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Mietvertrag ändern?

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Bmf94
Beigetreten: 29.04.2012

Guten Tag,

Ich wohne zurzeit noch bei meinen Eltern und diese sind auch im Mietvertrag als Mieter eingetragen.Ich zahle ihnen jeden Monat einen gewissen Betrag zur Unterstützung. Da ich bald einige Monate weg von zu Hause bin und eine Entschädigung kriegen würde wenn ich einen Mietvertrag vorlegen könnte in dem ich als Mieter eingetragen bin.

Nun wollte ich meine Eltern dazu überreden das Sie mich als Mieter im Mietvertrag mit eintragen lassen. Doch da gibt es einige offene Fragen :

1. Wenn ein weiterer Mieter eingetragen wird, macht man einen komplett neuen Vertrag oder behält man den alten Vertrag und trägt mich einfach mit dazu ein ? Falls ein neuer Vertrag gemacht wird kann der Vermieter die Miete erhöhen?

2. Da ich schon im Oktober weg bin, müsste ich innerhalb des nächsten Monats im Mietvertrag stehen. Ist die Zeitspanne realistisch bzw in Ordnung oder dauert das ewigkeiten ?

Vielen dank im Voraus


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10 Antworten
guenni187
Beigetreten: 01.05.2008

hab zwar überlegt,aber nun ja sorry da kan ich Dir hier auch nicht wirklich Helfen,sry.


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Zitat
Khrano
Beigetreten: 20.06.2009

Untermietvertrag mit deinen Eltern abschließen?


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Zitat
Coletrader
Beigetreten: 31.03.2008

Original von Khrano
Untermietvertrag mit deinen Eltern abschließen?

This

Wobei dieser dann wahrscheinlich auch einem Fremdvergleich standhalten müsste und es schon verdächtig sein könnte wenn deine Eltern gleichzeitig deine Vermieter sind...


Antwort
Zitat
Pornator
Beigetreten: 26.10.2007

Original von Bmf94

1. Wenn ein weiterer Mieter eingetragen wird, macht man einen komplett neuen Vertrag oder behält man den alten Vertrag und trägt mich einfach mit dazu ein ? Falls ein neuer Vertrag gemacht wird kann der Vermieter die Miete erhöhen?

2. Da ich schon im Oktober weg bin, müsste ich innerhalb des nächsten Monats im Mietvertrag stehen. Ist die Zeitspanne realistisch bzw in Ordnung oder dauert das ewigkeiten ?

1. das wäre ein neuer Vertrag. Die Miete könnte erhöht werden.
2. das kann schnell gehen beim richtigen Bearbeiter

Ein Untermietvertrag wäre möglich. Hier sollte man aber auch nochmal Rücksprache mit dem Vermieter halten, denn Untermietverhältnisse müssen vom VM erlaubt werden. Eine mdl. Absprache und der Schilderung des Sachverhaltes sollte reichen.


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Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von Pornator

Original von Bmf94

1. Wenn ein weiterer Mieter eingetragen wird, macht man einen komplett neuen Vertrag oder behält man den alten Vertrag und trägt mich einfach mit dazu ein ? Falls ein neuer Vertrag gemacht wird kann der Vermieter die Miete erhöhen?

2. Da ich schon im Oktober weg bin, müsste ich innerhalb des nächsten Monats im Mietvertrag stehen. Ist die Zeitspanne realistisch bzw in Ordnung oder dauert das ewigkeiten ?

1. das wäre ein neuer Vertrag. Die Miete könnte erhöht werden.
2. das kann schnell gehen beim richtigen Bearbeiter

Ein Untermietvertrag wäre möglich. Hier sollte man aber auch nochmal Rücksprache mit dem Vermieter halten, denn Untermietverhältnisse müssen vom VM erlaubt werden. Eine mdl. Absprache und der Schilderung des Sachverhaltes sollte reichen.

zu 1) Die Aufnahme eines weiteren Mieters in den Mietvertrag stellt eine Änderung des bestehendenden MietV dar und ist kein Neuabschluss des MietV. Wäre dies der Fall, müsste deine Eltern und der Vermieter den MietV aufheben und nochmals neu abschliessen. Deshalb wird bei der zusätzlichen Aufnahme des Mieters Bezug genommen auf den alten MietV (wird auch daran geheftet) und detailreich die notwendigen Daten und Regelung normiert und von allen Beteiligten unterschrieben.


