Zum Forum springen
Pizzabote kommt ein...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Pizzabote kommt einen Tag (!!!) zu spät und tiltet

139 Beiträge
84 Benutzer
0 Reactions
23.5 K Ansichten
derStud1986
Beigetreten: 06.02.2009
PokerStrategist

Original von xavathras
was einige hier für eine rechtsaufassung haben ist ungeheuerlich

natürlich müsst ihr die pizza annehmen wenn ihr sie bestellt habt
ihr habt schließlich einen vertrag geschlossen

ob euch die pizza schmeckt oder nicht ist vollkommen egal

ihr könnt aber das geld zurückverlangen wenn die pizza gravierende mängel aufweist wie z.B.
schwarzer boden, oder totes ungeziefer in der pizza

bei verspätung der lieferung hält das Landgericht Karlsruhe (Az. 1 S 196/92)
eine 30 prozentige minderung der rechnung für eine verspätung von 1,5 stunden angemessen

allerings ist man bei sog. pizza lieferdiensten als kunde meist besser dran

beim OP werden sie sicherlich keine klage in erwägung ziehen weil diese wohl sinnlos ist, es sein denn (wovon ich ausgehe: OP hat die pizza über das online bestell system vorbestellt (evt. unwissentlich aber das ist egal)

aber welcher pizza dienst verklagt schon seine kunden?
wenn das sich rumspricht

naja
als kunde kann man die pizza eigentlich immer ablehen
OBWOHL der LIEFERSERVICE schadensersatzansprüche
auf zivilrechtlichem weg geltend machen KÖNNTE

aber um kunden zu vergraulen wird das in den seltensten fällen gemacht

naja aber trotdem
was einige hier für halbjuristen abgehen ist echt lächerlich
erst denken / informieren dann seinen senf dazu geben

:heart:


Antwort
Zitat

Original von xavathras
was einige hier für eine rechtsaufassung haben ist ungeheuerlich

natürlich müsst ihr die pizza annehmen wenn ihr sie bestellt habt
ihr habt schließlich einen vertrag geschlossen

ob euch die pizza schmeckt oder nicht ist vollkommen egal

ihr könnt aber das geld zurückverlangen wenn die pizza gravierende mängel aufweist wie z.B.
schwarzer boden, oder totes ungeziefer in der pizza

bei verspätung der lieferung hält das Landgericht Karlsruhe (Az. 1 S 196/92)
eine 30 prozentige minderung der rechnung für eine verspätung von 1,5 stunden angemessen

allerings ist man bei sog. pizza lieferdiensten als kunde meist besser dran

beim OP werden sie sicherlich keine klage in erwägung ziehen weil diese wohl sinnlos ist, es sein denn (wovon ich ausgehe: OP hat die pizza über das online bestell system vorbestellt (evt. unwissentlich aber das ist egal)

aber welcher pizza dienst verklagt schon seine kunden?
wenn das sich rumspricht

naja
als kunde kann man die pizza eigentlich immer ablehen
OBWOHL der LIEFERSERVICE schadensersatzansprüche
auf zivilrechtlichem weg geltend machen KÖNNTE

aber um kunden zu vergraulen wird das in den seltensten fällen gemacht

naja aber trotdem
was einige hier für halbjuristen abgehen ist echt lächerlich
erst denken / informieren dann seinen senf dazu geben

das lässt sich nur mit "ne" kommentieren.

Original von DerHansDerKanns
§ 147
Annahmefrist

(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Und das ist bestimmt nicht 24 Stunden später (Absatz 2) bei einer Pizzabestellung.

Die Annahme der bereits verstrichenen Frist ist eine erneute Angebotsabgabe, welche vom ursprünglichen Abgeber angenommen oder angelehtn werden kann. Steht eine paar Paragraphen weiter im BGB.

schon wärmer. ist aber auch ein nein.


