Der Untermietvertrag besteht nur zwischen Dir und der Mieterin. Diese wiederum hat ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter. Also kann Dich nur die Mieterin "vorerst" kündigen, weil sie mit Dir den Vertrag hat und nicht der Vermieter. Der Vermieter kann "nur" die Mieterin auffordern, dass sie das Untermietverhältnis beenden soll, falls dieses unerlaubt und von ihm nicht genehmigt wurde. Dann wiederum aber könntest Du Schadensersatzansprüche gegenüber der Mieterin geltend machen, weil sie für die Genehmigung zuständig ist und diese hätte einholen müssen...
Lange Rede, kurzer Sinn! Bis Du rein theoretisch rasugeklagt oder ähnliches wirst aus der Wohnung vergeht im Normalfall ca. ein halbes Jahr. Der Vermieter kann Dir nicht kündigen sondern nur die Mieterin, weil er mit Dir kein Vertragsverhältnis hat.
Er kann nur in die Wege leiten, dass er Maßnahmen gegen die Mieterin durchführt wegen unerlaubter Untervermietung... Kann Dir aber egal sein, weil Du doch Anfang des Jahres sowieso gehen wolltest oder? Also mach Dir keinen Kopf, die können Dich nicht einfach so aus der Wohnung rausschmeißen. Selbst wenn Du unerlaubterweise dort weiterwohnen würdest nach Ende der Kündigungsfrist, müssten die nen Gerichtsbeschluss haben, um Dich aus der Wohnung rauszukriegen.
Des Weiteren dürfen die auch nicht einfach so Schlösser austauschen oder so, weil Du Deine privaten Habseligkeiten in der Wohnung hast. Sowas können die erst machen, wenn Sie auf Räumung der Wohnung geklagt haben...
Für den Vermieter ist es immer am schwersten einen Mieter aus der Wohnung herauszubekommen. Wenn Du dort amtlich auch gemeldet bist, dann sieht es erst recht schlecht aus für den Vermieter. Letztendlich muss man aber mit pauschalen Aussagen im Mietrecht immer ein wenig vorsichtig sein!
Falls Du noch konkrete Fragen hast, kannst mich gerne über die Community anschreiben.
Gruß Dodo!