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Mietfrage

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Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008

Servus,

hab eine kurze Frage:

habe vor ein paar Tagen den Vertrag zu meiner neuen Wohnung unterschrieben, aber gestern aber von nem neuen verdammt nicen Studentenwohnheim auch ne Wohungszusage ab 01.04. bekommen. Die Wohnung möchte ich jetzt nehmen!

Wenn ich sofort am Montag die Kündigung schreibe für die bisherige Wohnung und diese noch am 31.01. beim Vermieter eingeht, bis wann muss ich die Wohnung dann zahlen? (Mietvertrag startet am 01.02.) müsste ich nur Februar und März, oder auch noch April zahlen?

Gruss


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5 Antworten
htwstudent
Beigetreten: 15.11.2007

kommt drauf an was im Mietvertrag steht, normalerweise 3 Monate Kündigungsfrist. Aber evtl. kannste ja auch mal beim Vermieter darüber sprechen, vielleicht lässt sich ja da auch was machen


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Zivilist Themenstarter
Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008

die 3 Monate gelten also immer ohne den Monat in dem man kündigt?!


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Nein logischerweise mit.. also wenn du am 01.02. zum nächstmöglichen Termin kündigst, läuft die Wohnung noch bis zum 30.04.


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bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007

Wenn da noch andere mieter waren, die in frage kamen, kannst du mit einem vlt auch ne vertragsübernahme machen und bist dann fein raus und nen anderer freut sich sogar noch :)


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NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007

Schau doch mal ob du vom Vertrag zurücktreten kannst statt zu kündigen. Das müsste dann sofort gehen. Bist ja noch nicht eingezogen.

Was zur Not eigentlich fast immer geht, ist dass du einen eigenen Nachmieter findest, der dir die Wohnung so schnell wie möglich abnimmt.


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