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Rechtliche Situation - Eigentum und Sorgerecht

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cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007

Person X (männlich) war ca. 2 Jahre mit Person Y (weiblich) zusammen.
X hat eine kleine 5stellige Summe mit in die Beziehung gebracht, sonst haben die beiden wenn überhaupt nur durch Hartz4 Einnahmen gehabt.
Y hat außerdem noch eine kleine Tochter.

Nun haben die beiden sich getrennt und X will anscheinend Y den großteil der "gemeinsamen" Anschaffungen überlassen, obwohl X von Y übelst verarscht wurde.

Ich möchte X jetzt gerne seine Möglichkeiten aufzeigen und dazu hier erstmal erkundigungen einholen, wie die rechtliche Situation überhaupt aussieht.

Da wohl die meisten Anschaffungen durch X finanziert wurden, sollten diese meiner Meinung nach auch sein Eigentum sein. Aber wie lässt sich das beweisen.
Ich gehe davon aus dass Kaufbelege nicht mehr exisitieren, würden hier Kontoauszüge reichen? Könnte man per Kontoauszug evtl. neue Kaufbelege bei den entsprechenden Geschäften besorgen? Wie sieht die Situation aus, falls das Geld zuerst über das Konto von Y gelaufen ist und die Anschaffungen von ihrem Konto bezahlt wurden?
Falls X nun Anrecht auf diese Käufe hat, wieweit darf er gehen, um diese einzufordern. Ist eine Drohung mit dem Jugendamt bei nicht herausgabe schon als Nötigung anzusehen? Reichen Kaufbelege um im Zweifelsfall die Mitnahme bei der Polizei zu rechtfertigen?

Ein weiterer Punkt ist das Sorgerecht für die Tochter von Y. Im Grunde hat sich Y seit der Geburt nicht wirklich um die Tochter gekümmert, sondern dies X überlassen, so dass X auch die Hauptbezugsperson für die Tochter ist. Da X nicht der Vater ist, wird er hier wohl schlechte bis keine Chancen haben und ich weiss auch noch nicht, in wie weit er daran Interesse hat. Trotzdem meine Frage: Hat X zumindest ein Umgangsrecht? Hätte er irgendwelche Chancen auf das Sorgerecht, falls Y durch das Jugendamt das Kind entzogen wird?


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7 Antworten
kingpowl
Beigetreten: 15.10.2006

Ist eine Drohung mit dem Jugendamt bei nicht herausgabe schon als Nötigung anzusehen?

bin kein jurist, aber das ist erpressung.


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Knochenfabrik
Beigetreten: 09.01.2007

die tochter ist von ihm ? wenn ja (und eigentlich auch wenn sie es nicht ist) kann er sich schon mal von der wohnung und allem was darin ist verabschieden.
die richter werden immer zugunsten der mutter entscheiden da das wohl der kindes über allem anderen steht. der mutter das sorgerecht zu entziehen wird nur gaaaaanz selten klappen. es muß schon was gravierendes vorgefallen sein damit das passiert.


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Vorlop
Beigetreten: 05.10.2007

Alles was für beide gekauft wurde, gehört auch beiden, egal wer es bezahlt hat. Wenn also ne Couch gekauft wurde, dann wahrscheinlich für X und für Y. Anders siehts bei Dingen aus, die spezielle nur für eine Person gekauft wurde. Also wenn X nen Computer für sich gekauft hat, dann ist das auch seiner.


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Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

wenn er nicht der Vater ist wird er imo keine realistischen Chancen haben das Kind zu "bekommen"


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Justus
Beigetreten: 16.07.2005

Sorgerecht hat er keine Chance, er ist ja nichtmal der Vater. Er kann denke ich nichtmal ein Besuchsrecht o.ä. erzwingen, da ist er also ganz allein auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen.

