Original von xavathras
was einige hier für eine rechtsaufassung haben ist ungeheuerlichnatürlich müsst ihr die pizza annehmen wenn ihr sie bestellt habt
ihr habt schließlich einen vertrag geschlossenob euch die pizza schmeckt oder nicht ist vollkommen egal
ihr könnt aber das geld zurückverlangen wenn die pizza gravierende mängel aufweist wie z.B.
schwarzer boden, oder totes ungeziefer in der pizzabei verspätung der lieferung hält das Landgericht Karlsruhe (Az. 1 S 196/92)
eine 30 prozentige minderung der rechnung für eine verspätung von 1,5 stunden angemessenallerings ist man bei sog. pizza lieferdiensten als kunde meist besser dran
beim OP werden sie sicherlich keine klage in erwägung ziehen weil diese wohl sinnlos ist, es sein denn (wovon ich ausgehe: OP hat die pizza über das online bestell system vorbestellt (evt. unwissentlich aber das ist egal)
aber welcher pizza dienst verklagt schon seine kunden?
wenn das sich rumsprichtnaja
als kunde kann man die pizza eigentlich immer ablehen
OBWOHL der LIEFERSERVICE schadensersatzansprüche
auf zivilrechtlichem weg geltend machen KÖNNTEaber um kunden zu vergraulen wird das in den seltensten fällen gemacht
naja aber trotdem
was einige hier für halbjuristen abgehen ist echt lächerlich
erst denken / informieren dann seinen senf dazu geben