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[Geschlossen] Mietrecht - Kündigungsfrist, Hilfe!

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Tossnami
Beigetreten: 13.10.2006
BlackMember

Tag zusammen,

habe im Moment ein miettechnisches Problem und wüsste gerne wie es rechtlich zu sehen ist (habe im Web nichts genaues zu meiner Situation gefunden).

Wohne seit ca. 1.5 Jahren zur Untermiete in einer WG, die Kündigungsfrist ist drei Monate (steht im DIN A5 Standard-Mietvertrag).

Ich war vom 18. August bis 10. September 2010 im Urlaub. Am 11. September wurde mir von meiner Mitbewohnerin (mündlich + Zeuge) gekündigt.

Frage: muss ich erst zum 1. Januar raus (da man bis zum 3. eines Monats kündigen muss und ich schlecht zum 10. Dezember ausziehen kann) oder schon zum 1. Dezember (da meine Vermieterin mir wegen meines Urlaubs schlecht bis zum 3. kündigen konnte)?

Mir ist klar, dass die Frage reichlich spät kommt, aber wir waren wohl beide der Ansicht, dass der Auszugstermin klar war. :O


24 Antworten
eroticjesus
Beigetreten: 25.05.2009
Elite Grinder

Nach § 568 BGB MUSS eine Kündigung des Mietvertrages schriftlich erfolgen. Bei Untermietern ist das afaik nicht anders.

Deshalb sollte sie das Ganze nochmal schriftlich machen und er kann sogar dann die 3 Monate Frist ausnutzen


Tossnami Themenstarter
Tossnami
Beigetreten: 13.10.2006
BlackMember

Hi, danke schon mal für die Antwort. Mir war schon irgendwie klar, dass das ganze in Schriftform eingereicht werden muss. Allerdings möchte ich nur im äußersten Notfall zu meiner Mitbewohnerin hingehen und sagen: Jo, gib mir das erstmal schriftlich, dann zieh' ich Anfang März aus.

Die Kündigung am 11. September hab' ich schon als solche aufgefasst und akzeptiert. Mich interessiert eher die Sache mit dem Urlaub, s.o.


ist doch total egal, du kannst theoretisch auch noch 3 monate da wohnen bleiben ohne das sie was machen kann, also zieh einfach dann aus wenn es dir passt


eroticjesus
Beigetreten: 25.05.2009
Elite Grinder

Original von elbarto132
ist doch total egal, du kannst theoretisch auch noch 3 monate da wohnen bleiben ohne das sie was machen kann, also zieh einfach dann aus wenn es dir passt

#2

erklär ihr die rechtslage und dann ziehste aus wann immer du willst


eslchr1s
Beigetreten: 21.12.2009
Elite Grinder

geh freundlich hin und sag du ziehst am 1. jan. aus.. wenn sie das nicht akzeptieren willst erklärste ihr die rechtslage


KingDingeling2
Beigetreten: 07.08.2006
Oldschool Grinder

Original von eslchr1s
geh freundlich hin und sag du ziehst am 1. jan. aus.. wenn sie das nicht akzeptieren willst erklärste ihr die rechtslage

so würd ichs auch machen. immer gleich auf die "ich bin aber im recht" masche zu kommen stinkt


Original von KingDingeling2

Original von eslchr1s
geh freundlich hin und sag du ziehst am 1. jan. aus.. wenn sie das nicht akzeptieren willst erklärste ihr die rechtslage

so würd ichs auch machen. immer gleich auf die "ich bin aber im recht" masche zu kommen stinkt

sagen die die unrecht haben :P


Original von Tossnami
Die Kündigung am 11. September hab' ich schon als solche aufgefasst und akzeptiert. Mich interessiert eher die Sache mit dem Urlaub, s.o.

wenn sie dir schriftlich kündigt kann das imo auch während du im urlaub bist geschehen, es muss dir nur zugehen, sprich im briefkasten landen, etc das sollte bei einer wg denke ich gegeben sein
da dem aber nicht so war greift denke ich das, was bisher schon geschrieben wurde


Tossnami Themenstarter
Tossnami
Beigetreten: 13.10.2006
BlackMember

Hi, habe mit meiner Mitbewohnerin gesprochen. Und jett kommt's ganz dick...

Sie meint, sie habe mit dem Vermieter der Wohnung gesprochen, und der sagt angeblich, dass mein inoffizieller (?) Untermietvertrag nichtig ist weil er nicht zwischen uns drei sondern nur zwischen mir und meiner Mitbewohnerin gilt. Sprich: ich wohne gar nicht "offiziell" hier, also kann mir fristlos gekündigt werden.