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Es spricht einfach viel zuviel dagegen ... srsly Leute 24h ???
Ich glaube es ist wahrscheinlicher, dass OP den Pizzadienst wg. Schadensersatz verklagen kann ;)


Antwort
Zitat
Liproqq
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Original von DerHansDerKanns
§ 147
Annahmefrist

(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Und das ist bestimmt nicht 24 Stunden später (Absatz 2) bei einer Pizzabestellung.

Die Annahme der bereits verstrichenen Frist ist eine erneute Angebotsabgabe, welche vom ursprünglichen Abgeber angenommen oder angelehtn werden kann. Steht eine paar Paragraphen weiter im BGB.

:)

§ 147 BGB bezieht sich nicht auf Pizzalieferungen, sondern auf Willenserklärungen zum Vertragsschluss.

Bsp. Absatz 1:

A und B stehen sich gegenüber

A: Möchtest du diese Rose für 1 € kaufen?
B: Ja

-> Vertrag über Rose für 1 € zustande gekommen
A und B stehen sich gegenüber

A: Möchtest du diese Rose für 1 € kaufen?
B: ...

Zwei Stunden später

B: Ja

-> Vertrag nicht zu stande gekommen

Absatz 2:

A schreibt einen Brief an B: Ich verkaufe dir mein Auto für 500€.
A verkauft am gleichen Tag sein Auto an jemand anderen.
2-3 Tage später kommt ein Brief von B: Ich kaufe dein Auto für 500€.

-> Kaufvertrag über das Auto zustande gekommen

Bei Briefen sind 2-3 Tage üblich.

Auf die Folge will ich jetzt nicht weiter eingehen.


Antwort
Zitat
CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Original von DerHansDerKanns

Original von pryce99

Original von xavathras
was einige hier für halbjuristen abgehen ist echt lächerlich
erst denken / informieren dann seinen senf dazu geben

Sprach der halbe Halbjurist

FYP

Wie ich Viertel Jurist schreiben wollte....

Um es kurz zu machen, die Pizza muss bei nicht gefallen nicht angenommen werden. Moegl. Gruende sind die in der Gastronomie ueblichen, bei Joey's reicht der Verweis auf die vor Dreck starrenden Jacken voellig aus. Ein Blick auf die Pizza genuegt ebenso.

Weitermachen...

CMB


Antwort
Zitat
Bjoerniboy Themenstarter
Bjoerniboy
Beigetreten: 15.06.2008
BlackMember

hä jetz nochmal, ich hab die seite nochmal gecheckt, es gibt nichtmal eine "vorbestellen option".


Antwort
Zitat
Django3
Beigetreten: 16.10.2009
PokerStrategist

Langsam bereue ich, dass ich gestern keine Pizza bestellt habe... so langsam krieg ich Hunger. :coolface:


Antwort
Zitat
CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Hatte heute Pizza. Bratwurst war geplant, Pizza Diavolo (Wagner?) wurde es. Natuerlich mit extra Kaese, so muss das sein.

Und danach ein excellenter Kaffee aus der brandneuen Gaggia Brera!

CMB


Antwort
Zitat
fu4711
Beigetreten: 29.06.2007
Elite Grinder

Also letztes Jahr hat sich in Göttingen einer über seine Pizza beschwert und das ganze artete in eine wilde Prügelei mit Messern und Knüppeln aus. Du solltest schon vorsichtig sein wem du ans Bein pisst hier. Wo haste denn bestellt?


Antwort
Zitat
Kraese
Beigetreten: 21.09.2009
PokerStrategist

Original von Liproqq

Original von DerHansDerKanns
§ 147
Annahmefrist

(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Und das ist bestimmt nicht 24 Stunden später (Absatz 2) bei einer Pizzabestellung.

Die Annahme der bereits verstrichenen Frist ist eine erneute Angebotsabgabe, welche vom ursprünglichen Abgeber angenommen oder angelehtn werden kann. Steht eine paar Paragraphen weiter im BGB.

