eplc
@Korn:

Warum machst du nicht einfach 5 Punkte daraus? Punkt 4 wäre Strafe/Sanktion und Punkt 5 Genugtuung.
So kommt es nicht auf die Betrachtungsweise an, sondern auf die Frage, ob sich wenigstens einer der Punkte wegedenken lässt.

Kannst Du noch mal erklären, was genau Du unter Deinem Punkt 4 verstehst? So wie ich Korn (und den entsprechenden Wikipedia Artikel verstanden habe) geht es doch um eine Aufsplittung der verschiedenen Funktionen oder Ziele einer Strafe.

1 bis 3 sind wohl recht unstrittig (zumindest das Prinzip, nicht die Wirksamkeit), über den Punkt Sühne oder Vergeltung (Dein Punkt 5, richtig?) kann man diskutieren.

Ich verstehe nicht, was Du mit Deinem Punkt 4 meinst. ("Strafe als Zweck von Bestrafung")


Antwort
Zitat

Artikel im Spiegel, falls der Link noch nicht da war:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,820979,00.html


Antwort
Zitat
oddseidank
Beigetreten: 27.01.2010
Poker Player

Eine Frau trug demnach ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Stoppt Tierversuche - nehmt Kinderschänder".

:heart:


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Original von Michael_M112

Original von eplc
@Korn:

Warum machst du nicht einfach 5 Punkte daraus? Punkt 4 wäre Strafe/Sanktion und Punkt 5 Genugtuung.
So kommt es nicht auf die Betrachtungsweise an, sondern auf die Frage, ob sich wenigstens einer der Punkte wegedenken lässt.

Kannst Du noch mal erklären, was genau Du unter Deinem Punkt 4 verstehst? So wie ich Korn (und den entsprechenden Wikipedia Artikel verstanden habe) geht es doch um eine Aufsplittung der verschiedenen Funktionen oder Ziele einer Strafe.

1 bis 3 sind wohl recht unstrittig (zumindest das Prinzip, nicht die Wirksamkeit), über den Punkt Sühne oder Vergeltung (Dein Punkt 5, richtig?) kann man diskutieren.

Ich verstehe nicht, was Du mit Deinem Punkt 4 meinst. ("Strafe als Zweck von Bestrafung")

Naja, es gibt ja erst einmal viele verschiedene Theorien. Unumstritten ist da tatsächlich kein Punkt.

Schau dir mal die Strafzwecktheorien an.

Aber das ist auch der Punkt, der seit einigen Jahre wiederholt in Frage gestellt wird.


Antwort
Zitat

Original von Romeryo
Irgendwie glaub ich nicht, dass es sich dabei um die ganze Story handelt. Jedenfalls ist das ziemlich unbegreiflich, welche Motive die Eltern gehabt haben sollen. Und was sie dazu veranlasste das auch noch zu dokumentieren.

Wobei man sich noch fragen muss, wie diese sexuelle Misshandlung ausgesehen hat. Vielleicht ist das nicht so brutal wie man es sich vll vorstellt und zwar moralisch bedenklich, aber halb so wild...

zB sich selbst nackt mit dem Kind im Arm ablichten lassen hielt ich für moralisch bedenklich, es öffentlich zu stellen, aber noch harmlos im Ganzen.
Sexuelle Handlung in Form von Geschlechtsteilen, die irgendwo eingeführt werden oder Handlungen am Geschlecht des Säuglings hingegen wären schon derber. Genaue Infos darüber haben wir aber nicht, nur soviel, dass die Haftstrafen für ein richtig sickes Verbrechen wohl wesentlich härter ausfallen hätte müssen.

Strafrechtlich belangen kann man das Paar lediglich für den geschehenen Missbrauch - und der ist in diesem Fall vergleichsweise harmlos. Der Säugling erlitt keine körperlichen Verletzungen. Die Richter folgten der Einschätzung einer Gutachterin und gehen derzeit nicht davon aus, dass das Kind Schäden davongetragen hat: "Nicht physisch, aber auch nicht psychisch. Objektiv ist, Gott sei Dank, nicht viel passiert", so das Gericht laut "WAZ".

