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[Geschlossen] Packet 2 mal zugeschickt bekommen,was tun

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chefko
Beigetreten: 08.02.2007
Oldschool Grinder

Hi hab von nem pokeranbieter ein Produkt aus ihrem Shop doppelt geliefet bekommen.
Ist euch sowas schonn passiert? Wie sieht's rechtlich aus? Muss ich den Anbieter informieren?
Lg


11 Antworten

2. Paket ?
Was für ein 2. Paket ?!?!
Ich hab nur ein Paket bekommen ...


ForTheLove
Beigetreten: 19.08.2007
PokerStrategist

Original von tzare
2. Paket ?
Was für ein 2. Paket ?!?!
Ich hab nur ein Paket bekommen ...

Und 2 bestellt? :)

@OP:
Würde einfach abwarten, ob sich jemand meldet etc., freu dich :)
Was wars denn?


jo musst dich nicht melden, entgegennahme einer leistung heisst nicht, dass diese auch geschuldet wird.

gl


Dezfaldera
Beigetreten: 04.07.2007
Oldschool Grinder

Jau, musst dich nicht melden!

Aber du musst das Paket (eigentlich die Ware ;) ) ein Jahr lang aufbewahren! Bei Anfrage musst du das Paket ausliefern; ab Haustür - soweit ich weiß.

edit: Hm, gehe jetzt mal davon aus, dass du als Privatperson bestellt hast.


Original von Milkmoo
jo musst dich nicht melden, entgegennahme einer leistung heisst nicht, dass diese auch geschuldet wird.

gl

ps: darfst aber auch nicht wegwerfen


jukeboxheroo
Beigetreten: 31.01.2007
Oldschool Grinder

musste entklone. geht genauso wie klone , nur rückwärts. einfach ein eimerchen mit antimaterie bereitstellen und klonvorgang einleiten...


chefko Themenstarter
chefko
Beigetreten: 08.02.2007
Oldschool Grinder

war ein großes spielekonsolenpacket für 400 euro

hat wer interesse..?

p.s.: also nur eins bestellt aber zwei ausgeliefert bekommen.


das lohnt ja . gratz

doof wär, wenn du 2mal den stars-stressbal hättest :P


gope153
Beigetreten: 17.10.2007
PokerStrategist

Original von chefko
war ein großes spielekonsolenpacket für 400 euro

hat wer interesse..?

p.s.: also nur eins bestellt aber zwei ausgeliefert bekommen.

was is denn da drin ?


Django1980
Beigetreten: 15.02.2006
Oldschool Grinder

Hab von Party damals 2 mal das selbe Paket bekommen und auch behalten. Hat sich nie einer gemeldet


Rechtlich gesehn musst du das Paket erst mal nicht zurück schicken, kannst es also behalten. Fällt dem Absender bei einer Bestandsaufnahme allerdings auf, dass du ein Paket zu viel geliefert bekommen hast, musst du das Paket zurückschicken wenn der Absender es herausverlangt. Basiert auf §§119 ff BGB. (Anfechtung)
Wenn du das Paket jetzt aber verkaufst ist der 3. durch gutgläubigen Erwerb rechtmäßiger Eigentümer und Besitzer. Allerdings kann der Absender Schadensersatz nach §823 BGB verlangen, weil du ja gewusst hast dass das Paket nicht dir ist, da es rechtlich gesehen dem Absender gehört. Und mit diesem Thread ist das jetzt auch beweisbar.

Also würde ichg mit dem verkauf noch 1-2 Monate warten und wenn der Absender sich nicht meldet verkaufen. Obwohl es unrechtmäßig ist;-)


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