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[Geschlossen] Rechnungswucher bei Geschirrspülerreparatur

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KingPink
Beigetreten: 19.11.2006
Oldschool Grinder

Moin,

unser Geschirrspüler war vor ein paar Tagen kaputt (Wasser wurde nicht abgepumpt). Dachten er war verstopft, also Rohrfrei reingehauen. Half alles nix.
Das Ding haben wir bei Saturn gekauft, die haben uns dann ne Nummer gegeben (KOSTENPFLICHTIG) von nem Technikerdienst, der für Saturn zuständig ist.
Der Kerl kam dann auch und der Geschirrspüler lief auf einmal wieder, er wusste auch nicht worum es mal nicht ging. Hat da so nen Tester angeschlossen und alles ging. 10-15min war der vllt in der Wohnung.

Nun kam die Rechnung:
100,91€

Lohnkosten (1 AW = 10,51€) <- Was bedeutet AW ?
Gesamt 3 AW: 31,50€
Fahrkostenpauschale: 45,80€
Verwaltungsaufw.: 7,50€
Mwst: 16,11€

Gesamt also: 100,91€

Das ist irgendwie ganz schön teuer.
Nun zur Rechnung:
Da steht nicht mal die Adresse von dem Unternehmen drauf.
Dann gibt es nur eine kostenpflichtige Telefonnummer.
Und was ganz wichtig ist, wir haben gar nix unterschrieben als der Techniker da war.

What's my line?
Kommt mir nicht ganz rechtens vor der Kram.
Hier die URL von dem Laden:
http://www.technikservice24.de


27 Antworten

Dreist, ... kann dir nur bei AW helfen, dass ist ne Arbeitszeit von 6 Minuten.


KingPink Themenstarter
KingPink
Beigetreten: 19.11.2006
Oldschool Grinder

Dann würde der Stundenlohn für den Heini 105€ NETTO betragen.
Das kann doch nicht Standard sein oder?


Original von KingPink
Dann würde der Stundenlohn für den Heini 105€ NETTO betragen.
Das kann doch nicht Standard sein oder?

joar das ist aber das brutto was seine firma bekommt ;)
der bekommt ja nicht 105 euronen pro stunde


KingPink Themenstarter
KingPink
Beigetreten: 19.11.2006
Oldschool Grinder

Das ist mir auch klar.
Aber da macht die Firma ja fast 100€+ in der Stunde.

Meine Frage war halt, ob das Standard ist. Laut Internetrecherchen eher die Hälfte, wenn überhaupt.


Original von KingPink
Das ist mir auch klar.
Aber da macht die Firma ja fast 100€+ in der Stunde.

Meine Frage war halt, ob das Standard ist. Laut Internetrecherchen eher die Hälfte, wenn überhaupt.

naja 105 ist schon ne menge ich glaube so ca. 60 sind standard für handwerker, weis aber nicht genau wie es in der reparaturbranche ist


Sefant77
Beigetreten: 11.04.2006
Elite Grinder

Die Meisterstunde liegt so zwischen 50 und 60 Euro (jedenfalls vor so 2-3 Jahren).

Die Rechnung ist schon arg Wucher, vorallem auch die Fahrtkosten etc.

Geh mit der Rechnung doch mal zur nächsten Verbraucherzentrale.


fu25
Beigetreten: 18.11.2007
PokerStrategist

denke auch das so ca. 60€ standard lohn sind.


Chaos-I
Beigetreten: 01.03.2005
PokerStrategist

Original von KingPink
..............

Nun kam die Rechnung:
100,91€

Lohnkosten (1 AW = 10,51€) <- Was bedeutet AW ?
Gesamt 3 AW: 31,50€
Fahrkostenpauschale: 45,80€
Verwaltungsaufw.: 7,50€
Mwst: 16,11€

Gesamt also: 100,91€

Das ist irgendwie ganz schön teuer.
Nun zur Rechnung:
Da steht nicht mal die Adresse von dem Unternehmen drauf.
Dann gibt es nur eine kostenpflichtige Telefonnummer.
Und was ganz wichtig ist, wir haben gar nix unterschrieben als der Techniker da war.
.........