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Zitat
Pornator
Beigetreten: 26.10.2007

Original von Siedepunkt

Original von Pornator

Original von Bmf94

1. Wenn ein weiterer Mieter eingetragen wird, macht man einen komplett neuen Vertrag oder behält man den alten Vertrag und trägt mich einfach mit dazu ein ? Falls ein neuer Vertrag gemacht wird kann der Vermieter die Miete erhöhen?

2. Da ich schon im Oktober weg bin, müsste ich innerhalb des nächsten Monats im Mietvertrag stehen. Ist die Zeitspanne realistisch bzw in Ordnung oder dauert das ewigkeiten ?

1. das wäre ein neuer Vertrag. Die Miete könnte erhöht werden.
2. das kann schnell gehen beim richtigen Bearbeiter

Ein Untermietvertrag wäre möglich. Hier sollte man aber auch nochmal Rücksprache mit dem Vermieter halten, denn Untermietverhältnisse müssen vom VM erlaubt werden. Eine mdl. Absprache und der Schilderung des Sachverhaltes sollte reichen.

zu 1) Die Aufnahme eines weiteren Mieters in den Mietvertrag stellt eine Änderung des bestehendenden MietV dar und ist kein Neuabschluss des MietV. Wäre dies der Fall, müsste deine Eltern und der Vermieter den MietV aufheben und nochmals neu abschliessen. Deshalb wird bei der zusätzlichen Aufnahme des Mieters Bezug genommen auf den alten MietV (wird auch daran geheftet) und detailreich die notwendigen Daten und Regelung normiert und von allen Beteiligten unterschrieben.

ja, ok. Meine Antwort war vllt etwas zu kurz. Natürlich besteht die Möglichkeit eine Nachtragsvereinbarung abzuschließen, was natürlich keinen neuen Vertrag darstellt und dann könnte er die Miete auch nicht wahllos erhöhen.

Aber als Verwalter würde ich jedoch einen neuen Vertrag abschließen, sprich den anderen Aufheben und einen neuen Vertrag mit den drei Parteien abschließen unter Anpassung der Miete. (wobei es natürlich auf den Einzelfall drauf ankommt)


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Zitat
RaisingGambler
Beigetreten: 02.09.2010

Original von Pornator
Aber als Verwalter würde ich jedoch einen neuen Vertrag abschließen, sprich den anderen Aufheben und einen neuen Vertrag mit den drei Parteien abschließen unter Anpassung der Miete. (wobei es natürlich auf den Einzelfall drauf ankommt)

die Gelegenheit würde ich mir als Vermieter auch nicht entgehen lassen.

Es ist wieder wie so oft in der Juristerei: eine klare Antwort kann man nicht geben. Es kommt darauf an, was gewollt ist, und worauf man sich einigen kann.


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Zitat
doubleJay
Beigetreten: 09.10.2006

es sollte auch nicht übersehen werden, dass sowohl ein neuer vertrag als auch eine zusatzvereinbarung entsprechend zu vergebühren sind. ich kann zwar nur von Ö sprechen aber da wären das in beiden fällen stolze 1%*36 BMM.


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Pornator
Beigetreten: 26.10.2007

Original von doubblejaay
es sollte auch nicht übersehen werden, dass sowohl ein neuer vertrag als auch eine zusatzvereinbarung entsprechend zu vergebühren sind. ich kann zwar nur von Ö sprechen aber da wären das in beiden fällen stolze 1%*36 BMM.

das gibt es in dieser Form so nicht in D.


Antwort
Zitat
doubleJay
Beigetreten: 09.10.2006

gut zu wissen, dann kann die info ignoriert werden ;)


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