Da hat er sich bestimmt auf die Befristung auf ein Jahr bezogen, bzw. auf den begrenzt gültigen Ausbildungsvertrag. Soll ein Vertrag befristet sein muss er schriftlich abgeschlossen werden, ansonsten ist der Vertrag ungültig und es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Jedenfalls laut meinem laienhaften Verständnis und Kenntnis. Bin kein Jurist nur ein gebeutelter Vermieter
DASS DU ZUR POLlZEI GEHEN SOLLST HAT ER GESAGT!!!
also ernsthaft nun, zeigt den Drecksack an, bitte.
DIE POLIZEI INTERESSIERT DAS ABER EINEN DRECK HAT "cmb" GESAGT. UND POKERSAFT SOLL DEN SCHNABEL HALTEN WENN DER KEINE AHNUNG HAT.
Seriously, zivilrechtscheisse gibt fruehestens in 6 monaten einen fruehen ersten termin, damit hat die polizei NICHTS zu tun. Die sind fuer Mord und Totschlag zustaendig, und das auch nur ungern.
CMB
So, wir hatten heute einen Termin mit unserer Anwältin.
Der Immobilienmakler ist ihr übrigens schon ein Begriff gewesen, der ist anscheinend schon häufiger durch zwielichtige Geschäfte aufgefallen.
Die Sachlage sieht nun so aus, wie das bereits in dem Thread von jemandem gesagt wurde. Ein befristeter Mietvertrag, so wie wir den bekommen haben, ist rechtlich nicht möglich. Wir haben also einen unbefristeten Vertrag, und der Vermieter kann uns erstmal überhaupt nichts. Sobald er einen neuen Käufer hat, der die Wohnung selbst nutzen möchte, muss der erstmal selbst den Eigenbedarf durchbekommen und uns kündigen. Und ab dann haben wir noch 3 Monate Zeit bis zum Auszug. Da der Kauf aber bisher noch nichtmals abgewickelt ist, kann das noch dauern.
Was weiterhin noch war, der Makler hat uns ganz zu Beginn eine Mängelliste der Wohnung zusammenstellen lassen, und diese Mängel wollte er in Absprache mit dem Vermieter beheben lassen. Davon ist bisher so gut wie nichts geschehen, daher können wir nun eine Mietminderung verlangen.
Die Provision des Maklers haben wir vorher auf Anraten eines uns bekannten Anwaltes zu 2/3 bezahlt, ob wir davon wieder etwas zurückbekommen steht noch aus. Jedenfalls können wir Schadensersatz für die Unkosten, die uns durch den erneuten Umzug entstehen werden, verlangen. Anzeige hat halt vor allem wegen des geringen Streitwertes eher keine so guten Aussichten.
Unsere Anwältin schreibt auf jeden Fall morgen Makler und Vermieter an, und teilt ihnen die Sachlage so mit.
Thurisaz
Klingt gut! Sinnigerweise solltet ihr aber natürlich trotzdem jetzt schon nach ner neuen Bude suchen - könnte mir vorstellen, dass das Verhältnis mit dem Vermieter nicht mehr so gut sein könnte...
Update:
Haben die Woche Post vom den Anwalt des neuen Käufers bekommen. Der widerspricht der "stillschweigenden Verlängerung unseres Mietvertrages" durch den alten Vermieter nach §545 BGB und fordert uns auf, die Wohnung bis zum 31.12. zu räumen, ansonsten Räumungsklage.
Den Brief haben wir schon an unsere Anwältin weitergeleitet. Denke mal nicht, dass der Typ damit schwer was reißen wird, schließlich haben wir nicht unser begrenztes Mietverhältnis stillschweigend verlängert, sondern direkt zu Beginn einen unbegrenzten Vertrag gehabt, da die Befristung nicht rechtens war.
Klingt mir danach, als ob der alte Vermieter den Käufer nicht ganz über die Umstände aufgeklärt, sondern einfach gesagt hat "Joa da sind noch so ein paar Studenten drin, die hatten eigentlich nur nen Vertrag bis letzten Monat aber sind noch nicht raus, lassen Sie das mal ihren Anwalt klären..."
