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Kündigungsrecht
 
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Kündigungsrecht

46 Beiträge
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Heute bin ich mal dran..

habe am 15.10.2013 meine Mietwohnung gekündigt. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, demnach würde der Vertrag zum 31.01.14 auslaufen.

Ich habe die Kündigung per Post an den Vermieter gesendet (Einschreiben).
Online kann ich die Unterschrift des Vermieters einsehen.

Vermieter meint nun er hätte die Kündigung nie erhalten. Nachdem ich Ihm dann seine Unterschrift die online auf dem Rückschein einsehbar ist gezeigt habe hat er soweit eingelenkt.

Nun meint er jedoch das ich erstmal beweisen soll dass da überhaupt ne Kündigung drin war ?( ?(

Habe mir den erhalt der Kündigung dumerweise nie bestätigen lassen da er eigentlich immer i.O. war.. nun das?

What to do?


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45 Antworten
dusterl
Beigetreten: 14.07.2006

Wenn der dich verarscht, arschst du zurück.
Warst doch bestimmt mit 2 Freunden unterwegs, als du die Kündigung in den Briefumschlag gesteckt und eingeworfen hast.


Antwort
Zitat
HansMaul
Beigetreten: 13.10.2007

Du sagst halt, dass du die Kündigung eingetütet hast als ein Zeuge A/B dabei war.

Aber ehrlich was für ein Arsch von Vermieter, der die Kündigung per Einschreiben bekommt und dann noch sagt, "ich weiß von nichts".


Antwort
Zitat

Original von dusterl
Wenn der dich verarscht, arschst du zurück.
Warst doch bestimmt mit 2 Freunden unterwegs, als du die Kündigung in den Briefumschlag gesteckt und eingeworfen hast.

nicht nur das
am besten gleich zum Rechtsanwalt
imho muss er beweisen das er was er unterschrieben hat nicht die Kündigung war


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

Du wirst unter diesen Voraussetzungen jeden Prozess gewinnen. (Außer der Richter ist auf Koks und voll wie ne Haubitze)

Als ob man zum Spaß seinem Vermieter leere Umschläge schickt, lol.


Antwort
Zitat

Original von 3nJ0yIT
Du wirst unter diesen Voraussetzungen jeden Prozess gewinnen. (Außer der Richter ist auf Koks und voll wie ne Haubitze)

Als ob man zum Spaß seinem Vermieter leere Umschläge schickt, lol.

Jupp
und wenn er dann was anderes hervorzaubert begeht er auch noch ne Urkundenfälschung

ich denke es reicht schon ihm einfach mit einem Rechtsanwalt zu drohen


Antwort
Zitat
evoGhost
Beigetreten: 08.01.2012

Würde erstmal zum Mieterverein (oder Mieterbund oder wie die heissen) gehen. Die werden dir sagen können wie du am besten vorgehst.


Antwort
Zitat
dusterl
Beigetreten: 14.07.2006

Naja und stell Dich schonmal drauf ein, dass der Vermieter bei der Wohnungsübergabe versuchen wird Dir Mängel anzudrehen.
Übergabeprotokoll genau durchlesen vor Unterschrift. Zählerstände fotografieren. Zur Sicherheit Fotos von allen "Mängeln" in der Wohnung anfertigen, die im Übergabeprotokoll erwähnt werden usw.


Antwort
Zitat

danke euch.

Werde wohl erstmal die 2 Zeugen Linie fahren, wenns Ihn nicht caret mit Anwalt Drohen. Dann erledigt sich sowas ja schonmal ganz schnell.

Ansonsten Mieterschutzbund, wenn das nicht fruchtet gehts dann zum Anwalt.

Werde dann entsprechend morgen hier Updaten..


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von 3nJ0yIT
Du wirst unter diesen Voraussetzungen jeden Prozess gewinnen. (Außer der Richter ist auf Koks und voll wie ne Haubitze)

Als ob man zum Spaß seinem Vermieter leere Umschläge schickt, lol.

Quatsch.

Grds. muss der Mieter beweisen, dass dem Vermieter die Kündigung zugegangen ist. Die Bescheinung der Post beweist lediglich, dass ein Briefumschlag an den Vermieter geschickt wurde. Sollte der Vermieter bestreiten, dass eine KÜ in dem Briefumschlag war, muss er darlegen, was sich in dem Umschlag war. Dabei genügt, dass er behauptet, der Umschlag sei leer gewesen. Danach ist der Mieter in der Beweispflicht: er muss darlegen und beweisen, dass ein Zeuge die KÜ gelesen hat und dabei war, als der Mieter die KÜ eingetütet hat und in den Briefkasten geworfen hat. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, verliert er den Prozess. Es gibt nach der Rspr. keinen Anscheinsbeweis.
RA bringt dir wenig, es sei denn, der Vermieter kennt die Rechtslage nicht und läßt sich durch Druck "erweichen".


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Zitat
krush22
Beigetreten: 19.12.2008

Aber der Mieter hat das ja wohl ausreichend getan mit dem Einschreiben. Ich bezweifle das irgendein Richter dem vermieter da glauben schenkt.

Für nen Strafprozess würds nicht reichen, für den zivilprozess allemal.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von krush22
Aber der Mieter hat das ja wohl ausreichend getan mit dem Einschreiben. Ich bezweifle das irgendein Richter dem vermieter da glauben schenkt.

Für nen Strafprozess würds nicht reichen, für den zivilprozess allemal.

Quatsch

Der Mieter muss den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen. Es ist nicht ausreichend, "alles ausreichend zu tun".

