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Rechtsfrage: Anfrage/Vertrag zustande gekomme?

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UnsUwe85
Beigetreten: 05.02.2009
PokerStrategist

Hallo Jungs und Mädels,

Gruß UnsUwe


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4 Antworten
Justus
Beigetreten: 16.07.2005
Elite Grinder

Wenn der Vermieter schon unterschrieben hat, und du dies nun auch tust, ja.
Ansonsten nein, denn dann fehlt dir ja die Unterschrift vom Vermieter?


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UnsUwe85 Themenstarter
UnsUwe85
Beigetreten: 05.02.2009
PokerStrategist

Auf diesen Vertrag kann nur ich unterschreiben, nicht der Vermieter. Also wenn ich jetzt unterschreiben würde, wäre er gültig?

Also wäre demnach der Vermieter verpflichtet nach zufragen, ob ich es noch haben will Und kann dementsprechend nicht einfach neuvermieten?


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Original von UnsUwe85

Also wäre demnach der Vermieter verpflichtet nach zufragen, ob ich es noch haben will Und kann dementsprechend nicht einfach neuvermieten?

Doch kann er, gültig wird der Vertrag erst wenn er den unterschriebenen Vertrag erhält und dir die Vermietung bestätigt.


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bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007
Oldschool Grinder

Anderweitig vermieten kann er es sogar, wenn ich schon nen vertrag geschlossen habt. Er macht sich dann aber ggfs schadensersatzpflichtig.


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