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[Geschlossen] Recht am eigenen Bild/Motiv

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nomi2k
Beigetreten: 16.02.2008

Hi,

vielleicht sind ja ein paar Juristen hier die mir weiter helfen können.
Ich hab ne Frage bezüglich das Rechts am eigenen Bild.

1. Soweit ich weiß gilt das Recht am eigenen Bild, sodass ich ohne Erlaubnis einer Person ein Bild nicht veröffentlichen darf. Richtig?

2. Was ist wenn das Bild (gemalt) ist also ich zum Beispiel das Bild nehme in Photoshopt oder ähnliches Nachbearbeite, sodass aus dem Bild eine Strichzeichnung wird?

3. Wie sieht es aus wenn ich ein Bild sagen einfach mal Beispielsweis Phillip Lahm jetzt nehme ihn wie bei 2. Nachzeichne und dann auf ein T-Shirt drucke und dies T-Shirts verkaufe? Rechtens oder nicht?

4. Was ist wenn ich noch ein dummen Kommentar hinzufüge wie "Ich schreibe gern Bücher?" Gibt dann Probleme?

5. Wo kann ich raus finden ob irgendwie zum Beispiel Sätze rechtlich geschützt sind... oder kann man überhaupt solche Sachen schützen?
Beispiel: "Ford die tun was!"

Falls mir jemand die Fragen beantworten kann (am besten noch mit Belegen) wäre das echt nice ;)


14 Antworten

1. ja
2. kommt auf den grad der verfremdung an
3. ist zwar eine person der zeitgeschichte, da du das aber aus kommerziellen zwecken machst- nein
4. ja
5. ja, saetze lassen sich schuetzen, gibt verschiedene register dafuer


pKay
Beigetreten: 21.01.2005

Das du einen eigenen T-Shirt Shop aufmachst wo du offensichtlich Personen der Öffentlichkeit tendenziell durch den Kakao ziehst und damit Geld machst, wird nicht gehen.


nomi2k Themenstarter
nomi2k
Beigetreten: 16.02.2008

Original von pKay
Das du einen eigenen T-Shirt Shop aufmachst wo du offensichtlich Personen der Öffentlichkeit tendenziell durch den Kakao ziehst und damit Geld machst, wird nicht gehen.

darum gehts nicht...

aber also nach eurer Aussage sind T-Shirts wie bsp:

und

nicht erlaubt ohne die Einwilligung der entsprechenden Person bzw. des Rechteinhabers..

ist das nur in Deutschland oder auch Europaweit so?


Original von nomi2k

Original von pKay
Das du einen eigenen T-Shirt Shop aufmachst wo du offensichtlich Personen der Öffentlichkeit tendenziell durch den Kakao ziehst und damit Geld machst, wird nicht gehen.

darum gehts nicht...

aber also nach eurer Aussage sind T-Shirts wie bsp:

und

nicht erlaubt ohne die Einwilligung der entsprechenden Person bzw. des Rechteinhabers..

ist das nur in Deutschland oder auch Europaweit so?

bei einer person des öffentlichen lebens ist dieses recht eingeschränkt und bezieht sich auf den privaten lebensbereich.

beispiel: wenn eine zeitung ein bild auf der titelseite hat von einem prominenten in der öffentlichkeit um das interesse und somit den verkauf zu steigern ist das in ordnung. wenn es dabei sich um ein bild von dem prominenten in seinem schlafzimmer handelt das ohne seine einwilligung gemacht wurde dann nicht. es kommt also auf das bild an und die umstände der entstehung.

