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[Geschlossen] Parken im Haltestellenbereich

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zeegro
Beigetreten: 28.10.2006
BlackMember

gerade Zettel am Auto gehabt zur Info, dass mich bald ne Anhörung zum Verfahren wegen Parken im Haltestellenbereich erwartet.

Mit google finde ich nur

im Haltestellenbereich:
- Behinderung 40 2 Punkte
- Gefährdung 50 2 Punkte

Ist das richtig? Mir war nicht so ganz klar, dass das ne Haltestelle ist bzw das das noch dazu gehört und es wurde auch nichts gefährtet oder so.
Also ist das nun mein Höchststrafmaß ooder kommt da noch was drauf mit generell Parken im Parkverbot etc?


3 Antworten
vandaalen
Beigetreten: 07.03.2008
PokerStrategist

Ich kann Dir zwar nicht so richtig was zu dem Thema sagen, aber die Schmier hat letztens mein Auto stillgelegt, weil ich die Versicherung nicht bezahlt habe.

Ich durfte den Karren noch drei Meter von der Straße runterfahren, auf einen Wendekreis/Haltestellenbereich von der KVB (Kölner Verkehrsbetriebe) in der Kölner Innenstadt.

Die meinten, daß der da von ihnen aus stehen kann, aber es könnte sein, daß die KVB mich wegschleppen lässt. Wäre halt Grund und Boden der KVB.

Ich weiß auch nicht, ob das eine Sache ist, die von Kommune zu Kommune anders geregelt ist.

Die Frage ist halt auch, ob Du auf der Haltestelle, oder nur vor der Haltestelle geparkt hast, so daß die nur eingeschränkt nutzbar war.


zeegro Themenstarter
zeegro
Beigetreten: 28.10.2006
BlackMember

auf der Haltestelle, der Volksmund würde wohl Bahnsteig sagen aber es ist nicht so offentsichtlich wies klingt


trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Die StVo sagt: "bis zu je 15 Meter vor und hinter den Zeichen Bushaltestellen"
Hast Du jemanden behindert, kostet es Dich 15 € ohne Behinderung 10 Euro.
Bei einer Parkdauer >3 Stunden 20 €, bzw. 30 €


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