Also zur Rechnungsform:
Die Rechnung muss zumindest :
Das Leistungsdatum enthalten
Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnr.
Steuersatz
Ne Rechnungsnummer
Sowie die vollständige Anschrift des Kundens
+ halt was verrechnet wird

Wenn da was fehlt kannste schonmal Einspruch einlegen ...

So zur Rechnung selbst.
Die Rechnung an sich ist in meinen Augen soweit okay.
Du hast einen Service in Anspruch genommen und bekommst diese Rechnung, Dir stand es frei vorher die Auskunft einzuholen was in welcher Höhe verechnet wird.

Die andere Seite ist die, Ihr (Kunden) kauft ein Gerät aus irgendeinem Discounter, spart dadurch vielleicht 10% der Anschaffungskosten.
Haettest Du die Maschine bei einem kleineren Elektrofachhandel gekauft dann wäre uU dieser Besuch gar nicht in REchnung gestellt worden, jedenfalls haette ich bei meinen Kunden dafür nichts in Rechnung gestellt.

Wundert mich dass auf der REchnung nicht auch noch eine Rüstzeit draufsteht :) Aber denke mal das wird in der Fahrtkostenpauschale verrechnet sein ....

Das keine Unterschrift geleistet wurde, mhh das finde ich schon ein wenig merkwürdig , da könnte man mal nachhören ob es da eine Einspruchsmöglichkeit gibt.


Original von Chaos-I
Also zur Rechnungsform:
Die Rechnung muss zumindest :
Das Leistungsdatum enthalten
Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnr.
Steuersatz
Ne Rechnungsnummer
Sowie die vollständige Anschrift des Kundens
+ halt was verrechnet wird

Es ist nicht mal eine Rechnung für Privatpersonen nötig.


Original von Freo

Original von Chaos-I
Also zur Rechnungsform:
Die Rechnung muss zumindest :
Das Leistungsdatum enthalten
Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnr.
Steuersatz
Ne Rechnungsnummer
Sowie die vollständige Anschrift des Kundens
+ halt was verrechnet wird

Es ist nicht mal eine Rechnung für Privatpersonen nötig.

achso und wie soll man handwerkerarbeiten dann steuerlich absetzen.
pi mal daumen dem finanzamt mal so 2k euro aufschreiben?


cecil83
Beigetreten: 22.03.2006
Elite Grinder

Original von Chaos-I
Die andere Seite ist die, Ihr (Kunden) kauft ein Gerät aus irgendeinem Discounter, spart dadurch vielleicht 10% der Anschaffungskosten.

Ist Saturn jetzt schon nen billiger Discounter?


Original von cecil83

Original von Chaos-I
Die andere Seite ist die, Ihr (Kunden) kauft ein Gerät aus irgendeinem Discounter, spart dadurch vielleicht 10% der Anschaffungskosten.

Ist Saturn jetzt schon nen billiger Discounter?

ab und an ist saturn ja ganz billlig aber slebst dann gibts den kram woanders billiger

Meine erfahrung mit saturn Service=0, außer man macht da ein riesen fass auf...


Chaos-I
Beigetreten: 01.03.2005
PokerStrategist

Original von brontonase

Original von Freo

Es ist nicht mal eine Rechnung für Privatpersonen nötig.

achso und wie soll man handwerkerarbeiten dann steuerlich absetzen.
pi mal daumen dem finanzamt mal so 2k euro aufschreiben?

Also nachdem ich aus dem Handwerk komme war mir das mit der Rechnung nicht ganz so geläufig :)

Als Handwerker MUSS man eine Rechnung an privat Stellen mit den oben genannten Daten.
Es MUSS sogar draufstehen, dass der Empfänger verpflichtet ist diese Rechnung 2 Jahre lang aufzubewahren. ( Glaube gibt sogar ne "Strafe" wenn man als Privatperson die Rechnung verschlappt und über keinen Kontoauszug verfügt wo gezahlt wurde )

Die Frage ob oder ob in diesem Falle keine REchnung gestellt werden muss , stellt sich ja gar nicht. Es wurde ja scheinbar eine Rechnung gestellt. Und wenn die gestellt wird dann muss das Zeug auch draufstehen.


KingPink Themenstarter
KingPink
Beigetreten: 19.11.2006
Oldschool Grinder

Wenn ich nun Einspruch einlege, weil die Rechnung ansich nicht vollständig ist, dann schicken die u.U. doch einfach ne Neue.

