folgender Fall:
A ist als einkäufer beim kfz-teilehandel B eingestellt. Als begeisterter hobbysegler besucht er eine freizeitmesse und stößt auf das von C angebotene Segelzubehör zu sensationellen großhändlerpreisen. Er ist davon überzeugt, dass seine firma das braucht und bestellt es im namen seiner firma für 18.500 euro.
Frage: Als die Lieferung des C durch B zurück geschcikt wird, fragt C sie, wie er nun weiter vorgehen kann?
mein gedanke:
¶54 HBG: A hat handlungsvollmacht und darf nur geschäfte tätigen, die gewöhnlich sind für den kfz-handel. aber segelzubehör ist nicht gewöhnlich. und da er nur handlungsvollmacht hat, muss er doch dem C gg.über schadenersatz zahlen oder???
Aber mit welchen ¶ kann ich das hier begründen mit der schadenersatzpflicht und welche weiteren ¶ brauch ich noch für diesen FAll??
Danke euch!