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kurze Jura Frage(schreibe in 2h klausur)

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ric599
Beigetreten: 08.12.2011
Legacy Member

folgender Fall:
A ist als einkäufer beim kfz-teilehandel B eingestellt. Als begeisterter hobbysegler besucht er eine freizeitmesse und stößt auf das von C angebotene Segelzubehör zu sensationellen großhändlerpreisen. Er ist davon überzeugt, dass seine firma das braucht und bestellt es im namen seiner firma für 18.500 euro.

Frage: Als die Lieferung des C durch B zurück geschcikt wird, fragt C sie, wie er nun weiter vorgehen kann?

mein gedanke:
¶54 HBG: A hat handlungsvollmacht und darf nur geschäfte tätigen, die gewöhnlich sind für den kfz-handel. aber segelzubehör ist nicht gewöhnlich. und da er nur handlungsvollmacht hat, muss er doch dem C gg.über schadenersatz zahlen oder???

Aber mit welchen ¶ kann ich das hier begründen mit der schadenersatzpflicht und welche weiteren ¶ brauch ich noch für diesen FAll??

Danke euch!


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Zitat
4 Antworten
ottiphant
Beigetreten: 16.10.2006
PokerStrategist

§ 179 bgb


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Zitat
ric599 Themenstarter
ric599
Beigetreten: 08.12.2011
Legacy Member

danke für deine antwort...

also wenn ich schreib §54: er hat nur handlungsvollmacht ->segelzubehör aber nicht gewöhnlich und dann schadensersatzplficht: §179$ bgb ist volle punktzahl meinst du??


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Zitat
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Ins richtige Forum verschoben.


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Zitat
Rotwild1989
Beigetreten: 01.02.2009
PokerStrategist

.


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