Falls es hier einen gewieften Juristen gibt, ich bräuchte einen kurzen Tip.
Ich habe mich in einer der letzten Klausuren leider nicht mit Ruhm bekleckert, zum Teil aus eigenem Verschulden zum Teil aufgrund "äußerer Umstände", bei denen ich mich frage, ob ich da eventuell was gegen unternehmen kann.
Hier die Situation: Ich habe eine Klausur geschrieben. Die Bestehensgrenze waren 50% der Gesamtpunktzahl. Auf der Klausur selbst waren keine Punktzahlen angegeben. Später habe ich dann erfahren, dass es 88 Punkte zu erreichen gab, davon hatte ich 45,5. Soweit so gut. Leider ist die Klausur ziemlich schlecht ausgefallen, also wurden willkürlich von 3 der insgesamt 8 Aufgaben die erreichten Punkte mit dem Faktor 1,5 multipliziert, um somit mehr Leute bestehen zu lassen. Dummerweise waren die drei Aufgaben die, wo ich am härtesten versagt habe. Im Endeffekt hatte ich dann nach dieser Umgewichtung 47 von 98 Punkten, bin also von "knapp bestanden" in den "knapp nicht bestanden" Bereich gedrückt worden. Da das eine Klausur ist, die ich erst in einem Jahr erneut schreiben könnte, was mir gar nicht in meinen Diplom Zeitplan passt, habe ich mich gefragt, ob diese Sache nicht rechtlich anfechtbar ist.
Danke für eure Antworten.