Strafprozess?????


Antwort
Zitat
annobln
Beigetreten: 29.07.2007

Es reichen in der Regel auch Indizen aus, und die sind hier ja wohl eindeutig. Ein Richter wird hier in 99% der Fälle für den Mieter entscheiden. Es muss nicht immer als auf Video zu sehen sein, wenn sich der Umstand schon per normaler Menschenlogik erklärt.


Antwort
Zitat
Teute
Beigetreten: 01.03.2006

Vergiss nicht beim Auszug den Igel als Nachmieter dazulassen!


Antwort
Zitat
krush22
Beigetreten: 19.12.2008

Original von Siedepunkt

Original von krush22
Aber der Mieter hat das ja wohl ausreichend getan mit dem Einschreiben. Ich bezweifle das irgendein Richter dem vermieter da glauben schenkt.

Für nen Strafprozess würds nicht reichen, für den zivilprozess allemal.

Quatsch

Der Mieter muss den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen. Es ist nicht ausreichend, "alles ausreichend zu tun".

Strafprozess?????

In nem Strafprozess kann man bei sowas Zweifel anbringen und sagen die unterschrift reicht eben nicht als beweis. Aber nicht bei einer kündigung>!!!


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

Der Zugang ist mit Unterschrift des Vermieters bewiesen. Jedenfalls der Zugang des Umschlags...

Wie geschrieben, jeder normaldenkende Richter wird hier für den Mieter entscheiden.

Unser Prof meinte damals immer: "Der einzig sichere Weg bei einer Kündigung ist die persönliche Übergabe mit anschließender Unterschrift in Anwesenheit eines Notars" Nur macht das keiner, weil der Aufwand einfach nicht lohnt. Von daher wird man auch hier den Menschenverstand einschalten und dem Mieter nicht ans Bein pissen.

Nach deiner Argumentationsweise müsste es Millionen Verfahren geben wegen nicht zugegangener Kündigungen (Wenn die Vertragspartner es darauf ankommen lassen).


Antwort
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dusterl
Beigetreten: 14.07.2006

Als wenn es hier zu irgendeinem Prozess kommen wird. Der Vermieter lotet aus wieviel sich der Mieter gefallen lässt und bei Gegenwehr knickt der ganz schnell ein.


Antwort
Zitat

Original von Siedepunkt

Original von krush22
Aber der Mieter hat das ja wohl ausreichend getan mit dem Einschreiben. Ich bezweifle das irgendein Richter dem vermieter da glauben schenkt.

Für nen Strafprozess würds nicht reichen, für den zivilprozess allemal.

Quatsch

Der Mieter muss den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen. Es ist nicht ausreichend, "alles ausreichend zu tun".

Strafprozess?????

wie soll man das machen
den Brief von einem Notar mit Siegelwachs zu machen lassen.
soweit kommt es noch
:rolleyes:

selbst wenn 2 kumpels das angeblich gesehen haben wollen ist das beweis genug wenn der vermieter weiterhin darauf beharrt einen leeren Brief bekommen zu haben


Antwort
Zitat
Teute
Beigetreten: 01.03.2006

Original von Siedepunkt

Original von krush22
Aber der Mieter hat das ja wohl ausreichend getan mit dem Einschreiben. Ich bezweifle das irgendein Richter dem vermieter da glauben schenkt.

Für nen Strafprozess würds nicht reichen, für den zivilprozess allemal.

Quatsch

Der Mieter muss den Zugang des Kündigungsschreibens beweisen. Es ist nicht ausreichend, "alles ausreichend zu tun".

Strafprozess?????

Wie beweist man denn rechtssicher den Zugang eines Schreibens, wenn nicht per Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein?

Brauche ich da eine eidesstattliche Versicherung eines Zeugen, dass das Schreiben in den Briefumschlag gesteckt wurde?


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von annobln
Es reichen in der Regel auch Indizen aus, und die sind hier ja wohl eindeutig. Ein Richter wird hier in 99% der Fälle für den Mieter entscheiden. Es muss nicht immer als auf Video zu sehen sein, wenn sich der Umstand schon per normaler Menschenlogik erklärt.

Original von dusterl
Als wenn es hier zu irgendeinem Prozess kommen wird. Der Vermieter lotet aus wieviel sich der Mieter gefallen lässt und bei Gegenwehr knickt der ganz schnell ein.

Original von 3nJ0yIT
Der Zugang ist mit Unterschrift des Vermieters bewiesen. Jedenfalls der Zugang des Umschlags...

Wie geschrieben, jeder normaldenkende Richter wird hier für den Mieter entscheiden.

Unser Prof meinte damals immer: "Der einzig sichere Weg bei einer Kündigung ist die persönliche Übergabe mit anschließender Unterschrift in Anwesenheit eines Notars" Nur macht das keiner, weil der Aufwand einfach nicht lohnt. Von daher wird man auch hier den Menschenverstand einschalten und dem Mieter nicht ans Bein pissen.

Nach deiner Argumentationsweise müsste es Millionen Verfahren geben wegen nicht zugegangener Kündigungen (Wenn die Vertragspartner es darauf ankommen lassen).

wieso posten hier Leute, die von der Materie keine Kenntnis haben?
Indizien??? lol

Es gibt nur zwei sichere Wege: Freund liest das KÜ durch, geht mit zur Post und Schreiben wird per Einschreiben zugestellt, Freund macht auf gesonderten Blatt eine Notiz (für einen evtl. Prozess), was er gelesen hat.

Der zweite Weg: Zustellung durch GV


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