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Mietrecht

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Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter, wie die folgende Schilderung zeigen soll.

Zur Zeit wird das Treppenhaus gestrichen und im Zuge dessen sollen wohl auch die Türen der Wohnungen gestrichen werden.

Ich und mein Mitbewohner wussten hiervon nichts. Am Anfang der Woche wurde angefangen die Wände zu streichen, dabei haben wir uns logischerweise nichts gedacht.

Gestern kam mein Mitbewohner nach Hause und stellte fest, dass die Tür aufstand.

Abends kam der Vermieter, um uns die Zeitung zu bringen und fragte mich, warum denn die Tür zu sei, diese müsse aufbleiben, weil der Maler dort gestrichen habe. Ich war komplett sprachlos.

Heute morgen war nur noch die Freundin meines Mitbewohners zu Hause, als der Vermieter und der Maler klingelten. Die beiden sagten ihr, dass der Maler jetzt gleich streichen wolle und die Tür dann bitte aufbleibt.

Sie fragte die beiden, ob das denn mit uns abgesprochen sei, weil sie gleich weg müsse und dann keiner da sei.

Daraufhin meinte der Vermieter wohl, dass das mit uns abgesprochen sei. Das ist definitiv gelogen. Ansonsten würde jetzt jemand von uns zuhause sein und aufpassen, dass der Maler nicht die Wohnung ausräumt.

Ich bin gerade auf 180.

Wie würdet ihr vorgehen?


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6 replies
cHaiNSawMasSacRe
Joined: 05.11.2011

ich versteh nich so ganz:
gestern war eure wohnungstür neu gestrichen und einfach so offen als ihr nach hause kamt (offenbar hat vermieter noch nen schlüssel)?
und nen tag später kommt der vermieter noch mal und überredet die freundin, dass die tür wieder offen bleiben soll?

Wie würdet ihr vorgehen?

schließzylinder wechseln.


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Original von cHaiNSawMasSacRe
ich versteh nich so ganz:
gestern war eure wohnungstür neu gestrichen und einfach so offen als ihr nach hause kamt (offenbar hat vermieter noch nen schlüssel)?
und nen tag später kommt der vermieter noch mal und überredet die freundin, dass die tür wieder offen bleiben soll?

Wie würdet ihr vorgehen?

schließzylinder wechseln.

Hallo,

gestern wurde die Tür nur von außen gestrichen. Dies ist mir aber nicht aufgefallen, da es relativ spät war und wohl zu müde dies zu bemerken.

Ja, unser Vermieter hat einen Schlüssel. Für Notfälle! Kann ich den Schlüssel einfordern? Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre das?

Grüße


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splitter233
Joined: 25.04.2008

es gibt wirklich noch leute die bei einzug die alten schlösser verwenden? :f_eek:

line obv schlösser wechseln...

€: http://www.mieterbund.de/1015.html


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CCRipper
Joined: 16.08.2006

Ich würde einen neuen Schließzylinder einbauen und einen Ersatzschlüssel in der Nähe lassen (bei gut befreundeten Nachbarn, vielleicht nicht direkt unter der Fußmatte aber irgendwo verstecken) und dem Vermieter deine Handynummer/Dienstnummer geben. In Notfällen kann er dich anrufen und wenn es für dich ok ist kannst du ihm sagen wie er an den Ersatzschlüssel kommt.

Das hat zwar wahrscheinlich nichts mit Mietrecht zu tun aber hilft dir vielleicht trotzdem


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Pornator
Joined: 26.10.2007

Original von prnzessin

Ja, unser Vermieter hat einen Schlüssel. Für Notfälle! Kann ich den Schlüssel einfordern? Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre das?

definitiv. siehe Link von Splitter.
die Grundlage stellt der § 535 Absatz 1 Satz 1 BGB dar. Der Mieter ist Besitzer der Wohnung und der Vermieter ist von der Nutzung oder ähnliches komplett ausgeschlossen.


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doubleJay
Joined: 09.10.2006

Vermieter hat KEIN RECHT, die Tür zu öffnen. Ich wäre auch stocksauer...


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