Wie ich vermutet hab. Zwar trotzdem arg gestört der Typ, und die Alte fast noch mehr, aber Todesstrafe dafür?


Antwort
Zitat
Michael_M112
Beigetreten: 30.08.2007
Elite Grinder

Original von eplc
[...] Schau dir mal die Strafzwecktheorien an. [...]

Danke. Unter dem Stichwort lassen sich ein oder zwei Artikel finden. Ein interessantes Thema.

Back on topic:

Original von Spiegel
Das Schockierendste an diesem Fall ist, dass die Eltern das Baby schon mit dem klaren Ziel des Missbrauchs gezeugt haben. Das planvolle Vorgehen an sich ist jedoch nicht strafbar [...]Strafrechtlich belangen kann man das Paar lediglich für den geschehenen Missbrauch - und der ist in diesem Fall vergleichsweise harmlos.

Auch wenn die Zeugung des Kindes zum Zwecke des Missbrauchs nicht strafbar ist, wir das doch trotzdem im Strafmaß berücksichtigt, oder?

- die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille
- das Maß der Pflichtwidrigkeit
- die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat

(aus §46 StGB) werden ja schließlich durch die lange Vorbereitung und Planung maßgeblich beeinflusst.


Antwort
Zitat
zergling07
Beigetreten: 28.03.2010
PokerStrategist

cliffs:
"Sie wickelte ihn, als P. hinzukam und seinen erigierten Penis neben das Geschlechtsteil des Jungen hielt und ein Foto machte"

dafür darf er jetzt 3000 mal 22 stunden verbringen mit einem bett, einem schrank, einem klo und einem fenster mit blick auf den hof.
finds trotzdem gerechtfertigt in anbetracht dessen was er vermutlich vorhatte bzw. wie die geschichte weitergelaufen wäre hätte man ihn nicht frühzeitig überführt.


Antwort
Zitat

Original von Korn

Original von R0r5chach
Kindesmissbrauch mit illegalem Download zu vergleichen halte ich für sehr schlecht.

Ich glaube du hast mein Post, welches du quotest, nicht wirklich gelesen, daher quote ich mich nochmal selbst, mit Fettschrift zur Verdeutlichung.

Original von Korn
Ich persönlich gehe aber stark davon aus, dass bei kleineren Taten das Stafmaß durchaus einen großen Unterschied macht. Nur als Beispiel: stellt euch mal vor, für das illegale Downloaden gäbe es mindestens 1 Jahr Haft und eine hohe Entdeckungsrate: dies würde einen sehr wohl davon abhalten.

Spoiler

Nach dem derzeitigen Forschungsstand sind die Abschreckungswirkungen (negative
Generalprävention), die von Androhung, Verhängung oder Vollstreckung von Strafen auf
die Allgemeinheit ausgehen, sehr gering. Für den Bereich der leichteren und der mittelschweren
Kriminalität jedenfalls gilt, dass die Strafvariablen (Entdeckungsrisiko sowie
Höhe und Schwere der Strafe) neben anderen - außerstrafrechtlichen - Faktoren zur Erklärung
von Delinquenz nahezu bedeutungslos sind.
Höhe und Schwere der Strafe haben
keine messbare Bedeutung.
Lediglich dem (subjektiv eingeschätzten) Entdeckungsrisiko
kommt eine gewisse Bedeutung zu, allerdings nur bei einigen (Bagatell-)Delikten, und
auch dann nur überaus schwach.
Weitaus bedeutsamer sind die moralische Verbindlichkeit
der Normen, die Häufigkeit der Deliktsbegehung im Verwandten- und Bekanntenkreis,
die vermuteten Reaktionen des sozialen Umfelds sowie, nach den Ergebnissen
der Göttinger Studie, das subjektive Strafempfinden.

