Zum Forum springen
Kurze Steuerfrage -...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kurze Steuerfrage - Nebenkosten absetzen

3 Beiträge
2 Benutzer
4 Reactions
904 Ansichten
Praepman
Beigetreten: 03.11.2006
Oldschool Grinder

Hallo zusammen,

da ich meine Steuererklärung gern Anfang des Jahres einfach weg hab, ergeben sich gerade 2 Fragen:
1. Ist es möglich für die Steuerklärung 2019 die Wohnungsnebenkosten 2018 abzusetzen (diese sind selbstverständlich nicht 2018 abgesetzt worden). Die Frage also konkret: Kann ich die Nebenkosten immer ein jahr versetzt absetzen? Will ungern auf den Bescheid meiner Vermieter von 2019 warten
2. Was genau kann man denn alles aus den Nebenkosten absetzen? Handwerkerkosten sind klar, aber geht auch sowas wie Grundsteuer, Haftpflicht, etc?

Danke schon mal!


Antwort
Zitat
2 Antworten
topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

1. Du meinst wahrscheinlich, die Nebenkostenabrechnung deiner Vermieter. Da die NK-Abrechnung erst irgendwann 2019 für 2018 erstellt und verschickt wird, drücken diese Kosten dein Einkommen auch nur im Steuerjahr 2019 und nicht 2018.
-> Du kannst also ruhigen Gewissens die NK Abrechnung von 2018 für deine Steuererklärung 2019 angeben.

Grundlage des § 35a im Einkommensteuergesetz können

Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Beschäftigungen

von der Steuererklärung abgesetzt werden. Seit 2006 ist dies auch für Betriebskosten möglich. Anteilig kann man folgende Posten der Nebenkostenabrechnung absetzen:

Quelle

2. Hier ist ein schönes Bild was man alles absetzen kann:

Spoiler

Quelle

PS: Kontoführungsgebühren nicht vergessen *g* und natürlich die geschäftliche Nutzung des privaten Handy (glaub bis zu 20% bzw. 240€ werden von den meisten FA einfach anerkannt)


Antwort
Zitat
Praepman Themenstarter
Praepman
Beigetreten: 03.11.2006
Oldschool Grinder

Großartig, das hat mir sehr geholfen! Vielen Dank


Antwort
Zitat
Teilen: