Original von Lacoone
Hey Leute,
endlich bin ich auch mal wieder aktiv 
Habe eine Rechtsfrage: Meine Freundin hat einen Pferdesattel bei einem Sattler gekauft und hat eine Rechnung bekommen, auf der eine gewisse Größe draufsteht. Auf Satteln steht scheinbar keine Größe drauf btw. Jetzt hat meine Freundin diesen Sattel bei ebay Kleinanzeigen verkauft und diese Größe angegeben. Außerdem hat sie im Mailverkehr angeboten den Sattel noch einmal nachzumessen und die Maße durchzugeben. Dies brauchte die Käuferin nicht.
Jetzt ist der Sattel "zu klein" (passt dem Pferd nicht ganz) und soll zurück genommen werden. Jedoch fallen manche Sattel, egal welche Größe, teilweise anders aus, weswegen meine Freundin auch gefragt hat, ob sie nochmal nachmessen soll. Muss meine Freundin die Ware zurücknehmen? Sie kann ja nicht garantieren, welche Größe es ist, da sie nur die Größe kennt, die der Sattler angegeben hat.
Danke für jede Hilfe
Grüße!
1. Beziehe mich auf deutsche Recht, in Ö ist das rechtlich anders geregelt.
2. Rücknahmepflicht nur bei Mangel im Privatverkauf
3. Generelle Rücknahmepflicht bei falsches Beschreibung.
Sind die Maße den falsch ? Falls die im KV angegeben (übernommene) Richtig ist und als Beschreibung ausreicht ( Ist natürlich bei sowas wie einem Sattel ein prägnantes Maß da reicht wohl ein "S M L" nicht
) Falls die größe Richtig angegeben ist kein Rücknahmeanspruch
Was die erste Verkäuferin deiner Freundin für Maße mitgeteilt oder auf die Rechnung geschrieben hat spielt KEINE rolle für euren neu geschlossenen Kaufvertrag ( In Deutschland gibt es kein Kausalkettenrecht wie z.B. in Österreich ) ebenso wenn du die falschen Maße weitergibst ( Beispiel : auf der alten rechnung steht der sattel ist blau ... ; du hast dann natürlich einen rückgabeanspruch gegen den ersten KV aber der ist dann wohl vermutlich abgelaufen ( Kein Privatkauf ) )
Anundfürsich habt ihr quasi nicht zwei übereinstimmende Willenserklärungen für die Rahmenbedingungen des KV abgegeben.
Generell hat sie ja eine falsche Größe als spezifisches Merkmal angegeben, von daher entsteht ein Rückgaberecht. Das einzige was diesen Rückgabeanspruch erlöschen lassen könnte wäre also der Mailverkehr, über den allerdings Details fehlen.
Der Mailverkehr war VOR dem entstandenen KV richtig ? Nachträglich geht obv. nicht.
Wenn aus dem Mailverkehr klar hervorgeht das die Käuferin keinen Wert auf die genauen Maße legt und aus dem Mailverkehr hervorgeht das sie die Schwankungen akzeptiert ( Quasi das Größenproblem verstanden hat, weiß das hier ein Risiko besteht und akzeptiert ) dann ist das eine Möglichkeit das kein Rücknahmeanspruch aus der abweichenden Größe besteht.
... Allerdings hättet ihr das natürlich in den KV übernehmen sollen, anundfürsich kann das aber natürlich auch aus dem Mailverkehr in den KV bindend eingehen.
Sehe noch ein Problem dadurch das Ebay generell ein käuferfreundlich orientiertes System hat und wenn sich die Käuferin beschwert das natürlich mit Problemen für den Verkäuferaccount zufolge haben kann, kenne mich da aber nicht genau aus bzw. ob das im Privatkaufbereich ein ernsthaftes Problem darstellt.