12 Vgl. den Überblick bei Meier, B.: Strafrechtliche Sanktionen, Berlin u.a. 2001, S. 27 ff.; Streng, F.:
Strafrechtliche Sanktionen, 2. Aufl., Stuttgart u.a., 2002, S. 30 ff.
13 Vgl. Schöch aaO. (Anm. 12 ), S. 1081 ff.

Quelle: http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/Heinz_Mehr_und_haertere_Strafen_he306.pdf

auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist kommt jede mir bekannte Studie zum gleichen Ergebnis: härtere Strafen ändern nichts daran ob jemand eine Strafe begeht oder nicht, egal ob es sich dabei um ein kleines Delikt oder eine Straftat handelt. Klar kann man sich ein Märchenbeispiel zusammendichten bei dem man sagen kann, wenn jemand falsch parkt bekommt er die Todesstrafe und siehe da es gibt keine Falschparker mehr, aber diese Beispiele haben nie auch nur die geringste Relevanz zur Realität.
Aber selbst bei Extrembeispielen wo z.B. jemandem die Hand abgehackt wird wenn er klaut, wird deshalb in diesen Ländern nicht viel weniger geklaut als in der westlichen Welt.

on topic: bei so einem Thema kommt immer die geistige Unterschicht aus den Löchern gekrochen und ruft: "tötet das Schwein" und "du hast keine Kinder du kannst das gar nicht verstehen". Nein. - Ich will das gar nicht verstehen warum sich jemand auf ein niedrigeres Niveau als der Kinderschänder selbst begibt, nur weil er ein sein erigiertes Glied mal in eine Frau gehalten hat und einen Orgasmus hatte.
Es gibt genug Studien die belegen, dass Pedos oft ein anders arbeitendes Gehirn haben als normale Menschen und meistens einfach krank und bemitleidesnwert sind. Und aufgrund der allgemeinen Meinung ihnen gegenüber Angst haben sich Hilfe zu suchen oder anzunehmen.
Ich bin mir sehr sicher, dass die meisten der tollen Eltern hier im Thread anders über dieses Thema denken würden wenn ihr Kind selbst eines Tages pädophil wird. Die Chance ist gar nicht mal so klein da angenommen wird, dass ca 1% aller Männer primärpädophil sind.


Antwort
Zitat
Maniac81
Beigetreten: 02.08.2006
PokerStrategist

@feinfuel:
Es ist ne normale menschliche erste Reaktion, dass wenn man von so nem Fall hört und Kinder hat sich denkt: "Was wäre, wenn meinem Kind sowas passieren würde?"
Das ist ne automatische reaktion, dass man dann Hass gegen diesen Täter aufbaut. Von daher würd ich nicht von "geistiger Unterschicht" sprechen. Das find ich schon nicht sehr "feinfühlig".
Deine Argumente machen halt dann Sinn wenn man das Thema objektiv und neutral betrachten kann. Das wird für Eltern aber extrem schwierig sein.


Antwort
Zitat
Denz
Beigetreten: 16.01.2005
Elite Grinder

Es gibt genug Studien die belegen, dass Pedos oft ein anders arbeitendes Gehirn haben als normale Menschen und meistens einfach krank und bemitleidesnwert sind. Und aufgrund der allgemeinen Meinung ihnen gegenüber Angst haben sich Hilfe zu suchen oder anzunehmen.
Ich bin mir sehr sicher, dass die meisten der tollen Eltern hier im Thread anders über dieses Thema denken würden wenn ihr Kind selbst eines Tages pädophil wird. Die Chance ist gar nicht mal so klein da angenommen wird, dass ca 1% aller Männer primärpädophil sind.

kann ja alles sein, trotzdem ist es nicht möglich, dass er dann nur 5 Jahre im gefängnis sitzt.

Solche leute muss man vor der Allgemeinheit schützen


Antwort
Zitat
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