Thurisaz
Schön zu lesen wie man solche Idioten rechtlich im Griff hat und die einen mit ihrer, sorry, Scheisse und leeren Drohungen versuchen einzuschüchtern. Ohne Anwalt hat man da kaum eine Chance. Bezahlt ihr den selber oder hast du RS in Anspruch genommen (imo mit die wichtigste Versicherung in Deutschland).
Hab keine Ahnung von der Materie, will das hier aber weiter verfolgen und drück euch die Daumen.
Jo, gl.
Es bleibt aber mal wieder bei der ganz alten Bronze Strategy, JEDEN Vertrag durchlesen, bei wichtigen Entscheidungen JEDE Unterschrift ueberschlafen, nie unter Druck setzen lassen, IMMER alle Dokumente, Originale etc. aufbewahren und wie die kleinen Banker aus Harry Potter handeln.
Es geht nur darum sich selber nicht angreifbar zu machen. Dann hat villain den Stress an der Backe, soll er doch klagen, unser kleines Dorf leistet erfolgreich Widerstand gegen die poesen Roemer.
Ist halt zum Kotzen das es in Deutschland anscheinend heutzutage nicht mehr anders geht. Denke aber Ihr liegt juristisch gut im Rennen, 75% am flop sollten drin sein.
Gruss,
CMB
Schöner Post CMB
Der Hauptgrund, warum ich als Jurastudent eine Aversion gegen Zivilrecht habe, ist, dass immer irgendwer einen Fehler gemacht haben muss oder eine Fehler provozieren wollte (hier sogar beides). Sonst wär das BGB imho keine 2,3k Paragraphen lang...
Meinem Verständnis der Problematik zufolge sollte § 545 BGB keinerlei Relevanz haben, da keine abgelaufene Mietzeit vorliegt. Denke eure Anwältin wird wie bereits gesagt auf unbegrenzter Gültigkeit des ersten Vertrages bestehen und sollte damit wohl auch durchkommen.
keep us posted!
Würde sicher jeder an alles halten, bräuchte man ja auch keine Verträge zu schließen, nech?
Nö, das könnte auch Sinn einer unverbindlichen Abrede sein, also eines Gefälligkeitsverhältnisses. Dafür braucht man keinerlei Rechtsbindungswillen.
Ist definitionssache, aber an etwas unverbindliches kann man sich imo nicht halten.
Unverbindlich ist für mich sowas wie "ich hab interesse, aber ich überlege es mir noch".
Sobald ich nämlich sage "ich mach es so", ist es in meinen augen verbindlich und praktisch ein mündlicher vertrag.
Ganz meine Worte - ein Gefälligkeitsverhältnis kann den gleichen Inhalt wie jeder Vertrag haben, ohne dass Pflichten begründet werden. Daher wird auch ein Vertrag nur geschlossen, wenn ein besonderes Vertrauen wenigstens auf einer Seite erkennbar besteht. Daraus hast du schon richtig den Schluss gezogen, dass "Ich mach es so." durchaus eine vertragliche Verpflichtung begründen kann. Nur muss sie das nicht.
Ich hab mit dem Rechtsbindungswillen schon das Unterscheidungskriterium genannt.
Insofern ist es gerade auch nicht (persönliche) Definitonssache, sondern eine Frage der Parteienvereinbarung (Privatautonomie).
@Thurisaz: Sorry, wollte hier keine Diskussion lostreten. Das Wesentliche wurde hier ja bereits gesagt. Wünsche euch viel Glück!
Ich hau mal wieder ab.
und wer kommt da jetzt für die Anwaltskosten auf?
Das bleibt bei euch hängern oder?
Zum Anwalt rennen is ja immer die beste line aber wenn man an die Kosten denkt, überlegt man es sich 2mal zum Anwalt zu gehn...
Makler sind echt fast ausnahmslos das letzte
wenn der neue besitzer der wohnung eigenbedarf anmeldet gibt es noch eine ziemlich lange frist bis man ausziehen muss. Man kann nicht einfach einen Mieter raus schmeißen nur weil man eine Wohnung gekauft hat. Nur mal so am rande