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Kleine Rechtsfrage ...
 
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[Geschlossen] Kleine Rechtsfrage bezüglich einer Klausur.

19 Beiträge
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Falls es hier einen gewieften Juristen gibt, ich bräuchte einen kurzen Tip.

Ich habe mich in einer der letzten Klausuren leider nicht mit Ruhm bekleckert, zum Teil aus eigenem Verschulden zum Teil aufgrund "äußerer Umstände", bei denen ich mich frage, ob ich da eventuell was gegen unternehmen kann.

Hier die Situation: Ich habe eine Klausur geschrieben. Die Bestehensgrenze waren 50% der Gesamtpunktzahl. Auf der Klausur selbst waren keine Punktzahlen angegeben. Später habe ich dann erfahren, dass es 88 Punkte zu erreichen gab, davon hatte ich 45,5. Soweit so gut. Leider ist die Klausur ziemlich schlecht ausgefallen, also wurden willkürlich von 3 der insgesamt 8 Aufgaben die erreichten Punkte mit dem Faktor 1,5 multipliziert, um somit mehr Leute bestehen zu lassen. Dummerweise waren die drei Aufgaben die, wo ich am härtesten versagt habe. Im Endeffekt hatte ich dann nach dieser Umgewichtung 47 von 98 Punkten, bin also von "knapp bestanden" in den "knapp nicht bestanden" Bereich gedrückt worden. Da das eine Klausur ist, die ich erst in einem Jahr erneut schreiben könnte, was mir gar nicht in meinen Diplom Zeitplan passt, habe ich mich gefragt, ob diese Sache nicht rechtlich anfechtbar ist.

Danke für eure Antworten.


18 Antworten
KingGani
Beigetreten: 08.06.2007
Oldschool Grinder

also das geht ja mal gar nicht meiner meinung, man kann doch nciht einfach die bewertung zum nachteil/vorteil einzelner verändern!


Bopp
Beigetreten: 26.07.2006
PokerStrategist

ich denke auch nicht, dass das rechtens ist.
Es kann ja nicht sein, dass sich das abstufen einer klausur nachteilig auswirkt.
Mich würde mal interessieren, ob du den Prof mal darauf angesprochen hast, und was er dazu gemeint hat.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Bopp
ich denke auch nicht, dass das rechtens ist.
Es kann ja nicht sein, dass sich das abstufen einer klausur nachteilig auswirkt.
Mich würde mal interessieren, ob du den Prof mal darauf angesprochen hast, und was er dazu gemeint hat.

Dein Interesse soll gestillt werden:

Lieber Herr S.,
es war zugegebenermaßen sehr knapp für Sie. Aber eine einmal getroffene Bewertung und Gewichtung von Aufgaben kann man nicht nach Belieben immer wieder verändern, bis es für alle paßt. Wertet man eine Aufgabe runter, nimmt man denen, die dort gut waren, wertet man eine andere hoch, nimmt man denen, die dort schlecht waren.
Umgekehrt profitieren andere von dieser oder jener Bewertung. Die Klausur wurde so gewertet, dass möglichst viele durchkamen.

Danke für den Zuspruch. Jetzt fehlt nur noch eine fachliche Meinung dazu :)


ZarvonBar
Beigetreten: 21.03.2006
Oldschool Grinder

Original von Jakoebchen

Original von Bopp
ich denke auch nicht, dass das rechtens ist.
Es kann ja nicht sein, dass sich das abstufen einer klausur nachteilig auswirkt.
Mich würde mal interessieren, ob du den Prof mal darauf angesprochen hast, und was er dazu gemeint hat.

Dein Interesse soll gestillt werden:

Lieber Herr S.,
es war zugegebenermaßen sehr knapp für Sie. Aber eine einmal getroffene Bewertung und Gewichtung von Aufgaben kann man nicht nach Belieben immer wieder verändern, bis es für alle paßt. Wertet man eine Aufgabe runter, nimmt man denen, die dort gut waren, wertet man eine andere hoch, nimmt man denen, die dort schlecht waren.
Umgekehrt profitieren andere von dieser oder jener Bewertung. Die Klausur wurde so gewertet, dass möglichst viele durchkamen.

Danke für den Zuspruch. Jetzt fehlt nur noch eine fachliche Meinung dazu :)

Klingt merkwürdig, einmal rumdoktorn ist ok, aber ein zweites Mal nicht.
Und wenn man möglichst viele bestehen lassen wollte hätte man einfach 88 Bonuspunkte für das korrekte schreiben des Namens verteilen sollen.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Wie gesagt, das Problem nochmal in Kurzfassung:

- Ich bestehe ein Klausur knapp (Ich habe mich nochmal erkundigt, es wären 46 von 91,5 gewesen, also noch knapper, aber immer noch bestanden)

- Die Klausur fällt sehr schlecht aus. Deshalb werden drei Aufgaben (Die ich so gut wie nicht bearbeitet habe) willkürlich stärker gewertet und ich stehe auf einmal bei 47 von 98,5.

Das kann doch einfach nicht angehen, ich meine wenn er den Schnitt heben will soll er halt die Bestehensgrenze senken oder schlecht gelöste Aufgaben von mir aus als "Bonusaufgabe" werten usw, aber einfach sagen, dann hauen wir jetzt halt ein paar raus, damit unterm Strich mehr bestehen kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen oder?


Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006
Elite Grinder

§§242, 168, 1003 BGB i. V. m. Art. 1 I S. 1 GG!!


xWoodayx
Beigetreten: 05.08.2007
Oldschool Grinder

Original von Esel1987
§§242, 168, 1003 BGB i. V. m. Art. 1 I S. 1 GG!!

check ich ned, wie kann man das nachschauen? verlink mal pls ;)


toabsen
Beigetreten: 13.08.2006
Oldschool Grinder

Original von xWoodayx

Original von Esel1987
§§242, 168, 1003 BGB i. V. m. Art. 1 I S. 1 GG!!

check ich ned, wie kann man das nachschauen? verlink mal pls ;)

www.gidf.de


xWoodayx
Beigetreten: 05.08.2007
Oldschool Grinder

Original von toabsen

Original von xWoodayx

Original von Esel1987
§§242, 168, 1003 BGB i. V. m. Art. 1 I S. 1 GG!!

check ich ned, wie kann man das nachschauen? verlink mal pls ;)

www.gidf.de

ich hab gegoogelt? :rolleyes:


Hannen82
Beigetreten: 05.11.2007
Oldschool Grinder

Warum wurde nicht einfach die Punktzahl, die nötig ist um die Klausur zu bestehen, herabgesetzt, wie es sonst üblich ist?

Warum nicht generell 40% statt 50 % ?

Seltsam.


Jochenha
Beigetreten: 26.01.2007
Oldschool Grinder

Original von Esel1987
§§242, 168, 1003 BGB i. V. m. Art. 1 I S. 1 GG!!

Einfach mal 3 Nummern wild geraten und sich gefreut?


Kellerlanplayer
Beigetreten: 02.12.2006
PokerStrategist

Original von Hannen82
Warum wurde nicht einfach die Punktzahl, die nötig ist um die Klausur zu bestehen, herabgesetzt, wie es sonst üblich ist?

Warum nicht generell 40% statt 50 % ?

Seltsam.

wird er wohl auch nicht wissen

geh mal zum Prüfungsamt^^ ansonsten würd ich mal zu nem anwalt gehn, die Euros für beratung und nen briefchen würd ich mir gönnen


Original von Jakoebchen
Wie gesagt, das Problem nochmal in Kurzfassung:

- Ich bestehe ein Klausur knapp (Ich habe mich nochmal erkundigt, es wären 46 von 91,5 gewesen, also noch knapper, aber immer noch bestanden)

- Die Klausur fällt sehr schlecht aus. Deshalb werden drei Aufgaben (Die ich so gut wie nicht bearbeitet habe) willkürlich stärker gewertet und ich stehe auf einmal bei 47 von 98,5.

Das kann doch einfach nicht angehen, ich meine wenn er den Schnitt heben will soll er halt die Bestehensgrenze senken oder schlecht gelöste Aufgaben von mir aus als "Bonusaufgabe" werten usw, aber einfach sagen, dann hauen wir jetzt halt ein paar raus, damit unterm Strich mehr bestehen kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen oder?

also erstmal solltest du zum studienservice gehen
die können dir dann evtl schon was dazu sagen, oder wenn nicht können sie dir sicher sagen an wen du dich wenden kannst
wenn das nix gibt und die keinen plan haben haste hoffentlich ne rechtsschutz versicherung und dann ab zum anwalt


DerHut
Beigetreten: 14.01.2007
PokerStrategist

Ein derartiges Vorgehen ist mir in meiner Unilaufbahn bisher nicht untergekommen und ich bezweifle, dass es rechtens ist. Man kann sicher im Nacherein die Punktzahl zum bestehen der Klausur herab setzen, um mehr Leute durchkommen zulassen. Das ist kein Problem, da wird auch keiner benachteilgt. Der von dir geschilderte Fall ist da aber gravierend anders, da er einige Studenten (unter anderem auch dich), die im Prinzip das Wissen für den Schein haben benachteiligt und durchfallen lässt, während andere, die das Wissen nicht haben durchkommen. Denke wenn du das Ergebnis anfechtest wirste wohl Erfolg haben. Die Frage ist nur, ist das so sinnvoll, immerhin bist du in deinem weiteren Studienverlauf vielleicht mal wieder von der Beurteilung dieses Prüfers abhängig. Wenn der dnan sieht, dass du mal ein Ergebnis angefochten hast kann er dir das Studieren vermutlich beliebig schwer machen.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Das habe ich mir auch schon überlegt, aber ich werde wohl einfach den Bluff fahren und mit einem Verfahren drohen, wenn die Uni-Rechtsberatung mir sagt, dass ich da wahrscheinlich Erfolg habe. Möglicherweise bringts was, eine echte Klage würde wahrscheinlich eh so lange dauern, dass ich den Schein bis dahin sowieso einfach nochmal machen könnte :)


newmy
Beigetreten: 03.02.2006
Elite Grinder
nomi2k
Beigetreten: 16.02.2008
Oldschool Grinder

würde sogar soweit gehen das es nicht mal rechtens ist nicht die Punkte Verteilung vorher zu veröffentlichen ich meine das ist mittlerweile auch vorgeschrieben (Quelle: hören sagen ^^)

Ansonsten würde ich da volle Geschütze auffahren 1 Jahr sind zirka 1/80 deines Lebens das ist viel Zeit!
Und mit dem Ruf versauen beim Prof. was kann passieren? Er kann dich ja nicht schlechter Bewerten als andere etc. (also kann er schon aber dann lässt es halt wieder prüfen etc.)

naja dir aufjeden GL


Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006
Elite Grinder

Original von Jochenha / gekürzt

Original von Esel1987
§§242, 168, 1003 BGB i. V. m. Art. 1 I S. 1 GG!!

Einfach mal 3 Nummern wild geraten

und so wies ausschaut sogar richtig


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