Ich habe es endlich geschafft und eine Zusage für eine neue Wohnung bekommen, doch schon jetzt häufen sich die Fragen, wäre nett, wenn jemand der sich auskennt oder auch nur eine einzelne Antwort weiß, sich dazu äussern könnte, sind bissel breitgefächert, aber dennoch.
- Die Wände muss laut Vertrag der Vormieter streichen, d.h. das ganze renoviert übergeben, doch soweit ich weiß muss auch alle x-Jahre so etwas wie Türrahmen und Heizung gestrichen werden und die sahen bei Besichtigung so aus, als ob sie es müssen. Wie sieht hier die Regel aus, das muss doch normal der Vermieter alle x-Jahre machen lassen oder, sprich ich kann ihm das einfach vorm Einzug mitteilen oder? (in der Küche befindet sich eine blau gestrichene Heizung mit gut abgesplitterter Farbe)
- Im Großteil der Wohnung ist bereits ein ordentlicher Boden drin, nur im Schlafzimmer befindet sich ein hässlicher PVC-Boden, welcher wohl vom Vormieter meines Vormieters mit einem auch nicht mehr grad schönen Teppichboden überdeckt wurde. Würde den gerne rausnehmen und durch Laminat ersetzen, was dann aber logischerweise für längere Zeit in der Wohnung bleibt, ist es da normal, dass der Mieter für solche Ausbesserungen selber 100% aufkommt, oder zahlt der Vermieter so etwas oder macht man sowas 50/50? Ist klar, dass das verhandlungssache ist, aber so etwas erhöht ja auch den Mietwert der Wohnung. Wie schaut das also erfahrungsgemäß aus?
- Ähnliches bei der Küche, sie besteht aus einem alten einzelnen Kühlschrank, einem alten einzelnen Herd/Backofen und einer etwas größeren Spüle. Die Elektrogeräter gehörten wohl dem Vormieter, nur die Spüle war schon drin, also man kann derzeitig nicht von einer ganzen Küche reden
Ich würde sehr gerne eine komplette Küchenzeile kaufen und einbauen (da ich ka hab wie lang ich dadrin wohne, eher etwas günstigeres, so ~2000€). Das mir hier der Vermieter höchst warscheinlich nicht beisteuert ist zu erwarten, oder? Normalerweise wird die Küche doch dann nach Auszug an den Nachmieter gegen Abschlag weiterverkauft, womit ich gut leben könnte. Nur inwiefern ist sowas sicher? Was ist wenn ich nachher einen Nachmieter habe, der die Küche garnicht übernehmen will und ich nachher auf dieser sitzenbleibe, wenn ich sie nicht mehr brauche? Gibt es da irgendeinen Weg, dass man irgendwie sicherstellen kann, dass man eine gewisse Mitwahl auf den Nachmieter hat und nur einen nimmt, der die Küche übernehmen würde oder so? Hält man sowas dann auch irgendwie schriftlich fest ?