ähnlich wäre es mit deinen t-shirts wobei du aufpassen mußt wegen markenrechten. du kannst also nicht hergehn und t-shirts mit nem mercedesstern drauf verticken ohne die einwilligung von mercedes. ein bild von obamas gesicht wäre aber kein problem. er hat sich ja freiwillig gegenüber der öffentlichkeit exponiert und somit auch das öffentliche interesse an seiner person in kauf genommen. ein anderer fall wäre es wenn das bildnis künstlerisch verändert wurde. dann wären da urheberrechte des künstlers zu beachten.

andere länder andere gesetze. pauschal läßt sich das nie sagen und europa ist kein zusammengehörender rechsstaat. es gibt gemeinsame richtlinien auf die man sich geeinigt hat in der gesetzgebung, aber die ausgestaltung ist sache der einzelnen länder und teil deren nationaler souveränität.

btw. eine zielscheibe auf einem gesicht ist aber trotzdem nicht ok. das könnte man als aufforderung zu einer straftat werten. die karikatierung als esel oder sowas könnte als beleidigung gesehen werden. gegen sowas kann der abgebildete natürlich vorgehen. da gibt es aber auch grenzen. künstlerische freiheit oder auch das recht auf meinungsfrieheit und pressefreiheit kann da schon vorgehen. eine karrikatur in einer zeitung zu einem aktuellen politischen vorgang beispielsweise ist etwas was ein politiker aushalten muß. aber einfach en zielscheibe oder sowas auf dem gesicht eines prominenten, abgebildet auf nem t-shirt wird da wohl wenig aussicht haben zu bestehen wenn derjenige da was gegen hat.


nomi2k Themenstarter
nomi2k
Beigetreten: 16.02.2008

danke für die ausführliche Antwort
waren natürlich nur beispiele und ich will natürlich niemanden ein fadenkreuz auf den kopf setzen ;)

ging auch mehr so umso interesse und eventuell wo man ausser vom Anwalt noch gute infos herbekommt.


Ghanubis
Beigetreten: 28.11.2007

Original von nomi2k
2. Was ist wenn das Bild (gemalt) ist also ich zum Beispiel das Bild nehme in Photoshopt oder ähnliches Nachbearbeite, sodass aus dem Bild eine Strichzeichnung wird?

Dabei wäre noch zu beachten wo das Bild herkommt: einfach irgendein Bild aus nem random Medium (Print, Internet, etc) zu nehmen ist von daher schwierig, weil du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Urheberrecht des Fotografen verletzt. Selbst bei ausdrücklich frei verwendbaren Bildern muss man immer noch vorsichtig sein, da der Urheber per se ein Recht auf Schutz vor Verfremdung seines Werkes hat.


Meph1977
Beigetreten: 02.11.2007

Zu 5 lässt sich noch sagen es kommt auch auf die Art der Verwendung an. Wenn du z.B. in einer Art Kabaret über Ford herziehst darfst du den Satz auch ohne deren Erlaubniss verwenden. wie da die Grenzen aber genau sind kann ich dir nicht sagen.


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Original von nomi2k
Hi,

vielleicht sind ja ein paar Juristen hier die mir weiter helfen können.
Ich hab ne Frage bezüglich das Rechts am eigenen Bild.

1. Soweit ich weiß gilt das Recht am eigenen Bild, sodass ich ohne Erlaubnis einer Person ein Bild nicht veröffentlichen darf. Richtig?
Zu Personen des öffentlichen Lebens wurde ja bereits einiges gesagt.

2. Was ist wenn das Bild (gemalt) ist also ich zum Beispiel das Bild nehme in Photoshopt oder ähnliches Nachbearbeite, sodass aus dem Bild eine Strichzeichnung wird?
Wenn du es in Photoshop nachbearbeitest, verletzt du idR. das Bearbeiterurheberrecht des Urhebers/Fotografen aus §§ 2 I Nr. 4 und 5, 72, 23 UrhG.

3. Wie sieht es aus wenn ich ein Bild sagen einfach mal Beispielsweis Phillip Lahm jetzt nehme ihn wie bei 2. Nachzeichne und dann auf ein T-Shirt drucke und dies T-Shirts verkaufe? Rechtens oder nicht?
Rechtswidrig, s.o.

4. Was ist wenn ich noch ein dummen Kommentar hinzufüge wie "Ich schreibe gern Bücher?" Gibt dann Probleme?
Das mag als Beleidigung gewertet werden iSd. § 185 StGB. Aber auch hier müssen sich Personen des öffentlichen Lebens naturgemäß mehr gefallen lassen. Das sollte an sich in Ordnung gehen.

