Hallo Leute,
Ich stehe aktuell vor einem Dilemma. Im Mai hatte ich einen Aufenthalt in einem der Ferienparks gebucht für mich und meine Lebensgefährtin. Aufenthalt sollte 5 Tage dauern. Nettomietbetrag waren 240 Euro.
Aus den 5 Tage wurde letztendlich nur eine Übernachtung, da wir aufgrund der hygienischen Zustände und Mängel abreisen wollten. Im Sinne des Ferienparks wurden uns anschließend 3 weitere Apartments / Bungalows gezeigt, in denen das Bild aber immer wieder das Gleiche war. Nachdem der Park uns keine Alternativen anbieten konnten wurde uns mitgeteilt, dass wir uns an die Zentrale wenden sollten, um dort unser Geld zurück zu verlangen. Am liebsten möchte ich natürlich die gesamte Summe zurück haben, allerdings will ich eigentlich auch keine weitere Arbeit reinstecken.
Alle 4 Häuser / Apartments wurden von uns besichtigt und alles per Fotos dokumentiert. Der anschließende Bericht umfasste knapp 15 Seiten sowie eine CD mit allen Fotos, sortiert nach Haus.
Um einfach mal eine höhere Summe anzusetzen habe ich den Buchungspreis + Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Nach der ersten Rückmeldung sollten mir 25 % meines Buchungspreises zugesprochen werden (60 Euro), daraufhin habe ich im Callcenter angerufen, mich mit dem Teamleiter verbinden lassen, der mich daraufhin zu der zuständigen Sachbearbeiterin durchgestellt hat. Die Kollegin nahm es dann nochmal zur Prüfung mit und es werden uns nun 35% zugesprochen (85 Euro) allerdings wäre das wohl das Maximum und sie stellen mich nun vor ein Ultimatum.
Anbei mal der letzt Emailverkehr:
Sehr geehrter Herr majorsnake,
wir haben aufgrund Ihrer Rückmeldung nochmals Ihr Anliegen überprüft und möchten erneut unsere Stellungnahme dazu geben.
Wie wir Ihrem Schreiben entnehmen konnten, entsprach das ursprünglich gebuchte 4 Personen Ferienhaus bezüglich diversen Mängeln nicht Ihren Erwartungen.
Sie haben definitiv richtig gehandelt, die Parkleitung umgehend über die offensichtlichen Mängel in Kenntnis zu setzen. Die Parkleitung ist wiederum verpflichtet für eine zufriedenstellende Lösung zu sorgen. In dem Zusammenhang wurden Ihnen weitere (teils höherwertige) Unterkünfte zur Besichtigung angeboten. Wie Sie schreiben, und anhand Ihrer Fotos belegen, genügten auch diese Unterkünfte nicht Ihren Erwartungen. Somit reisten Sie vorzeitig ab.
Bei allem Verständnis für Ihre widerfahrende Situation, so möchten wir dennoch gerne auf folgende Punkte eingehen:
- Zum einen sind unsere Unterkünfte ganzjährig in der Vermietung. Damit einhergehend sind gewisse Abnutzungserscheinungen nicht auszuschließen.
- Des Weiteren sind unsere Gäste angehalten, bei Abreise leichte Arbeiten zu verrichten, die u.a. darin bestehen, sauberes Geschirr (und Schubladen) und/oder z.B.: einen sauberen Kühlschrank zu hinterlassen. Es tut uns aufrichtig leid, dass der Vormieter diesen Pflichten nicht nachgekommen ist. Gleichwohl bitten wir um Ihr Verständnis, als dass unser Housekeeping Personal für eine Kontrolle des Geschirrs etc. nicht zuständig ist.
- Des Weiteren besagt die Rechtsprechung, dass bei Mängeln, die das Ferienhaus betreffen, die Parkleitung eine gleichwertige oder höherwertige Alternative anbieten muss. Dies ist in Ihrem Fall in mehrfacher Hinsicht geschehen. Dass die Alternativunterkünfte weiterhin Ihrem Anspruch nicht genügten, ist bedauerlich; beruht aber letztendlich auf einer anderen Erwartungshaltung Ihrerseits.
- Nun ist eine vorzeitige Kündigung des Reisevertrages durch eine vorgezogene Abreise (bzw. Erstattung der Gesamtsumme) nur dann gerechtfertigt, sofern die angegebenen Mängel einer Minderungsquote von mehr als 50% entsprechen. Dies ist in Ihrem Fall nicht erkennbar. Laut Rechtsprechung bewegen sich Mängel in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise bei Minderungsquoten von bis zu 25%. Von daher ist die Beurteilung durch unsere Kollegin Frau Mitarbeiterin richtig und in angemessener Weise geschehen.
Da wir dennoch Verständnis für Ihr Anliegen haben, möchten wir Ihnen letztmalig das Angebot einer Rückerstattung in Höhe von 85 € anbieten. Dies entspricht einem Gegenwert Ihrer Nettomiete von 35% und ist bereits kulant entschieden.
Wir würden uns auf jeden Fall sehr freuen, wenn Sie unsere Geste als Entgegenkommen verstehen und annehmen. Vielen Dank.
Auf der anderen Seite steht es Ihnen letztendlich frei, weitere Schritte in die Wege zu leiten.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle für Ihr bisher entgegengebrachtes Vertrauen bedanken und Ihnen für die Zukunft alles Gute wünschen.
Es wurde in keinster Weise auf die hygienischen Missstände, Schimmel im Bad & Kühlschrank, zugekackte Matratzen, Haare in allen frisch gemachten Betten (und nicht nur normale Haare...), Urinreste in Toiletten, Haare in Besteckschubladen usw. eingegangen. Außerdem fühle ich mich einfach total abgewimmelt. Jetzt stehe ich vor der Situation: Nehme ich die 85 Euro an? Und wenn nicht, wie gehe ich dann vor?
Auf einen Anwalt habe ich keine Lust, ich möchte das lieber direkt vom Tisch haben, mein Geld zurück bekommen und nie wieder was damit zu tun haben. Ich selber stehe jetzt vor der Überlegung, direkt den Geschäftsführer anzuschreiben. Die Struktur der internen Emailadresse in dem Unternehmen konnte ich herausfinden, also sollte es möglich sein den Geschäftsführer zu kontaktieren.
Könnte mir mal jemand sagen, wie praktikabel das ist? Bei Unitymedia habe ich einmal eine Anfrage aufgrund der Dringlichkeit & Tip eines Callcenter-Mitarbeiter direkt via Betreff "Zu händen der Geschäftsleitung" übermittelt, woraufhin die Bearbeitungszeit bei knapp 3 Stunden lag und auf einmal der gesamte Laden genau das machte, was mal mündlich vereinbart war.
Was also tun? Geschäftsleitung kontaktieren? 85 Euro nehmen und sagen danke?