Wie sieht die Lage denn nun aus? Rein theoretisch: was wäre wenn der Vermieter nichts von meiner Anwesenheit wusste? Habe keinen Bock Nikolaus unter der Brücke zu feiern.


mju12
Beigetreten: 18.04.2006
Elite Grinder

Ist sie so schlecht auf dich zu sprechen das sie das tun würde?


Tossnami Themenstarter
Tossnami
Beigetreten: 13.10.2006
BlackMember

Original von mju12
Ist sie so schlecht auf dich zu sprechen das sie das tun würde?

Naja, als ich aus dem Urlaub gekommen bin hab' ich erst gemerkt, dass sie schon im 6. schwanger ist, hat das vorher verschwiegen, und ich natürlich nichts gemerkt. Mein Zimmer ist für ihr Kind geplant, glaube da ist sie recht rigoros.


http://de.wikipedia.org/wiki/Untermiete

es hört sich so an als benötigt sie die genehmigung generell zum untervermieten, und nicht für dich speziell
willste sie also richtig in die scheisse reiten gehste zu nem anwalt klärst das ab ob dem wirklich so ist und lässt dir dann vom vermieter schriftlich geben das diese genehmigung nicht existiert, ziehst dann aus in nen schönes hotel, lässt den umzug von ner firma bezahlen und verklagst sie anschließend schön auf schadensersatz und sie darf das dann zahlen


Khrano
Beigetreten: 20.06.2009
PokerStrategist

Original von elbarto132
http://de.wikipedia.org/wiki/Untermiete

es hört sich so an als benötigt sie die genehmigung generell zum untervermieten, und nicht für dich speziell
willste sie also richtig in die scheisse reiten gehste zu nem anwalt klärst das ab ob dem wirklich so ist und lässt dir dann vom vermieter schriftlich geben das diese genehmigung nicht existiert, ziehst dann aus in nen schönes hotel, lässt den umzug von ner firma bezahlen und verklagst sie anschließend schön auf schadensersatz und sie darf das dann zahlen

Klingt echt nach der einzig sinnvollen Lösung bei einer werdenen Mutter.
Alter, was wir Leute hier im Forum unterwegs sind.
Schau, ob ihr nicht ne Mittellösung findet. Such dir ne Wohnung und biete ihr an, dass du so schnell wie möglich versuchst auszuziehen. Aber im Notfall kann es auch der 1. Januar werden. (Find den Umzugstermin übrigens auch äußerst problematisch )


Gluecksfisch
Beigetreten: 28.05.2009
Legacy Member

... oder Du benimmst Dich wie ein erwachsener Mensch, klärst die Situation mit ihr und scheisst auf eine etotal unnötige rechtliche Auseinandersetzung. Du hast nicht mal eine offizielle Genehmigung dort zu wohnen - die gibts halt nur vom Inhaber und das ist der Vermieter und nicht die jetzige Mieterin. Ob Du juristisch gut dar stehst will ich nicht bewerten, Deine Zielsetzung einer gesetzlichen Klärung ist aber halt schwachsin und kindisch.

Such dir eine neue Wohnung und gut ist. Das musst Du so oder so, ob jetzt oder einen Monat später. Einige Dich mit der Mieterin über die Situation und möglichen Mehrkosten für Hotel oder ähnliches und benimm Dich nicht wie son Kind.


BrEaKdOwNpG
Beigetreten: 21.01.2005
Oldschool Grinder

haha jo sofern er nachweisen kann dass sie ihn zur untermiete dort hat wohnen lassen

sollte im mietvertrag stehen ob untermiete möglich ist, falls nicht dann brauchst du wie schon gesagt eine genehmigung...
wenn du ihr das irgendwie beweisen kannst mit der untermiete, hat sie die arschkarte, falls nicht hast du sie...


Original von Tossnami
Hi, habe mit meiner Mitbewohnerin gesprochen. Und jett kommt's ganz dick...

Sie meint, sie habe mit dem Vermieter der Wohnung gesprochen, und der sagt angeblich, dass mein inoffizieller (?) Untermietvertrag nichtig ist weil er nicht zwischen uns drei sondern nur zwischen mir und meiner Mitbewohnerin gilt. Sprich: ich wohne gar nicht "offiziell" hier, also kann mir fristlos gekündigt werden.

Wie sieht die Lage denn nun aus? Rein theoretisch: was wäre wenn der Vermieter nichts von meiner Anwesenheit wusste? Habe keinen Bock Nikolaus unter der Brücke zu feiern.