5. Wo kann ich raus finden ob irgendwie zum Beispiel Sätze rechtlich geschützt sind... oder kann man überhaupt solche Sachen schützen?
Beispiel: "Ford die tun was!"
Das kannst du beim Rechtsanwalt herausfinden. Es ist nun mal alles Einzelfrage und nur mit entsprechendem Rechtsverstand zu beantworten. Daher wirst du keine Sammlung o.ä. finden."Ford die tun was!" dürfte keinen Schutz genießen, den Markennamen ausgenommen. Dafür fehlt es an der erforderlichen Schöpfungshöhe aus § 2 II UrhG. So würde ich es zumindest werten.

Falls mir jemand die Fragen beantworten kann (am besten noch mit Belegen) wäre das echt nice ;)


JollyRoger183
Beigetreten: 03.02.2007

Original von vvolf69
ein bild von obamas gesicht wäre aber kein problem. er hat sich ja freiwillig gegenüber der öffentlichkeit exponiert und somit auch das öffentliche interesse an seiner person in kauf genommen.

Also Jürgen Klopp hat zum Beispiel verbieten lassen, dass Leute sich sein Gesicht bei z.b. Spread-shirt auf das T-shirt drucken lassen. So einfach ist es also doch nicht Menschen des öffentlichen Lebens abzudrucken.


sportsgeist
Beigetreten: 22.01.2008

Ich hab da auch mal ne Frage:

Wenn ich ein Photo von öffentlichen Plätzen mache und dieses veröffentliche, dann haben die Leute auf dem Bild keine Rechte daran? Hab das mal gehört, stimmt das?

Ich habe jetzt eine neue DSLR und wollte damit mal richtig süße Bilder von Kindern machen (nur zum Zweck, meine Photokünste zu verbessern). Kann ich da jetzt einfach auf nen öffentlichen Spielplatz latschen und drauf los knipsen? Sicher muss ich doch erst die Eltern fragen....

(jah, doofe Frage^^ aber hab kp, wo ich da infos zu krieg)


Liproqq
Beigetreten: 27.08.2008

Niemand ist Rechteinhaber, urheberrechtlich, von öffentlichen Plätzen. D.h. in deinem Fall du kannst Spielplätze fotographieren, aber wenn du die Kinder als Motiv nutzt, dann kommt wieder das Recht am eigenen Bild in's Spiel. Also Spielplatz ja, Kinder nur mit Zustimmung.


eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Urheber gibt es schon. Der Architekt beispielsweise bei öffentlichen Gebäuden, der Künstler bei Statuen, usw.
Allerdings greift zugunsten der Verwerter die Schranke aus § 59 UrhG, wenn sich das Werk bleibend an öffentlichen Plätzen befindet.
Auf Spielplätzen dürfte es allerdings keine Werke iSd. § 2 I, II UrhG geben.

Die Kinder allerdings genießen, solange sie nicht bloß "Beiwerk" sind, vollen Schutz aus §§ 22, 23 KUG an ihrem Bild. Das ist aber eine andere Frage als die nach dem Schutz von Gebäuden, etc.


Wie sieht's denn aus, wenn jemand von mir Fotos oder Videos z.B. in einer Disko macht? Kann ich ihm das schon verbieten oder nur deren Verbreitung? Was dürfte ich unternhemen um ggf. die Löschung dieser Aufnahmen sicherzustellen?


nomi2k Themenstarter
nomi2k
Beigetreten: 16.02.2008

Original von AssImAermel
Wie sieht's denn aus, wenn jemand von mir Fotos oder Videos z.B. in einer Disko macht? Kann ich ihm das schon verbieten oder nur deren Verbreitung? Was dürfte ich unternhemen um ggf. die Löschung dieser Aufnahmen sicherzustellen?

Vorsicht halbwissen: Aufnahmen wo du im Fokus stehst kannst du verbieten und darf er nicht veröffentlichen ohne deine Einwilligung.

Fotos auf den deine rechte Locke links oben am Bildrand fallen da natürlich nicht drunter.

das alle rechtlichen Mittel zu sicherstellung verwenden also bitten, ermahnen, anzeigen.


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