Eigentum kann niemand was nachweisen, und wegen paar Hundert Euro was die Möbel wohl noch wert sind wird sich auch kein Prozess lohnen.
Wird geteilt.
Er könnte nur was rausholen, wenn er alleiniger Mieter der Wohnung ist und Frau+Kind zugezogen sind, dann könnte er nämlich behaupten wär alles seins und grösstenteils schon vorher da gewesen. Das Gegenteil müsste dann die Frau erstmal beweisen denk ich. Hat er zumindest viel bessere Karten.


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Original von cheetah83
Person X (männlich) war ca. 2 Jahre mit Person Y (weiblich) zusammen.
X hat eine kleine 5stellige Summe mit in die Beziehung gebracht, sonst haben die beiden wenn überhaupt nur durch Hartz4 Einnahmen gehabt.
Y hat außerdem noch eine kleine Tochter.

Nun haben die beiden sich getrennt und X will anscheinend Y den großteil der "gemeinsamen" Anschaffungen überlassen, obwohl X von Y übelst verarscht wurde.

soweitnicht es anders geregelt wurde zwischen den parteien ist gemeinsamer haustand eben gemeinsames eigentum, sofern gemeinsam beschafft.

weitere ansprüche, von wegen eheähnliche gemeinschaft bestehen hier nicht, weil dazu vorraussetzung wäre, dass die beiden 3 jahre oder mehr zusammengelebt haben in häuslicher gemeinschaft.

quittungen aufheben lohnt sich. ansonsten würd mich das an stelle von x aber auch nicht jucken. soll y den hausstand doch einklagen. dann müßte sie ihren anspruch vor gericht belegen und das wird wohl schwer ohne quittungen. könnte lustig werden.

also, einpacken was ihm ist. wenn sie was davon will kann sie ja freundlich drum bitten.

Falls X nun Anrecht auf diese Käufe hat, wieweit darf er gehen, um diese einzufordern. Ist eine Drohung mit dem Jugendamt bei nicht herausgabe schon als Nötigung anzusehen? Reichen Kaufbelege um im Zweifelsfall die Mitnahme bei der Polizei zu rechtfertigen?

was haben die polizei und das jugendamt damit zu tun? - für zivilrechtliche streitigkeiten über wohnungsauflösungen sind die nicht zuständig. pure zeitverschwendung und leere drohung.

Ein weiterer Punkt ist das Sorgerecht für die Tochter von Y. Im Grunde hat sich Y seit der Geburt nicht wirklich um die Tochter gekümmert, sondern dies X überlassen, so dass X auch die Hauptbezugsperson für die Tochter ist. Da X nicht der Vater ist, wird er hier wohl schlechte bis keine Chancen haben und ich weiss auch noch nicht, in wie weit er daran Interesse hat. Trotzdem meine Frage: Hat X zumindest ein Umgangsrecht? Hätte er irgendwelche Chancen auf das Sorgerecht, falls Y durch das Jugendamt das Kind entzogen wird?

ist er der vater? - wenn nein hat er keinen anspruch auf sorgerecht.

will er umgang? - muß er mit der mutter ausmachen. anspruch auf umgang hat er erstmal nicht. will er trotzdem umgang kann er über das familiengericht auf umgang klagen. dazu muß er aber belegen das es dem kindeswohl dient. umgangsrecht für dritte ist da ne sache die schwer zu belegen ist. da müßte er entwicklungsstörungen durch den verlust der bindung beim kind anführen oder sowas.

allgemeiner rat. einfach abhaken das ganze und so wenig wie möglich streiten. ist das alles nicht wert. soll sich ne neue suchen.


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cheetah83 Themenstarter
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007

vielen dank schonmal für eure meinungen

wahrscheinlich mach ich mir hier auch mehr nen kopp als X selbst, da ich Y von anfang an nicht leiden konnt und es offensichtlich war, dass sie nur jemanden sucht der sich ums kind kümmert und noch n bischen geld mitbringt.


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