Kannst beruhigt sein:

BGH, Beschluss vom 10.10.2007 - XII ZR 12/07

1. Auch ein ohne Erlaubnis des Vermieters abgeschlossener Untermietvertrag ist wirksam.

2. Die Untervermietung dient häufig nicht der Gewinnerhöhung, sondern der Minimierung wirtschaftlicher Verluste, indem der Mieter versucht, einen Teil der von ihm zu zahlenden Miete durch Untervermietung zu decken.


Dodo26
Beigetreten: 16.11.2006
Oldschool Grinder

Der Untermietvertrag besteht nur zwischen Dir und der Mieterin. Diese wiederum hat ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter. Also kann Dich nur die Mieterin "vorerst" kündigen, weil sie mit Dir den Vertrag hat und nicht der Vermieter. Der Vermieter kann "nur" die Mieterin auffordern, dass sie das Untermietverhältnis beenden soll, falls dieses unerlaubt und von ihm nicht genehmigt wurde. Dann wiederum aber könntest Du Schadensersatzansprüche gegenüber der Mieterin geltend machen, weil sie für die Genehmigung zuständig ist und diese hätte einholen müssen...

Lange Rede, kurzer Sinn! Bis Du rein theoretisch rasugeklagt oder ähnliches wirst aus der Wohnung vergeht im Normalfall ca. ein halbes Jahr. Der Vermieter kann Dir nicht kündigen sondern nur die Mieterin, weil er mit Dir kein Vertragsverhältnis hat.
Er kann nur in die Wege leiten, dass er Maßnahmen gegen die Mieterin durchführt wegen unerlaubter Untervermietung... Kann Dir aber egal sein, weil Du doch Anfang des Jahres sowieso gehen wolltest oder? Also mach Dir keinen Kopf, die können Dich nicht einfach so aus der Wohnung rausschmeißen. Selbst wenn Du unerlaubterweise dort weiterwohnen würdest nach Ende der Kündigungsfrist, müssten die nen Gerichtsbeschluss haben, um Dich aus der Wohnung rauszukriegen.

Des Weiteren dürfen die auch nicht einfach so Schlösser austauschen oder so, weil Du Deine privaten Habseligkeiten in der Wohnung hast. Sowas können die erst machen, wenn Sie auf Räumung der Wohnung geklagt haben...

Für den Vermieter ist es immer am schwersten einen Mieter aus der Wohnung herauszubekommen. Wenn Du dort amtlich auch gemeldet bist, dann sieht es erst recht schlecht aus für den Vermieter. Letztendlich muss man aber mit pauschalen Aussagen im Mietrecht immer ein wenig vorsichtig sein!

Falls Du noch konkrete Fragen hast, kannst mich gerne über die Community anschreiben.

Gruß Dodo!


Original von elbarto132
http://de.wikipedia.org/wiki/Untermiete

es hört sich so an als benötigt sie die genehmigung generell zum untervermieten, und nicht für dich speziell
willste sie also richtig in die scheisse reiten gehste zu nem anwalt klärst das ab ob dem wirklich so ist und lässt dir dann vom vermieter schriftlich geben das diese genehmigung nicht existiert, ziehst dann aus in nen schönes hotel, lässt den umzug von ner firma bezahlen und verklagst sie anschließend schön auf schadensersatz und sie darf das dann zahlen

:coolface:

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Original von Khrano

Original von elbarto132
http://de.wikipedia.org/wiki/Untermiete

es hört sich so an als benötigt sie die genehmigung generell zum untervermieten, und nicht für dich speziell
willste sie also richtig in die scheisse reiten gehste zu nem anwalt klärst das ab ob dem wirklich so ist und lässt dir dann vom vermieter schriftlich geben das diese genehmigung nicht existiert, ziehst dann aus in nen schönes hotel, lässt den umzug von ner firma bezahlen und verklagst sie anschließend schön auf schadensersatz und sie darf das dann zahlen

Klingt echt nach der einzig sinnvollen Lösung bei einer werdenen Mutter.
Alter, was wir Leute hier im Forum unterwegs sind.
Schau, ob ihr nicht ne Mittellösung findet. Such dir ne Wohnung und biete ihr an, dass du so schnell wie möglich versuchst auszuziehen. Aber im Notfall kann es auch der 1. Januar werden. (Find den Umzugstermin übrigens auch äußerst problematisch )

sie ist doch diejenige die rumzickt, sie könnte auch einfach sagen: ok, 1. januar, alles klar (damit ist op ja einverstanden)
aber ne, stattdessen rennt sie noch zu ihrem vermieter, weint rum etc...
immer drauf kloppen auf solche personen :P


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