Original von Mondkeks
Belegt mal nen kurs zivilrecht für noobs.Jeder Richter lacht euch aus wenn ihr meint ihr seid im Recht wenn ihr Verpackungen für hunderte euro verkauft.Außerdem ist es scheissegal was ihr da in die beschreibung schreibt.Der Käufer kann den vertrag trotzdem (plausibel) anfechten, da es common sense ist für eine verpackung nicht hunderte euro zu bezahlen.
auch called inhaltsirrtum §119 BGB http://www.allesgelingt.de/blog/was_ist_erklaerungsirrtum_und_inhaltsirrtum_119_bgb.html
Wie hier halt einige glauben das wir in ner bananenrepublik leben, als hätte der gesetzgeber nicht an solche spasten gedacht!
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wenn du hier schon großkotzig, ja nahezu widerlich, versucht die Leute abwertig zu belehren, dann mach es wenigstens richtig.
Es handelt sich hier nämlich ganz offensichtlich um einen Eigenschaftsirrtum seitens des Käufers.
Den Verkäufer wegen Betruges dranzukriegen wird nicht möglich sein, Arglistige Täuschung ist auch gar nicht mal so leicht.
Naja, aber im Endeffekt wird er halt immer rauskommen...