:)

§ 147 BGB bezieht sich nicht auf Pizzalieferungen, sondern auf Willenserklärungen zum Vertragsschluss.

Bsp. Absatz 1:

A und B stehen sich gegenüber

A: Möchtest du diese Rose für 1 € kaufen?
B: Ja

-> Vertrag über Rose für 1 € zustande gekommen
A und B stehen sich gegenüber

A: Möchtest du diese Rose für 1 € kaufen?
B: ...

Zwei Stunden später

B: Ja

-> Vertrag nicht zu stande gekommen

Absatz 2:

A schreibt einen Brief an B: Ich verkaufe dir mein Auto für 500€.
A verkauft am gleichen Tag sein Auto an jemand anderen.
2-3 Tage später kommt ein Brief von B: Ich kaufe dein Auto für 500€.

-> Kaufvertrag über das Auto zustande gekommen

Bei Briefen sind 2-3 Tage üblich.

Auf die Folge will ich jetzt nicht weiter eingehen.

du willst hier doch Laien nichts über Willenserklärungen erzähln oder? finds aber schön, wie derhansderkanns, es versucht hat. Da merk ich, dass das studium doch nen sinn hat


Antwort
Zitat
PaxiFixi
Beigetreten: 19.03.2007
PokerStrategist

n scheiß muss er die pizza annehmen....zur not sagt er einfach das er keine bestellt hat und sich da wohl jemand einen scherz erlaubt hat und falsche Daten eingegeben hat....

trolololol @ xavathras


Antwort
Zitat
Thurisaz
Beigetreten: 15.07.2006
PokerStrategist

Wollen jetzt noch zwei dutzend Laien bestätigen, dass OP offensichtlich keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat, oder bewegt er endlich mal seinen Hintern zum Telefon und fragt, was der Chef dazu zu sagen hat? Alles andere interessiert doch keinen. Zumal eine nicht geringe Chance auf 'ne Free Pizza besteht. Los.

Thurisaz


Antwort
Zitat

jepp. bitte anrufen und dann tripreport der vendetta :megusta:


Antwort
Zitat
nomi2k
Beigetreten: 16.02.2008
Oldschool Grinder

Original von Tezet
jepp. bitte anrufen und dann tripreport der vendetta :megusta:

bitte fragen warum keine Pizza angekommen ist. sowohl gestern als auch heute nicht ... :coolface:


Antwort
Zitat
Kraese
Beigetreten: 21.09.2009
PokerStrategist

ja, anrufen!


Antwort
Zitat
CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Hatte heute schon wieder Pizza, kann seit diesem Thread an nichts anderes mehr denken.....

Gruss,
CMB

p.s. Verdammt, am WE muss ich selber kochen....


Antwort
Zitat
kugelhagel
Beigetreten: 30.01.2007
PokerStrategist

mich interessiert jetzt vorallem mit was die pizza belegt war!


Antwort
Zitat
eltazo
Beigetreten: 06.10.2006
PokerStrategist

Original von CMB
Hatte heute schon wieder Pizza, kann seit diesem Thread an nichts anderes mehr denken.....

Gruss,
CMB

p.s. Verdammt, am WE muss ich selber kochen....

Öhm wenn dein Supermarkt am Samstag keine Wagner fertig Pizza verkauft
warum kaufste dir nicht schon Morgen eine und Legst sie in die Kühltruhe...


Antwort
Zitat

jungs wo sind eure quellen??!
mich als halbjuristen bezeichnen aber keine quellen nennen
ich habe z.B. das landgericht karslruhe genannt
und die werden sicherlich nicht entschieden haben dass er die pizza nicht annehmen muss sondern nur einen preisnachlass fordern darf

das was joeys z.B. macht ist nur KULANZ

googelt das doch mal

recht, kulanz usw.


Antwort
Zitat
wump1
Beigetreten: 05.01.2007
PokerStrategist

Dass er endlich mal anrufen soll!


Antwort
Zitat
Teilen: