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[rechtliche Frage] Treppenhausreinigung um 5h morgens?!

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msk8884
Beigetreten: 15.03.2010
PokerStrategist

moin,

bei mir im haus läuft die reinigung des treppenhauses über eine reinigungsfirma. heute morgen bin ich die zweite woche in folge um kurz nach 5h davon wach geworden, dass die sauber machen.

Frage: in meinen augen sollte das wegen den ruhezeiten doch erst ab frühestens 6h morgens gemacht werden dürfen, oder irre ich mich da?!

wie soll ich da der mietgesellschaft gegenüber vorgehen?


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9 Antworten
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Was steht im Mietvertrag?


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dompy
Beigetreten: 15.01.2005
Oldschool Grinder

Sollte nicht mit Mietvertrag, normal sind ruhezeiten 22-6 uhr. Einfach mal bei Reinigungsfirma anrufen.


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msk8884 Themenstarter
msk8884
Beigetreten: 15.03.2010
PokerStrategist

habs grad im mietvertrag nachgeschlagen, ruhezeiten sind dort mit 22h-7h angegeben. werde denke ich mal direkt die mietgesellschaft anrufen, sollen die sich mit der reinigungsfirma rumärgern...


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michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Original von msk8884
habs grad im mietvertrag nachgeschlagen, ruhezeiten sind dort mit 22h-7h angegeben. werde denke ich mal direkt die mietgesellschaft anrufen, sollen die sich mit der reinigungsfirma rumärgern...

Das wäre auch meine Line. Im Endeffekt ist ja die Mietgesellschaft der Auftraggeber der Reinigungsfirma und der Reinigungsfirma wird es im Zweifel völlig wurscht sein, was ein einzelner Mieter sagt.


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Liproqq
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Original von msk8884
habs grad im mietvertrag nachgeschlagen, ruhezeiten sind dort mit 22h-7h angegeben. werde denke ich mal direkt die mietgesellschaft anrufen, sollen die sich mit der reinigungsfirma rumärgern...

Jo, das ist der richtige Adressat für die Bewerde. Falls nix gibt, dann Miete mindern. 15% sollten passen, damit der was macht und es nicht unangemessen gemindert ist.


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15% ist etwas hoch für 1x pro woche zu früh geweckt werden, zumal es imo kein direkter mangel ist.. würde da eher zum ordnungsamt gehen wenn die sich da nicht dranhalten, weil die für ruhestörungen zuständig sind


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Original von TheKami
15% ist etwas hoch für 1x pro woche zu früh geweckt werden, zumal es imo kein direkter mangel ist.. würde da eher zum ordnungsamt gehen wenn die sich da nicht dranhalten, weil die für ruhestörungen zuständig sind

ja, melden!


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boedt
Beigetreten: 12.01.2008
Oldschool Grinder

mietminderung? ;( wo anders müssen die mieter das selber machen ..


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MakkeMakke
Beigetreten: 10.05.2008
PokerStrategist

Original von boedt
mietminderung? ;( wo anders müssen die mieter das selber machen ..

Da zahlen sie aber auch kein Geld für eine Reinigungsfirma in den Nebenkosten.


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