Ich will ja gerne die Leistung bezahlen, aber die Summe ist mir eindeutig zu hoch!

Möglichkeiten:
a) Ich sag einfach der war nie hier, weil ich nichts unterschrieben habe.
b) Ich beschwer mich, weils mir zu hoch ist und an Wucher grenzt.


Original von Chaos-I
Also nachdem ich aus dem Handwerk komme war mir das mit der Rechnung nicht ganz so geläufig :)

Als Handwerker MUSS man eine Rechnung an privat Stellen mit den oben genannten Daten.

An die Vorschriften für Handwerker habe ich nicht gedacht, da hat sich in den letzten Jahren ja einiges geändert. M.W. gelten diese strengere Vorschriften aber nur für Arbeiten an Bauwerken. Eine Geschirrspülreparatur fällt wohl nicht darunter.

Es MUSS sogar draufstehen, dass der Empfänger verpflichtet ist diese Rechnung 2 Jahre lang aufzubewahren. ( Glaube gibt sogar ne "Strafe" wenn man als Privatperson die Rechnung verschlappt und über keinen Kontoauszug verfügt wo gezahlt wurde )

Wonach richtet sich die Vorschrift? Meinst Du §14b Abs. 1 UStG. Der spricht nicht ausdrücklich von einer Rechnung.

Die Frage ob oder ob in diesem Falle keine REchnung gestellt werden muss , stellt sich ja gar nicht. Es wurde ja scheinbar eine Rechnung gestellt. Und wenn die gestellt wird dann muss das Zeug auch draufstehen.

Meinst du anscheinend oder tatsächlich scheinbar? Im übrigen hat das aber für den Rechnungsempfäger keine Bedeutung. War der Unternehmer nicht verpflichtet, eine Rechnung zu erstellen, so hat er wohl kaum Anspruch auf eine korrigierte Fassung.


ein fall für akte09. im ernst!


Chaos-I
Beigetreten: 01.03.2005
PokerStrategist

Original von Freo

An die Vorschriften für Handwerker habe ich nicht gedacht, da hat sich in den letzten Jahren ja einiges geändert. M.W. gelten diese strengere Vorschriften aber nur für Arbeiten an Bauwerken. Eine Geschirrspülreparatur fällt wohl nicht darunter.

Naja es geht um baunahe Dienstleistungen, ob es darunter fällt weiss ich nicht. Ich wüsste aber auch nicht wie ich das bei mir buchen soll wenn ich keine Rechnung für erstelle .. Von daher beschäftige ich mich nicht damit ob ich eine Stellen muss, ich tue es ja sowieso.

Es MUSS sogar draufstehen, dass der Empfänger verpflichtet ist diese Rechnung 2 Jahre lang aufzubewahren. ( Glaube gibt sogar ne "Strafe" wenn man als Privatperson die Rechnung verschlappt und über keinen Kontoauszug verfügt wo gezahlt wurde )

Original von Freo

Wonach richtet sich die Vorschrift? Meinst Du §14b Abs. 1 UStG. Der spricht nicht ausdrücklich von einer Rechnung.

Dann lies Ustg §14 Abs 1 :
Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. 2Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.

Original von Freo
Meinst du anscheinend oder tatsächlich scheinbar? Im übrigen hat das aber für den Rechnungsempfäger keine Bedeutung. War der Unternehmer nicht verpflichtet, eine Rechnung zu erstellen, so hat er wohl kaum Anspruch auf eine korrigierte Fassung.

Bitte ? Jeder hat das Recht auf die Rechnung, und wenn eine ausgestellt wird, dann muss das halt auch draufstehen vgl §14 Abs 4 Ustg

@KingPink:

Wucher ist bei dieser Rechnung wohl nicht gegeben.
Ja normalerweise wird Dir dann eine neue Rechnung erstellt. Dies ist aber in meinen Augen auch wichtig, weil da dann alle relevanten Daten auch zu ersehen sind, falls Du tatsächlich Einspruch einlegen willst.


KingPink Themenstarter
KingPink
Beigetreten: 19.11.2006
Oldschool Grinder

Na klasse Verbraucherzentrale kostet ja auch Geld.
Dann lohnt das ja alles nicht mehr.

Was ne Kacke.


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